Rechtsprechung
| OLG Hamm, 20.02.1984 - 1 Ss OWi 46/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1985, 225
- VRS 67, 44
Wird zitiert von ...
- BGH, 06.02.1990 - 2 StR 29/89
Protokollierung der Erörterung gerichtskundiger Tatsachen
Die Erörterung gerichtskundiger Tatsachen in der Hauptverhandlung gehört zu den "wesentlichen Förmlichkeiten" gemäß § 273 Abs. 1 StPO und ist im Protokoll über den Gang der Hauptverhandlung zu vermerken (Abweichung von BGH NJW 1963, 598; OLG Hamm NJW 1956, 1729 f [OLG Hamm 04.05.1956 - 3 Ss 255/56]; OLG Hamm VRS 41, 49 f; OLG Koblenz VRS 63, 130; OLG Hamm VRS 67, 44 = StV 1985, 225).
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