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Weitere Entscheidung unten: KG, 09.08.1993

Rechtsprechung
   KG, 09.08.1993 - 3 Ws (B) 429/93, 2 Ss 125/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,15532
KG, 09.08.1993 - 3 Ws (B) 429/93, 2 Ss 125/93 (https://dejure.org/1993,15532)
KG, Entscheidung vom 09.08.1993 - 3 Ws (B) 429/93, 2 Ss 125/93 (https://dejure.org/1993,15532)
KG, Entscheidung vom 09. August 1993 - 3 Ws (B) 429/93, 2 Ss 125/93 (https://dejure.org/1993,15532)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1993, 411
  • VRS 86, 67
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Brandenburg, 18.03.2020 - 53 Ss OWi 131/20

    Anspruch des Betroffenen im Bußgeldverfahren auf Verlegung des …

    Dabei sind unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls die Bedeutung der Sache, die Persönlichkeit des Betroffenen, die Prozesssituation, die Veranlassung der Verhinderung, die Dauer der Verzögerung, der Umfang einer Behinderung der Verteidigungsmöglichkeit, das Verhalten des Betroffenen und seines Verteidigers hierzu u. ä. in Rechnung zu stellen (vgl. KG NZV 1993, 411).
  • OLG Brandenburg, 27.10.2014 - 53 Ss OWi 529/14

    Gerichtliches Bußgeldverfahren: Prozessuale Überholung des …

    Dabei sind unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls die Bedeutung der Sache, die Persönlichkeit des Betroffenen, die Prozesssituation, die Veranlassung der Verhinderung, die Dauer der Verzögerung, der Umfang einer Behinderung der Verteidigungsmöglichkeit und das Verhalten des Betroffenen und seines Verteidigers hierzu u. ä. in Rechnung zu stellen (vgl. KG NZV 1993, 411).
  • OLG Brandenburg, 26.10.2014 - 53 Ss OWi 529/14
    Dabei sind unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls die Bedeutung der Sache, die Persönlichkeit des Betroffenen, die Prozesssituation, die Veranlassung der Verhinderung, die Dauer der Verzögerung, der Umfang einer Behinderung der Verteidigungsmöglichkeit und das Verhalten des Betroffenen und seines Verteidigers hierzu u. ä. in Rechnung zu stellen (vgl. KG NZV 1993, 411).
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Rechtsprechung
   KG, 09.08.1993 - 3 Ws B 429/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,19502
KG, 09.08.1993 - 3 Ws B 429/93 (https://dejure.org/1993,19502)
KG, Entscheidung vom 09.08.1993 - 3 Ws B 429/93 (https://dejure.org/1993,19502)
KG, Entscheidung vom 09. August 1993 - 3 Ws B 429/93 (https://dejure.org/1993,19502)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verteidigung; Verhandlung; Termin; Verteidiger; Terminsverlegung; Verlegung; Verzögerung; Teilnahme

Papierfundstellen

  • VRS 86, 67
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 09.07.1996 - Ss 319/96

    Entschuldigung des Ausbleibens des Betroffenen in der Hauptverhandlung durch die …

    Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls, wobei die Bedeutung der Sache, die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage, die Lage des Verfahrens bei Eintritt des Verhinderungsfalls, der Anlaß, die Voraussehbarkeit und die voraussichtliche Dauer der Verhinderung sowie die Fähigkeit des Angeklagten bzw. Betroffenen sich selbst zu verteidigen, zu berücksichtigen sind (BVerfG NJW 1984, 862; KG VRS 86, 67, 68; Senatsentscheidung VRS 87, 207;… Senge in KK, OWiG, § 71 Rdnr. 65;… Göhler, OWiG, 11. Aufl, § 71 Rdnr. 30).
  • OLG Köln, 24.03.1994 - Ss 114/94
    Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls, wobei die Bedeutung der Sache, die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage, die Lage des Verfahrens bei Eintritt des Verhinderungsfalls, der Anlaß, die Voraussehbarkeit und die voraussichtliche Dauer der Verhinderung sowie die Fähigkeit des Angeklagten bzw. Betroffenen, sich selbst zu verteidigen, zu berücksichtigen sind (…BVerfG a.a.O.; KG VRS 86, 67, 68; Senatsentscheidung vom 29.10.1992 - Ss 454/92;… Hürxthal a.a.O. § 265 Rn. 31).
  • OLG Köln, 24.03.1994 - Ss 114/94 (Z) 60

    Rechtliches Gehör; Verletzung; Rüge; Entscheidungserhebliche Tatsachen und …

    Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls, wobei die Bedeutung der Sache, die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage, die Lage des Verfahrens bei Eintritt des Verhinderungsfalls, der Anlaß, die Voraussehbarkeit und die voraussichtliche Dauer der Verhinderung sowie die Fähigkeit des Angeklagten bzw. Betroffenen, sich selbst zu verteidigen, zu berücksichtigen sind (…BVerfG a.a.O.; KG VRS 86, 67, 68; Senatsentscheidung vom 29.10.1992 - Ss 454/92;… Hürxthal a.a.O. § 265 Rn. 31).
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