Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 29.08.1985 - 1 Ss 361/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VRS 70, 24
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 13.03.1997 - 4 StR 455/96
Zulässige Nachholung der Urteilsgründe im Bußgeldverfahren unter Einhaltung der …
Entsprechendes gilt für das Bußgeldverfahren (vgl. BayObLGSt 1981, 84; BayObLG VRS 81, 37, 38; OLG Koblenz VRS 70, 24; OLG Köln VRS 56, 149, 150; 67, 45, 46). - OLG Koblenz, 02.12.2003 - 1 Ss 245/03
Rechtsbeschwerde, Einlegungsfrist, Rechtsbeschwerdeeinlegungsfrist, …
Zwar ist die nachträgliche Anfertigung der zu Unrecht unterbliebenen Urteilsbegründung im Rechtsbeschwerde- ebenso wie im Revisionsverfahren unbeachtlich, wenn das nicht mit Gründen versehene Urteil - wie im hier zu entscheidenden und vom Thüringer Oberlandesgericht entschiedenen Fall - aus dem inneren Dienstbereich des Gerichts herausgegeben worden ist (vgl. BGHSt 33, 183, 185 f.; 42, 187, 188; 43, 22, 26; BGH bei Holtz MDR 1990, 490; OLG Koblenz VRS 70, 24; 2. Strafsenat, Beschlüsse vom 24. Juni 2002 - 2 Ss 128/02 - und vom 4. Februar 2003 - 2 Ss 280/02 - ; BayObLG VRS 78, 464; OLG Frankfurt ZfS 1995, 277; KG VRS 82, 135; NStZ 95, 508; DAR 2001, 228; Köln NZV 97, 371). - BayObLG, 21.01.1991 - 2 ObOWi 389/90 Sie wird in der Rechtsprechung einhellig abgelehnt (BayObLG VerkMitt 1990, Nr. 116; OLG Celle VRS 75, 461 ; vgl. auch BayObLGSt 1977, 137 und OLG Koblenz VRS 70, 24 sowie die weiteren Rechtsprechungsnachweise bei Kleinknecht/Meyer § 267 Rn. 30 zu § 267 Abs. 4 Satz 3 StPO , der im Bereich des Bußgeldverfahrens zwar durch § 77b OWiG verdrängt wird, dem jedoch dieselbe Fallgestaltung zugrunde liegt).
- BayObLG, 28.08.1991 - 2 ObOWi 275/91 Sie wird in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte einhellig abgelehnt (BayObLG VRS 78, 464 ; OLG Celle VRS 75, 461 ; vgl. auch OLG Düsseldorf VRS 74, 120; OLG Koblenz VRS 70, 24;… OLG Köln VRS 67, 45 sowie die Nachweise bei Kleinknecht/Meyer StPO 39.Aufl. § 267 Rn. 30 zu der vergleichbaren Fallgestaltung des § 267 Abs. 4 Satz 3 StPO im Strafverfahren).
- OLG Düsseldorf, 05.03.1993 - 5 Ss 54/93 Eine Ergänzung eines versehentlich in abgekürzter Form abgefaßten Urteils ist auch innerhalb der Fristen des § 275 Abs. 1 StPO nach einhelliger Auffassung in Rechtspr. und Lit. nur zulässig, wenn das Urteil den Bereich des Gerichts noch nicht verlassen hat (OLG Köln, VRS 67, 45; OLG Stuttgart, MDR 84, 74; OLG Koblenz, VRS 70, 24; LK-Gollwitzer, StPO , § 2755 Rdn.56;… Kleinknecht/Meyer, aaO., § 267 Rdn.39, KK-Hürxthal, StPO , 2. Aufl., § 267 Rdn.39; KK-Engelhardt, § 275 Rdn.55).
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