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| OLG Düsseldorf, 13.02.1990 - 5 Ss (OWi) 16/90 - (OWi) 19/90 I |
Zitiervorschläge
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.02.1990 - 5 Ss (OWi) 16/90 - (OWi) 19/90 I (https://dejure.org/1990,6352)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Februar 1990 - 5 Ss (OWi) 16/90 - (OWi) 19/90 I (https://dejure.org/1990,6352)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
GGVS § 10 Abs. 1 Nr. 3 lit. f; OWiG § 66
Papierfundstellen
- NZV 1990, 324 (Ls.)
- VRS 79, 36
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Düsseldorf, 27.07.1995 - 5 Ss OWi 258/95
Führen eines Kfz in vorschriftswidrigem Zustand
In sachlicher Hinsicht erfüllt er diese Aufgabe, wenn nach seinem Inhalt kein Zweifel über die Identität der Tat entstehen kann, wenn mithin feststeht, welcher Lebensvorgang erfaßt und geahndet werden soll (vgl. BGHSt 23, 336; Senatsbeschluß vom 13. Februar 1990 in VRS 79, 36 = wistra 1990, 284 = NZV 1990, 324 (LS); OLG Karlsruhe in NStZ 1986, 321 ; Bay0bLG in VRS 62, 131 ; OLG Schleswig in NStZ 1981, 355 ; OLG Zweibrücken in StV 1982, 564; OLG Hamm in VRS 60, 50;… Kurz in KK, 0WiG, § 66 Rdnr. 38;… Göhler, 0WiG, 11. Aufl., § 66 Rdnr. 11 und 38 ff.;… Rebmann/Roth/Herrmann, 0WiG, 2. Aufl., § 66 Rdnr. 25). - OLG Köln, 26.03.2004 - Ss 125/04
Kein Verwerfungsurteil bei Ausbleiben des Verteidigers - Falschangabe im …
Hingegen ist unschädlich eine zeitliche Verwechslung, die die Identität der Tat und damit die sachliche Abgrenzungsfunktion der Anklage bzw. des Bußgeldbescheids nicht in Frage stellt, sofern die Tat durch andere Umstände so genügend konkretisiert bleibt, dass ihre Individualität und Unterscheidbarkeit von etwaigen anderen Taten gewahrt ist (vgl. OLG Karlsruhe MDR 82, 248 = VRS 62, 278; BayObLG bei Bär DAR 88, 371; OLG Düsseldorf wistra 90, 284;… Göhler-Seitz, § 66 Rn. 42;… Meyer-Goßner, StPO, 46 Aufl., § 200 Rn. 7). - OLG Düsseldorf, 25.01.1995 - 5 Ss OWi 450/94 In sachlicher Hinsicht erfüllt er diese Aufgabe, wenn nach seinem Inhalt kein Zweifel über die Identität der Tat entstehen kann, wenn mithin feststeht, welcher Lebensvorgang erfaßt und geahndet werden soll (BGHSt 23, 336, 340; Senatsbeschluß vom 13. Februar 1990 - 5 Ss (OWi) 16/90 (Owi) 19/90 I -m.w.N.).
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