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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.10.1990 - 1 Ws 871 - 874/90, 1 Ws 871/90, 1 Ws 872/90, 1 Ws 873/90, 1 Ws 874/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,21750
OLG Düsseldorf, 05.10.1990 - 1 Ws 871 - 874/90, 1 Ws 871/90, 1 Ws 872/90, 1 Ws 873/90, 1 Ws 874/90 (https://dejure.org/1990,21750)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.10.1990 - 1 Ws 871 - 874/90, 1 Ws 871/90, 1 Ws 872/90, 1 Ws 873/90, 1 Ws 874/90 (https://dejure.org/1990,21750)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Oktober 1990 - 1 Ws 871 - 874/90, 1 Ws 871/90, 1 Ws 872/90, 1 Ws 873/90, 1 Ws 874/90 (https://dejure.org/1990,21750)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VRS 80, 285
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • KG, 20.05.2015 - 2 Ws 73/15

    Erhebliche Verzögerung der Entscheidung gem. § 67c StGB als …

    Der Zeitablauf wäre hier nur dann unschädlich, wenn der von der Kammer im Anhörungstermin am 12. September 2014 von dem Verurteilten gewonnene Eindruck bis zur tatsächlichen Beschlussfassung (in dem oben beschriebenen Sinne) fortwirkte und keine neuen entscheidungserheblichen Tatsachen vorgelegen hätten, die seine Ergänzung und Auffrischung erforderlich machten, sodass die erneute mündliche Anhörung einer reinen Formalie gleichkäme (…vgl. BGHR StPO § 454 Anhörung 1;… OLG Koblenz a.a.O.; OLG Hamm StraFo 1998, 354; OLG Düsseldorf StV 1983, 115; NStZ 1988, 95; 1982, 437; VRS 80, 285; OLG Bremen NStZ 2010, 106; OLG Zweibrücken StV 1990, 412; OLG Stuttgart Justiz 1975, 478; Senat, Beschlüsse vom 4. Juni 2013 - 2 Ws 224/13 - [juris]; 19. September 2012 - 2 Ws 269-270/12 - [juris] und 22. August 2006 - 5 Ws 428/06 -).
  • KG, 04.06.2013 - 2 Ws 224/13

    Vollstreckung einer Jugendstrafe gegen einen betäubungsmittelabhängigen …

    Der Zeitablauf wäre aber jedenfalls nur dann unschädlich, wenn der von der Kammer im Anhörungstermin am 10. Oktober 2012 von dem Verurteilten gewonnene Eindruck bis zur Entscheidung über die Frage der Unterbringungs- und Strafaussetzung fortgewirkt hätte und keine neuen entscheidungserheblichen Tatsachen vorgelegen hätten, die seine Ergänzung und Auffrischung erforderlich machten, so dass die erneute mündliche Anhörung einer reinen Formalie gleichgekommen wäre (…vgl. BGHR StPO § 454 Anhörung 1;… OLG Koblenz a.a.O.; OLG Hamm StraFo 1998, 354; OLG Düsseldorf StV 1983, 115; NStZ 1988, 95; 1982, 437; VRS 80, 285; OLG Bremen NStZ 2010, 106; OLG Zweibrücken StV 1990, 412; OLG Stuttgart Justiz 1975, 478; Senat, Beschlüsse vom 19. September 2012 - 2 Ws 269-270/12 - juris - und 22. August 2006 - 5 Ws 428/06 -).
  • KG, 19.09.2012 - 2 Ws 269/12

    Verfahren über Strafrestaussetzung zur Bewährung: Rechtliches Gehör vor …

    Der Zeitablauf wäre aber jedenfalls nur dann unschädlich, wenn der von der Kammer im Anhörungstermin am 25. Januar 2012 von dem Verurteilten gewonnene Eindruck bis zur Entscheidung über die Frage der Strafaussetzung fortgewirkt hätte und keine neuen entscheidungserheblichen Tatsachen vorgelegen hätten, die seine Ergänzung und Auffrischung erforderlich machten, so dass die erneute mündliche Anhörung einer reinen Formalie gleichgekommen wäre (…vgl. BGHR StPO § 454 Anhörung 1;… OLG Koblenz a.a.O.; OLG Hamm StraFo 1998, 354; OLG Düsseldorf StV 1983, 115; NStZ 1988, 95; 1982, 437; VRS 80, 285; OLG Bremen NStZ 2010, 106; OLG Zweibrücken StV 1990, 412; OLG Stuttgart Justiz 1975, 478; Senat, Beschluss vom 22. August 2006 - 5 Ws 428/06 -).
  • OLG Karlsruhe, 24.01.2005 - 1 Ws 425/04

    Strafrestaussetzung: Kriminalprognose für einen vollzugsangepassten gefährlichen …

    Insoweit ist anerkannt, dass abgesehen von den gesetzlich normierten Gründen des § 454 Abs. 1 Satz 4 StPO die Vorschrift eng auszulegen und ein Absehen nur in Ausnahmefällen möglich ist, etwa eine Beeinflussung der Entscheidung durch eine Anhörung von vornherein aussichtslos erscheint und daher lediglich eine inhaltslose Formalie wäre (BGH NStZ 1995, 610 f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 1997, 28 f.) oder die letzte persönliche Anhörung noch nicht lange zurückliegt, der persönliche Eindruck fortwirkt und dieser mangels Vorliegens neuer entscheidungserheblicher Tatsachen keiner Auffrischung und Ergänzung bedarf (OLG Düsseldorf VRS 80, 285 f.; OLG W. Justiz 1989, 24; OLG Hamm StraFo 1998, 354;… vgl. allg. Meyer-Goßner, StPO, 47. Auflage 2004, § 454 Rn. 16 ff.).
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