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Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.11.1990 - Ss 289/90 (B)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1663
OLG Köln, 16.11.1990 - Ss 289/90 (B) (https://dejure.org/1990,1663)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.11.1990 - Ss 289/90 (B) (https://dejure.org/1990,1663)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. November 1990 - Ss 289/90 (B) (https://dejure.org/1990,1663)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer tatrichterlichen Beweiswürdigung im Rahmen der Identifizierung anhand eines Radarfotos; Vergleich des bei einer Radarmessung gefertigten Lichtbildes im Rahmen einer fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung; Umfang der Freiheit der gerichtlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 1245 (Ls.)
  • NZV 1991, 122
  • VRS 80, 374
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 05.06.1986 - 3 Ss OWi 1382/85

    Angaben im Urteil

    Auszug aus OLG Köln, 16.11.1990 - Ss 289/90
    Wenn es darauf ankommt, die Identität einer Person durch ein Lichtbild nachzuweisen, muß sich aus den Urteilsausführungen in einer für das Rechtsbeschwerdegericht nachprüfbaren Weise der logische Zusammenhang der Erwägungen in bezug auf konkret festgestellte Ergebnisse der Augenscheinseinnahme ergeben (BayObLG VRS 61, 41 ; OLG Hamm, 3. Senat für Bußgeldsachen, VRS 72, 196 ; OLG Düsseldorf VRS 73, 138, 140 ).

    Zu den wesentlichen Aussageinhalten eines Radarfotos könnten die charakterischen Identifizierungsmerkmale gehören (vgl. OLG Hamm, 3.Senat für Bußgeldsachen, VRS 72, 196, 198 ;… Kleinknecht/Meyer, a.a.O.).

  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer …

    Auszug aus OLG Köln, 16.11.1990 - Ss 289/90
    Eine solche Nachprüfung würde bedeuten, daß ein Teil der Hauptverhandlung nachvollzogen werden müßte, was im Rechtsbeschwerdeverfahren nicht zulässig ist (…Senatsentscheidung, a.a.O.; vgl. BGHSt 29, 18, 20).
  • OLG Stuttgart, 08.08.1989 - 1 Ss 492/89
    Auszug aus OLG Köln, 16.11.1990 - Ss 289/90
    Allerdings wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung die Auffassung vertreten, daß Angaben im Urteil zu übereinstimmenden charakterischen Identifizierungsmerkmalen entbehrlich seien, wenn "eine nach § 267 Abs. 1 StPO zulässige Bezugnahme auf das Lichtbild in den Urteilsgründen die Nachprüfung zuläßt, daß es sich bei dem (u.U. vergrößerten) Radarfoto um ein "Portrait" des oder der Fahrzeuginsassen handele, das spontanes, ganzheitliches Wiedererkennen ermöglicht" (OLG Celle, VM 1985, 53, 54), wenn es sich bei dem in Bezug genommenen Lichtbild um ein "Frontfoto" handele, auf dem der Kopf des Fahrzeugführers "direkt" sichtbar sei und ein "ganzheitliches Wiedererkennen" gegeben gewesen sei (OLG Hamm, 1. Senat für Bußgeldsachen, NStZ 1988, 121), wenn mit dem auf dem in Bezug genommenen - Radarfoto "frontal und deutlich" abgebildeten Fahrzeugführer "mühelos ein Lichtbildvergleich" angestellt werden könne (OLG Stuttgart, VRS 77, 365, 366 ).
  • OLG Düsseldorf, 19.03.1987 - 5 Ss OWi 90/87
    Auszug aus OLG Köln, 16.11.1990 - Ss 289/90
    Wenn es darauf ankommt, die Identität einer Person durch ein Lichtbild nachzuweisen, muß sich aus den Urteilsausführungen in einer für das Rechtsbeschwerdegericht nachprüfbaren Weise der logische Zusammenhang der Erwägungen in bezug auf konkret festgestellte Ergebnisse der Augenscheinseinnahme ergeben (BayObLG VRS 61, 41 ; OLG Hamm, 3. Senat für Bußgeldsachen, VRS 72, 196 ; OLG Düsseldorf VRS 73, 138, 140 ).
  • BayObLG, 18.09.1980 - 1 ObOWi 449/80

