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Rechtsprechung
   BayObLG, 15.04.1988 - 1 ObOWi 52/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,4243
BayObLG, 15.04.1988 - 1 ObOWi 52/88 (https://dejure.org/1988,4243)
BayObLG, Entscheidung vom 15.04.1988 - 1 ObOWi 52/88 (https://dejure.org/1988,4243)
BayObLG, Entscheidung vom 15. April 1988 - 1 ObOWi 52/88 (https://dejure.org/1988,4243)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1988, 155
  • VRS 75, 231
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Koblenz, 02.12.1996 - 1 Ss 324/96

    Zu den Anforderungen an den Lkw-Fahrer und zur Fahrlässigkeit beim …

    Diese Auffassung kann der Senat nur für die Fälle teilen, in denen Gewichtsangaben des Verladers, z.B. auf Lieferscheinen, Frachtbriefen, Wiegekarten usw. vorliegen, aus denen die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts hervorgeht, oder in dem Fall, daß der Fahrzeugführer das beladene Fahrzeug von einem ihm als korrekt und zuverlässig bekannten anderen Fahrer übernommen hat (vgl. BayObLG VRS 75, 231, 232 in einem Fall, wo die Frachtpapiere eine Überladung von nur 608 kg auswiesen, während die tatsächliche Überladung 4.380 kg betrug, sowie VRS 62, 469, 470, wo der Kraftfahrer den beladenen LKW von einem Kollegen übernommen hatte; ebenso OLG Düsseldorf NZV 93, 80, 81, wo der Fahrzeugführer sich auf die Angaben des Verladers, das Fahrzeug sei nicht überladen, verlassen hatte, sowie DAR 86, 92, wo nach den Gewichtsangaben im Frachtbrief keine Überladung vorlag;… in diesem Sinne auch OLG Düsseldorf VRS 90, 154, 155 und VRS 69, 468, 469, weil der Fahrzeugführer "sich in der Regel auf die Gewichtsangaben des Verladers bzw. Frachtbriefs verlassen darf" - wobei den aaO. mitgeteilten Feststellungen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer solchen Sachlage allerdings nicht zu entnehmen sind).
  • OLG Braunschweig, 05.01.1995 - Ss (BZ) 176/94

    Pflichtwidrige Handlungsweise durch Verletzung der im Verkehr erforderlichen …

    Hierbei dürfen die Anforderungen an den Sachverstand des Laien nicht überspannt werden, der sich regelmäßig auf die Angaben eines eingeführten Herstellers verlassen darf, wenn nicht besondere Umstände Anlaß dazu geben, an der Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Angaben zu zweifeln (vgl. BayObLG VRS 75, 231).
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