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Rechtsprechung
   KG, 04.10.1994 - 3 Ws (B) 351/94, 2 Ss 194/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,8219
KG, 04.10.1994 - 3 Ws (B) 351/94, 2 Ss 194/94 (https://dejure.org/1994,8219)
KG, Entscheidung vom 04.10.1994 - 3 Ws (B) 351/94, 2 Ss 194/94 (https://dejure.org/1994,8219)
KG, Entscheidung vom 04. Oktober 1994 - 3 Ws (B) 351/94, 2 Ss 194/94 (https://dejure.org/1994,8219)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VRS 88, 459
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.12.1988 - 1 StR 269/88

    Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Rechtskraft des Bußgeldbescheides

    Auszug aus KG, 04.10.1994 - 3 Ws (B) 351/94
    Mit der Rüge, dem Betroffenen sei am Unfallort wirksam eine Verwarnung erteilt worden und es liege daher ein Verfahrenshindernis nach § 56 Abs. 4 0WiG vor, dringt die Rechtsbeschwerde nicht durch, weil nach § 80 Abs. 5 0WiG im Zulassungsverfahren nur solche Verfahrenshindernisse geprüft werden, die nach Erlaß des angefochtenen Urteils eingetreten sind (…vgl. Steindorf in KK-0WiG, § 56 Rdn. 59 f; BGHSt 36, 59, 61).
  • OLG Düsseldorf, 18.07.1990 - 5 Ss OWi 253/90
    Auszug aus KG, 04.10.1994 - 3 Ws (B) 351/94
    In den Fällen, in denen - wie hier - ein bereits vor Erlaß des Urteils bestehendes Verfahrenshindernis geltend gemacht wird, hat das Rechtsbeschwerdegericht lediglich zu prüfen, ob zu der von dem Beschwerdeführer aufgeworfenen Frage ein klärendes Wort zu sprechen ist (vgl. OLG Düsseldorf VRS 80, 219;… BGHSt aa0, S. 62/63).
  • KG, 08.11.1989 - 3 Ws (B) 280/89
    Auszug aus KG, 04.10.1994 - 3 Ws (B) 351/94
    Wie die Staatsanwaltschaft bei dem Kammergericht in ihrer Stellungnahme zutreffend ausgeführt hat, ist es in der Rechtsprechung anerkannt, daß die Verwaltungsbehörde ein Verwarnungsgeldangebot durch den Erlaß eines Bußgeldbescheides zurücknehmen kann, wenn eine Verwarnung nicht hätte erteilt werden dürfen und die Abwägung zwischen dem Vertrauen des Betroffenen auf den Bestand des Verwaltungsaktes und dem öffentlichen Interesse an der Wahrung der Gesetzlichkeit und der Vermeidung ungerechtfertigter Bevorzugung einzelner den Vorrang des öffentlichen Interesses ergibt (vgl. Senatsbeschluß vom 8. November 1989 - 3 Ws (B) 280/89 - mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Koblenz, 15.01.2004 - 2 Ss 2/04

    Anforderungen an die Zustellung des Bußgeldbescheides

    Dem Senat als Rechtsbeschwerdegericht ist es deshalb grundsätzlich verwehrt, in eine Nachprüfung des Urteils hinsichtlich des geltend gemachten Verfahrenshindernisses einzutreten, solange die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen worden ist (vgl. BGHSt 36, 62 ff.; OLG Hamm in NJW 95, 2937; KG in VRS 88, 459 ).
  • OLG Brandenburg, 12.06.2019 - 53 Ss OWi 169/19

    Verstoß gegen das Ladenöffnungszeitengesetz

    Rn. 6 b) Die Rechtbeschwerde ist im vorliegenden Ausnahmefall zuzulassen, um ein klärendes Wort über die tatbestandlichen Voraussetzungen eines Bußgeldbescheides nach § 3 Abs. 2 Nr. 1, 12 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 BbgLöG zu sprechen (vgl. hierzu auch OLG Celle NZV 1995, 40; OLG Düsseldorf VRS 104, 59; OLG Hamm VRS 109, 52; OLG Frankfurt ZfS 1991, 322; KG VRS 88, 459).
  • KG, 13.09.2000 - 5 Ws (B) 631/00

    Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Vorliegen vor Erlass des Urteils eingetretenen …

    Das Rechtsbeschwerdegericht ist aber nicht gehindert, das Rechtsmittel gerade deshalb zuzulassen, um wegen der möglicherweise fehlerhaften Beurteilung einer die Verjährung betreffenden Frage ein klärendes Wort zu sprechen (vgl. OLG Hamm NJW 1995, 2937, NStZ 1988, 137; KG VRS 88, 459;… Göhler, OWiG 12. Aufl., § 80 Rdn. 24 m.weit.Nachw.).
  • OLG Brandenburg, 12.06.2019 - 1 Ss OWi 106/19
    Rn. 6 b) Die Rechtbeschwerde ist im vorliegenden Ausnahmefall zuzulassen, um ein klärendes Wort über die tatbestandlichen Voraussetzungen eines Bußgeldbescheides nach § 3 Abs. 2 Nr. 1, 12 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 BbgLöG zu sprechen (vgl. hierzu auch OLG Celle NZV 1995, 40; OLG Düsseldorf VRS 104, 59; OLG Hamm VRS 109, 52; OLG Frankfurt ZfS 1991, 322; KG VRS 88, 459).
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