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Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.06.1998 - Ss 289/98 (B)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5749
OLG Köln, 19.06.1998 - Ss 289/98 (B) (https://dejure.org/1998,5749)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.06.1998 - Ss 289/98 (B) (https://dejure.org/1998,5749)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Juni 1998 - Ss 289/98 (B) (https://dejure.org/1998,5749)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BKat Nr. 34.2; StVO § 37 Abs. 2

Papierfundstellen

  • VRS 95, 435
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 616/91

    Kammerentscheidung zur Verfassungsmäßigkeit von Fahrverboten:

    Auszug aus OLG Köln, 19.06.1998 - Ss 289/98
    Ihm bleibt vielmehr, im Rahmen einer Gesamtwürdigung und Abwägung der Umstände des Einzelfalls in objektiver und subjektiver Hinsicht zu bestimmen, ob das gesamte Tatbild von Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fällen in solchem Maße abweicht, daß das Fahrverbot unangemessen wäre, mithin eine unverhältnismäßige Reaktion auf objektiv verwirklichtes Unrecht und subjektiv verwerfbares Verhalten darstellt (BVerfG, DAR 1996, 196 = NJW 1996, 1809 = NZV 1996, 284).
  • OLG Hamm, 30.10.1995 - 2 Ss OWi 1097/95

    Geschwindigkeitsüberschreitung, rechtfertigender Notstand, Rechtfertigung, …

    Auszug aus OLG Köln, 19.06.1998 - Ss 289/98
    Rn. 20 Insbesondere bei einem mit Rettungswillen begangenen Verkehrsverstoß kann die Abwägung ergeben, daß er dem Fahrzeugführer nicht als grobe Pflichtverletzung anzulasten ist (OLG Hamm NJW 1996, 2437 = NSZ 1996, 205 = NStZ 1996, 344).
  • BGH, 29.04.1987 - 2 StR 62/87

    Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord und unterlassene Hilfeleistung - Vorliegen …

    Auszug aus OLG Köln, 19.06.1998 - Ss 289/98
    Dies wäre nur zulässig gewesen, wenn das Tatgericht von ihrer Richtigkeit überzeugt war, nichts dagegen schon, wenn es sie für unwiderlegt ansah (BGH NStZ 1987, 474; SenE. vom 01.04.1997 - Ss 142/97 -).
  • OLG Köln, 02.05.2005 - 8 Ss OWi 98/05

    Rechtfertigung eines Verkehrsverstoßes durch Notstand; Hilfeleistung für …

    Schon in einem Beschluss des Senats vom 06.01.1998 - Ss 738/97 B - und in der zitierten Senatsentscheidung vom 19.06.1998 - Ss 289/98 B -, durch die Urteile der hier erkennenden Richterin teilweise aufgehoben bzw. abgeändert wurden (…Urt. v. 15.09.1997 und 02.03.1998 - 802 OWi 3799/97 -), ist jeweils ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass der Betroffene - damals ein Taxifahrer - bei einem medizinischen Notfall nicht darauf beschränkt ist, Notarzt oder Krankenwagen herbeizurufen.

    Infolgedessen wäre der Schuldspruch wegen vorsätzlichen Verstoßes nicht zu beanstanden (SenE v. 19.06.1998 - Ss 289/98 B - = VRS 95, 435).

    Rn. 25 Ein vermeidbarer Verbotsirrtum kann aber die Tat grundsätzlich in einem milderen Licht erscheinen lassen (SenE v. 19.06.1998 - Ss 289/98 B - = VRS 95, 435 [438]; SenE v. 22.08.00 - Ss 337/00 B - BayObLG DAR 2003, 469 = NJW 2004, 306 m. Anm. Blümel DAR 2004, 39 = VRS 105, 451 = VM 2004, 12 [Nr. 12] = NZV 2004, 263 [264]; OLG Jena NJW 2004, 3579 = DAR 2005, 102 [104]).

    Insbesondere bei einem mit Rettungswillen begangenen Verkehrsverstoß kann die Abwägung ergeben, dass er dem Fahrzeugführer nicht als grobe Pflichtverletzung anzulasten ist (SenE v. 19.06.1998 - Ss 289/98 B - = VRS 95, 435 [438]; SenE v. 22.08.00 - Ss 337/00 B -).

    Rn. 29 Es kann nicht schulderschwerend berücksichtigt werden, dass der Betroffene vorsätzlich die Geschwindigkeitsbeschränkung missachtet hat, wenn er irrig meint, er dürfe sich wegen einer Gefahrenlage über das Gebot hinwegsetzen; denn die vorsätzliche Begehungsweise ist gerade typisch für die Konfliktsituation, in der sich der Täter befindet, und begründet keine erhöhte Vorwerfbarkeit (SenE v. 19.06.1998 - Ss 289/98 B - = VRS 95, 435 [438]).

  • OLG Köln, 28.01.2003 - Ss 14/03

    Voraussetzung für die Verhängung eines Fahrverbotes; Ermessensausübung des …

    Die Indizwirkung des Katalogtatbestandes entbindet den Tatrichter jedoch nicht von der Verpflichtung, in jedem Fall im Rahmen einer Gesamtwürdigung und Abwägung der Umstände des Einzelfalles in objektiver und subjektiver Hinsicht zu bestimmen, ob das gesamte Tatbild vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in einem solchen Maße abweicht, dass das Fahrverbot - abweichend von der gesetzlichen Vorbewertung ausnahmsweise doch - unangemessen wäre, mithin eine unverhältnismäßige Reaktion auf objektiv verwirklichtes Unrecht und subjektiv vorwerfbares Verhalten darstellen würde (BVerfG DAR 1996, 196 [198] = NJW 1996, 1809 = NZV 1996, 284; BGHSt 38, 125 [131] = NJW 1992, 1397; Senat VRS 86, 152 [153]; SenE v. 19.06.1998 - Ss 289/98 B - SenE v. 11.05.1999 - Ss 56/99 B -).
  • OLG Köln, 28.01.2002 - Ss 14/03 (B)-12

    Verhängung eines Fahrverbots bei Überschreitung einer durch Vorschriftzeichen 274 …

    Die Indizwirkung des Katalogtatbestandes entbindet den Tatrichter jedoch nicht von der Verpflichtung, in jedem Fall im Rahmen einer Gesamtwürdigung und Abwägung der Umstände des Einzelfalles in objektiver und subjektiver Hinsicht zu bestimmen, ob das gesamte Tatbild vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in einem solchen Maße abweicht, dass das Fahrverbot - abweichend von der gesetzlichen Vorbewertung ausnahmsweise doch - unangemessen wäre, mithin eine unverhältnismäßige Reaktion auf objektiv verwirklichtes Unrecht und subjektiv vorwerfbares Verhalten darstellen würde (BVerfG DAR 1996, 196 [198] = NJW 1996, 1809 = NZV 1996, 284 ; BGHSt 38, 125 [131] = NJW 1992, 1397 ; Senat VRS 86, 152 [153]; SenE v. 19.06.1998 - Ss 289/98 B - SenE v. 11.05.1999 - Ss 56/99 B -).
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