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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.06.1994 - 1 U 276/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,6909
OLG Düsseldorf, 27.06.1994 - 1 U 276/90 (https://dejure.org/1994,6909)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.06.1994 - 1 U 276/90 (https://dejure.org/1994,6909)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Juni 1994 - 1 U 276/90 (https://dejure.org/1994,6909)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VRS 89, 256
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Düsseldorf, 11.10.2011 - 1 U 236/10

    Umfang des Schadens bei einem Motorradunfall

    Eine Schmerzensgeldrente ist nach der Rechtsprechung auf solche Fälle zu beschränken, in welchen der Geschädigte lebenslange, besonders schwere Dauerschäden erlitten hat, so etwa bei schweren Hirnverletzungen oder Querschnittslähmungen (Senat a.a.O. mit Hinweis auf BGHZ 120, 1/9/OLG Düsseldorf VersR 1993, ,113, 114 sowie VRS 89, 256, 259; KG NJW-RR 1987, 409 sowie OLG Hamm NZV 2003, 192).
  • OLG Brandenburg, 04.11.2010 - 12 U 35/10

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Schmerzensgeldbemessung bei einem …

    Alle drei Entscheidungen haben Verletzungen zum Gegenstand, die die Beeinträchtigungen des Klägers deutlich übersteigen (…LG München I, VersR 2001, S. 1124: unfallbedingter Rückfall auf primitivste Existenzzustände; OLG Düsseldorf, RuS 1995, S. 293: spastische Lähmung aller Glieder, Störung der Blasen- und Darmentleerung, ausgeprägte Hirnleistungsstörungen, Wegfall der Bewegungsfähigkeit und der gewillkürten Motorik;… OLG Hamm, RuS 1996, S. 349: Rückfall in das intellektuelle Stadium eines Grundschülers der 4. Schulklasse und dauerhafte Lähmung aller Extremitäten).
  • OLG Düsseldorf, 03.11.2011 - 1 W 32/11

    Angemessenheit eines Schmerzensgeldes für die Folgen des Verkehrsunfalls i.R.d. …

    Rn. 27 Eine Schmerzensgeldrente wird in der Rechtsprechung dabei auf solche Fälle zu beschränkt, in welchen der Geschädigte lebenslange, besonders schwere Dauerschäden erlitten hat, so etwa bei schweren Hirnverletzungen oder Querschnittslähmungen oder dem Verlust von Sinnesorganen (Senat, Urteil vom 07.12.2010, Az.: I - 1 U 57/10 mit Hinweis auf BGHZ 120, 19; OLG Düsseldorf, VersR 1993,,113, 114 sowie VRS 89, 256, 259; KG NJW-RR 1987, 409 sowie OLG Hamm, NZV 2003, 192).
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2010 - 1 U 57/10
    Dabei ist eine Schmerzensgeldrente nach herrschender Rechtsprechung auf solche Fälle zu beschränken, in denen der Geschädigte lebenslange, besonders schwere Dauerschäden erlitten hat, die er immer wieder schmerzlich empfindet, so etwa bei schweren Hirnverletzungen oder Querschnittslähmungen (vgl. BGH 120, 1/9; OLG Düsseldorf VersR 1993, 113-114; VRS 89, 256-259; VersR 1997, 65-66; Schaden-Praxis 2008, 255-257; KG Berlin NJW-RR 87, 409 und OLG Hamm NZV 03, 192; OLG Hamm VersR 90, 865).
  • OLG Düsseldorf, 22.05.1995 - 1 U 28/94

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …

    So hat er beispielsweise einem minderjährigen Jungen, der bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall ein schweres -- drittgradiges -- offenes Schädel-Hirn-Trauma mit Hirnprolaps erlitten hat, eine Gesamtentschädigung in Höhe von 400.000 DM zugebilligt (Urteil vom 27. Juni 1994 -- 1 U 276/90).
  • OLG Düsseldorf, 07.11.1994 - 1 U 268/93

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall; Verletzung eines …

    Nicht zuletzt hat der Senat sich auch an seiner eigenen Spruchpraxis orientiert, beispielsweise an dem am 27. Juni 1994 verkündeten Urteil in der Sache 1 U 276/90 (Gesamtentschädigung in Höhe von 400.000 DM für einen minderjährigen Jungen, der bei einem Verkehrsunfall auf der Autobahn ein schweres - drittgradiges -offenes Schädel-Hirn-Trauma mit Hirnprolaps ohne eigenes Verschulden erlitten hat).
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