    Täterschaft; Überzeugung; Vergleich; Lichtbild; Erscheinungsbild; Darlegungen; …

    Auszug aus OLG Köln, 16.11.1990 - Ss 289/90
    Wenn es darauf ankommt, die Identität einer Person durch ein Lichtbild nachzuweisen, muß sich aus den Urteilsausführungen in einer für das Rechtsbeschwerdegericht nachprüfbaren Weise der logische Zusammenhang der Erwägungen in bezug auf konkret festgestellte Ergebnisse der Augenscheinseinnahme ergeben (BayObLG VRS 61, 41 ; OLG Hamm, 3. Senat für Bußgeldsachen, VRS 72, 196 ; OLG Düsseldorf VRS 73, 138, 140 ).
  • OLG Köln, 10.07.1981 - 1 Ss 478/81
    Auszug aus OLG Köln, 16.11.1990 - Ss 289/90
    Die - oben wiedergegebenen - Darlegungen des Tatrichters zur Identifizierung des Betroffenen anhand des Radarfotos erlauben dem Rechtsbeschwerdegericht keine zureichende Überprüfung der Beweiswürdigung auf Rechtsfehler, so daß das angefochtene Urteil an einem sachlich - rechtlichen Mangel leidet (vgl. Senatsentscheidung VRS 61, 437 = DAR 1982, 24).
  • OLG Düsseldorf, 25.09.1989 - 2 Ss OWi 332/89
    Auszug aus OLG Köln, 16.11.1990 - Ss 289/90
    Das bedeutet, daß die Urteilsgründe Angaben über die einerseits auf dem Lichtbild und andererseits an dem Betroffenen erkennbaren charakteristischen Identifizierungsmerkmale sowie über Art und das Maß des Übereinstimmens dieser jeweils festgestellten Merkmale enthalten müssen (…ständige Senatsrechtsprechung, vgl. z.B. Senatsentscheidung, a.a.O. und vom 16.3.1990 - Ss 106/90 Z - …sowie vom 22.6.1990 - Ss 267/90 Z - BayObLG, a.a.O.;… OLG Hamm, 3.Senat für Bußgeldsachen, a.a.O. sowie NStZ 1990, 275 und 546; OLG Düsseldorf, a.a.O. und VRS 78, 130, 132 ; OLG Frankfurt DAR 1988, 139;… vgl. BGH, a.a.O., 23;… Göhler, a.a.O., § 71 Rdn. 47a).
  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95

    Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus …

    Nach ihr können die Anforderungen an die Urteilsgründe hinsichtlich der Identifizierung des Betroffenen anhand eines Radarfotos (nur) entweder im Sinne der Auffassung des vorlegenden Gerichts (ebenso BayObLG VRS 61, 41; DAR 1993, 439; NZV 1995, 163; OLG Köln DAR 1982, 24; VRS 80, 374; NZV 1995, 202; OLG Düsseldorf VRS 73, 138; 74, 449; 76, 145; 76, 456; 78, 130; 80, 458; 87, 445; OLG Frankfurt NZV 1992, 86; OLG Hamm VRS 72, 196; NStE Nr. 91 zu § 261 StPO) oder aber der des Oberlandesgerichts Oldenburg (ebenso OLG Hamm NZV 1995, 118; vgl. auch OLG Oldenburg NZV 1995, 84) bestimmt werden.
  • OLG Köln, 01.02.2011 - 1 RVs 18/11

    Kinderpornografische Schriften, Anforderungen, Feststellungen, Verweisung, …

    Die - wenn auch knappe - Schilderung des wesentlichen Aussagegehaltes der Abbildung bleibt erforderlich; sie darf nicht ganz entfallen (SenE v. 16.10.1990 - Ss 289/90 B - = VRS 80, 374 = NZV 1991, 122; OLG Brandenburg NStZ-RR 2010, 89;… Meyer-Goßner a. a. O. § 267 Rn. 10).
  • OLG Köln, 10.06.1994 - Ss 201/94
    Das Urteil muß somit Ausführungen über die einerseits aus den Bildern und andererseits an dem Betroffenen erkennbaren charakteristischen Identifizierungsmerkmale sowie über die Art und das Maß des Übereinstimmens dieser jeweils festgestellten Merkmale enthalten (vgl. Senat NZV 1991, 122 ; BayObLG DAR 1993, 439 ;… Mühlhaus/Janiszewski, StVO , 13. Aufl., § 3 Rn 93 b m.w.N.).

    Abgesehen davon mißversteht das Amtsgericht die einschlägigen Entscheidungen des Senats und anderer Oberlandesgerichte (vgl. Senat NZV 1991, 122 m.w.N.), wenn es meint, dort werde eine so detaillierte Personenbeschreibung verlangt, daß man die beschriebene Person allein danach als diejenige erkennen könne, die auf dem bei der Messung gefertigten Foto abgebildet ist.

    Die im Bußgeldverfahren sinngemäß anwendbare Vorschrift des § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO (…vgl. Göhler, OWiG , 10. Aufl., § 71 Rn. 47 a) läßt eine Bezugnahme auf Abbildungen im Urteil nur wegen der "Einzelheiten" zu und verlangt daher die Wiedergabe des wesentlichen Aussageinhalts mit Worten, was bei derartigen Personenfotos gleichbedeutend ist mit der Benennung von "charakteristischen Identifizierungsmerkmalen" (vgl. Senat NZV 1991, 122 = VRS 80, 374).

