Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 02.06.1989 - 5 Ss (OWi) 203/89 - (OWi) 92/89 I |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nrw.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- VRS 77, 295
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Brandenburg, 30.05.2005 - 1 Ss OWi 82 B/05
Fahrlässige Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb …
Danach muss der Beschwerdeführer grundsätzlich die Verfahrenstatsachen so vollständig angeben, dass das Rechtsbeschwerdegericht in die Lage versetzt wird, allein anhand dieses Vortrags die Schlüssigkeit des Verfahrensverstoßes nachzuvollziehen (allgemeine Auffassung; vgl. BayObLG NStZ-RR 1997, 182; OLG Zweibrücken, Wistra 1995, 117; OLG Düsseldorf VRS 75, 222; 77, 295; OLG Hamm VRS 59, 43, 208; OLG Koblenz VRS 60, 465; Brandenburgisches Oberlandesgericht NStZ-RR 1997, 275).aa) Hat der Betroffene Entschuldigungsgründe für sein Nichterscheinen vor dem Hauptverhandlungstermin mitgeteilt oder liegen Anhaltspunkte für ein entschuldigtes Ausbleiben des Betroffenen vor, muss das Urteil diese anführen, sich mit ihnen auseinandersetzen und erkennen lassen, warum das Gericht den vorgebrachten bzw. ersichtlichen Gründen die Anerkennung als ausreichende Entschuldigung versagt hat (OLG Düsseldorf VRS 59, 143; 74, 284; 77, 295; OLG Köln VRS 59, 452; BayObLG VRS 61, 48; OLG Hamm VRS 93, 452; MDR 1997, 286; OLG Koblenz VRS 66, 368; VRS 68, 227).
Sofern dem Gericht hierfür entsprechende Anhaltspunkte bekannt wurden, obliegt ihm eine Amtsaufklärungspflicht (OLG Düsseldorf VRS 74, 284; VRS 77, 295; OLG Hamm VRS 59, 43).
- BayObLG, 05.07.1989 - 3 ObOWi 94/89
Betroffener; Hauptverhandlung; Entschuldigung; Persönliches Erscheinen; …
Zur Auslegung des Begriffs "genügende Entschuldigung« vgl. auch OLG Düsseldorf (Beschluß - 5 Ss (OWi) 203/89 - (OWi) 92/89 I - v. 2.6.89, in JMBl NRW 1989, 225 = VRS 77, 295).
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