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Rechtsprechung
   BayObLG, 19.06.1989 - RReg. 1 St 95/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,5145
BayObLG, 19.06.1989 - RReg. 1 St 95/89 (https://dejure.org/1989,5145)
BayObLG, Entscheidung vom 19.06.1989 - RReg. 1 St 95/89 (https://dejure.org/1989,5145)
BayObLG, Entscheidung vom 19. Juni 1989 - RReg. 1 St 95/89 (https://dejure.org/1989,5145)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 244 Abs. 2, Abs. 4 S. 2, § 344 Abs. 2 S. 2

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1192 (Ls.)
  • NStZ 1989, 586
  • NZV 1989, 486 (Ls.)
  • VRS 77, 449
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BayObLG, 18.01.1994 - 2 ObOWi 575/93
    Bei der Ablehnung eines Eventualbeweisantrages muß aber der Betroffene, wenn - wie im vorliegenden Fall - keine Sachrüge erhoben worden ist, die in den Urteilsgründen enthaltenen Ablehnungsgründe mitteilen, um seiner Darlegungspflicht zu genügen (BayObLG VRS 77, 449/450; OLG Köln VRS 78, 467).

    Da hier keine Sachrüge erhoben ist, ist ein Rückgriff auf die Urteilsgründe ausgeschlossen, zumal die Revision nicht einmal vorträgt, daß sich die Urteilsgründe mit dem Beweisantrag befassen (vgl. BayObLG VRS 77, 449/450).

    Die hierzu getroffenen Urteilsfeststellungen sind vorzutragen und nicht die Ausführungen, die der Zeuge nach der Vorstellung des Beschwerdeführers in der Hauptverhandlung gemacht hat (BayObLG VRS 77, 449/451).

  • OLG Frankfurt, 27.09.2002 - 1 Ss 49/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Beschränkung der Berufung bei …

    Die Strafzumessung kann von verfahrensrechtlichen Vorgängen regelmäßig nur beeinflußt werden, wenn diese Vorgänge mit der Tat selbst zusammenhängen oder strafähnliche Auswirkungen haben oder wenn es geboten ist, Verletzungen der Menschenrechtskonvention durch Strafmilderung auszugleichen (BGH NStZ 1989, 586).
  • OLG München, 08.11.2006 - 4St RR 202/06

    Beweiswürdigung zum Betäubungsmittelkonsum bei

    Denn Tatsachen, die sich weder aus den Urteilsgründen ergeben, noch aus rechtlichen Gründen Gegenstand eines Freibeweises sein dürfen, könne nicht Grundlage einer Aufklärungsrüge sein (vgl. BayObLG NStZ 1989, 586/587 zu Ausführungen eines Sachverständigen).
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