    Ist der Tatrichter hiernach zur Angabe "charakteristischer Identifzierungsmerkmale " verpflichtet, reicht dazu nicht die bloße Aufzählung der in den Ähnlichkeitsverlgeich einbezogenen Körperteile bzw. -merkmale aus, sondern erforderlich ist, die individuellen Eigenarten dieser Merkmale konkret zu beschreiben (vgl. Senat NZV 1991, 122 ).

  • OLG Köln, 17.05.1994 - Ss 169/94
    Rechtlich ist es nicht zu beanstanden, wenn aus einem solchen Foto, dessen wesentlicher Aussagegehalt dann knapp im Urteil darzustellen ist (vgl. § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO; Senat NZV 1991, 122), denkgesetzlich mögliche Schlüsse auf die Befindlichkeit der abgebildeten Person gezogen werden.
  • OLG Köln, 07.04.1997 - Ss 208/95
    Hätte der Tatrichter die Identitätsfeststellung aufgrund eigenen Augenscheins vorgenommen, wäre er nach der Rechtsprechung zumindest verpflichtet gewesen, im Urteil die einerseits auf dem Lichtbild und andererseits an dem Betroffenen erkennbaren charakteristischen Identifizierungsmerkmale zu nennen (vgl. Senat NZV 1991, 122 = VRS 80, 374; SenE vom 10.06.1994 - Ss 201/94 (B) - und vom 13.01.1995 - Ss 532/94 (B) ; jeweils m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 15.05.1995 - 3 Ss 81/95
    Der Auseinandersetzung mit der Entscheidung des OLG Köln (NZV 1991, 122 ), der im Vorlagebeschluß des OLG Köln vom 13.01.1995 aufgeworfenen weiteren Fragen einerseits und der Entscheidung des OLG Oldenburg vom 12.11.1993 (VRS 87, 202 ) bzw. OLG Hamm NZV 1995, 118 zu den Darlegungserfordernissen bei Identitätsfeststellungen anhand von Lichtbildern andererseits bedurfte es in Anbetracht der im vorliegenden Fall gegebenen Beweismittellage nicht.
  • OLG Köln, 13.01.1995 - Ss 532/94

    Geldbuße und Verhängung eines Fahrverbots wegen fahrlässiger Überschreitung der …

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  • OLG Hamm, 20.07.1995 - 2 Ss OWi 830/95
    In diesem Zusammenhang kam es auf die in der Rechtsprechung umstrittene Frage, in welchem Umfang eine Beschreibung der Vergleichsmerkmale geboten ist (vgl. dazu einerseits einschränkend OLG Oldenburg VRS 87, 202 m.w.N.; Beschluß des Senats vom 18. Oktober 1994 - 2 Ss 0Wi 820/94 in NZV 1995, 118 ; andererseits erweiternd BayObLG NZV 1995, 164 m.w.N.; OLG Köln NZV 1991, 122 ; OLG Düsseldorf NZV 1994, 445 ; s.a. den zu dieser Frage ergangenen Vorlagebeschluß des OLG Köln vom 13. Januar 1995 Ss 532/94 (B) 294 B) nicht an, da die vergleichende Beschreibung der Identifizierungsmerkmale durch das Amtsgericht auch nach der insoweit einen erhöhten Begründungsaufwand fordernden Ansicht (siehe die oben angeführten Rechtsprechungsnachweise) ausreichend ist.
  • OLG Köln, 27.05.1994 - Ss 171/94

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer Verurteilung zur Zahlung einer Geldbuße …

    Die - wenn auch knappe - Schilderung des wesentlichen Aussagegehalts der Abbildung bleibt erforderlich, nur wegen der Einzelheiten darf ergänzend auf die Abbildung verwiesen werden (SenE vom 16.11.1990 - Ss 289/90 B = VRS 80, 374 = NZV 1991, 122 m.N.;… Kleinknecht/Meyer-Gossner a.a.O., § 267 Rdnr. 8-10).
  • OLG Oldenburg, 06.12.1994 - Ss 337/94

    Entkräftung einer aufgrund eines Radarfotos getroffenen Identitätsfeststellung …

    Die Qualität derartiger Fotos als Beweismittel ist indessen erfahrungsgemäß eingeschränkt, wie allgemein die dem Senat nach § 267 Abs. 1 S. 3 StPO möglich Betrachtung des Radarfotos bestätigt (vgl. dazu einerseits OLG Stuttgart, VRS 77, 365, andererseits OLG Köln, VRS 80, 374).
  • BayObLG, 30.11.1994 - 2 ObOWi 563/94
  • OLG Köln, 07.04.1995 - Ss 208/95
  • OLG Oldenburg, 12.11.1993 - Ss 448/93

    Radarfoto, Erscheinungsbild, Vergleich, Geeignetheit, Beschreibung, Identität, …

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