Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 09.01.1986 - 1 Ss 512/85 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VRS 71, 43
Wird zitiert von ... (3)
- BayObLG, 29.06.1994 - 3 ObOWi 54/94
Rechtsberatung; Beratung durch Angestellte eines Vereins
Wie sich im Strafverfahren Untersuchung und Entscheidung nur auf die in der Anklage bezeichnete Tat erstrecken, ist Gegenstand des gerichtlichen Bußgeldverfahrens nur die im Bußgeldbescheid bezeichnete Tat (BayObLGSt 1978, 158 = VRS 57, 40; OLG Koblenz VRS 71, 43/44).Die Verfahrensvoraussetzung einer Aufführung im Bußgeldbescheid konnte auch nicht dadurch geschaffen werden, daß das Amtsgericht den Betroffenen in der Hauptverhandlung auf die Möglichkeit der Annahme von Fortsetzungszusammenhang hingewiesen hat (vgl. OLG Koblenz VRS 71, 43/44).
Hinsichtlich der nicht im Bußgeldbescheid aufgeführten Taten bedurfte es keiner gesonderten Verfahrenseinstellung, weil diese nicht Gegenstand des Verfahrens geworden sind (BayObLGSt 1978, 158; OLG Koblenz VRS 71, 43/45; OLG Stuttgart MDR 1986, 959/960).
- KG, 04.05.2000 - 5 Ws (B) 86/00 Auf eine andere Tat, die nicht Gegenstand des Bußgeldbescheides ist, darf die gerichtliche Entscheidung nicht erstreckt werden (vgl. OLG Koblenz VRS 71, 43, 44;… Göhler a.a.O. vor § 71 Rdnr. 2).
- OLG Hamm, 18.03.2004 - 2 Ss OWi 126/04
Bußgeldbescheid; Verfahrensgrundlage; Identität; Verfahrensgegenstand
Auf eine andere Tat, die nicht im Bußgeldbescheid erfasst ist, darf die gerichtliche Entscheidung nicht erstreckt werden (…vgl. Göhler, a.a.O.; OLG Koblenz, VRS 71, 43; BayObLG NJW 94, 2303).
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