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   VerfGH Berlin, 15.01.2014 - VerfGH 67/12   

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VerfGH Berlin, 15.01.2014 - VerfGH 67/12 (https://dejure.org/2014,123)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 15.01.2014 - VerfGH 67/12 (https://dejure.org/2014,123)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 15. Januar 2014 - VerfGH 67/12 (https://dejure.org/2014,123)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Erfolgloser Antrag im Organstreitverfahren betreffend Mitwirkungsrecht fraktionsloser Abgeordneter (LTGO BE)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswirkungen der eingeschränkten Mitwirkung fraktionsloser Abgeordneter auf Fraktionsangehörige

  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen der eingeschränkten Mitwirkung fraktionsloser Abgeordneter auf Fraktionsangehörige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Organklage von Mitgliedern der Piratenfraktion gegen Regelungen der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin erfolglos

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Verfassungsmäßigkeit der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

  • lto.de (Kurzinformation)

    Geschäftsordnung im Abgeordnetenhaus - Keine zusätzlichen Rechte für Parlamentarier

  • Jurion (Kurzinformation)

    Organklage von Mitgliedern der Piratenfraktion gegen Regelungen der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin erfolglos

  • berlin.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung, 04.11.2013)

    Termin zur mündlichen Verhandlung am 13. November 2013 - Piratenfraktion

  • berlin.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

Papierfundstellen

  • DÖV 2014, 446
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88

    Wüppesahl

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.01.2014 - VerfGH 67/12
    Sie sind auch dann alleiniger Angriffsgegenstand im Organstreitverfahren, wenn auf ihrer Grundlage weitere Entscheidungen zu treffen sind, diese aber die Geschäftsordnung lediglich anwenden und daher ihrerseits keine weitere Beschwer enthalten (Urteil vom 28. Juli 1994 - VerfGH 47/92 - wie alle zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 39 im Anschluss an BVerfG, Urteil vom 13. Juni 1989 - 2 BvE 1/88 - BVerfGE 80, 188 ).

    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Antragsbefugnis im Organstreit nach § 64 Abs. 1 BVerfGG beurteilt die aktuelle und unmittelbare Betroffenheit eines Abgeordneten auch danach, ob er einer Fraktion angehört oder nicht (Urteil vom 13. Juni 1989, a. a. O., S. 209 ff.).

    Auch wenn die Rechte der Abgeordneten ihnen aus dem verfassungsrechtlichen Status zufließen, legitimiert der Gemeinschaftsbezug des Mandats das Parlament, aufgrund seiner in Art. 40 Abs. 1 Satz 2, 41 Abs. 1, 43 Abs. 2 Satz 2, 44 Abs. 5, 45 Abs. 1 Satz 3 und 49a Abs. 3 VvB anerkannten Geschäftsordnungsautonomie diese Rechte auszugestalten und zu beschränken (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Urteil vom 13. Juni 1989, a. a. O., S. 218 f.).

    Sie bestehen nämlich nur als Mitgliedschaftsrechte und können nur als solche geordnet wahrgenommen werden (vgl. BVerfG, Urteile vom 13. Juni 1989, a. a. O., und 28. Februar 2012 - 2 BvE 8/11 - BVerfGE 130, 318 ).

  • VerfGH Berlin, 28.07.1994 - VerfGH 47/92

    Versagung des Fraktionsstatus wegen fehlender Mindestfraktionsstärke einer

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.01.2014 - VerfGH 67/12
    Sie sind auch dann alleiniger Angriffsgegenstand im Organstreitverfahren, wenn auf ihrer Grundlage weitere Entscheidungen zu treffen sind, diese aber die Geschäftsordnung lediglich anwenden und daher ihrerseits keine weitere Beschwer enthalten (Urteil vom 28. Juli 1994 - VerfGH 47/92 - wie alle zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 39 im Anschluss an BVerfG, Urteil vom 13. Juni 1989 - 2 BvE 1/88 - BVerfGE 80, 188 ).

    Damit ist eine in der Verfassung selbst nicht näher festgelegte Anzahl von Abgeordneten gemeint (Urteil vom 28. Juli 1994 - VerfGH 47/92 - LVerfGE 2, 43 ).

    Nach ständiger Rechtsprechung besitzt das Parlament bei der Gestaltung seiner Geschäftsordnung grundsätzlich einen weiten Spielraum (Urteil vom 28. Juli 1994, a. a. O., S. 54 f.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Urteil vom 28. Februar 2012 - 2 BvE 8/11 - BVerfGE 130, 318 ).

    Sie sollen vermeiden, dass durch Anträge und Große Anfragen, die von vornherein keine nennenswerte Unterstützung finden, das aufwändige parlamentarische Verfahren - Herstellung der entsprechenden Drucksachen, Einbringung in das Plenum und die Ausschüsse, Beratung in den Fraktionen, geschäftsordnungsmäßige Behandlung im Präsidium - in Gang gesetzt wird und das Parlament seine Zeit Anträgen widmen muss, von denen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststeht, dass sie abgelehnt werden (vgl. Urteil vom 28. Juli 1994, a. a. O., S. 61; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Urteil vom 28. Februar 2012, a. a. O., S. 348 f.).

  • BVerfG, 28.02.2012 - 2 BvE 8/11

    "Beteiligungsrechte des Bundestages/EFSF"

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.01.2014 - VerfGH 67/12
    Sie bestehen nämlich nur als Mitgliedschaftsrechte und können nur als solche geordnet wahrgenommen werden (vgl. BVerfG, Urteile vom 13. Juni 1989, a. a. O., und 28. Februar 2012 - 2 BvE 8/11 - BVerfGE 130, 318 ).

    Nach ständiger Rechtsprechung besitzt das Parlament bei der Gestaltung seiner Geschäftsordnung grundsätzlich einen weiten Spielraum (Urteil vom 28. Juli 1994, a. a. O., S. 54 f.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Urteil vom 28. Februar 2012 - 2 BvE 8/11 - BVerfGE 130, 318 ).

    Sie sollen vermeiden, dass durch Anträge und Große Anfragen, die von vornherein keine nennenswerte Unterstützung finden, das aufwändige parlamentarische Verfahren - Herstellung der entsprechenden Drucksachen, Einbringung in das Plenum und die Ausschüsse, Beratung in den Fraktionen, geschäftsordnungsmäßige Behandlung im Präsidium - in Gang gesetzt wird und das Parlament seine Zeit Anträgen widmen muss, von denen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststeht, dass sie abgelehnt werden (vgl. Urteil vom 28. Juli 1994, a. a. O., S. 61; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Urteil vom 28. Februar 2012, a. a. O., S. 348 f.).

  • BVerfG, 16.07.1991 - 2 BvE 1/91

    PDS/Linke Liste

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.01.2014 - VerfGH 67/12
    Damit wird die Bedeutung der Fraktionen als "politisches Gliederungsprinzip" (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Urteil vom 16. Juli 1991 - 2 BvE 1/91 - BVerfGE 84, 304 ) in geltendes Verfassungsrecht umgesetzt.

    Vor allem aber verwirklicht sich der Abgeordnetenstatus im Parlament regelmäßig erst im Zusammenspiel mit den anderen Abgeordneten (vgl. auch BVerfG, Urteil vom 16. Juli 1991, a. a. O., S. 321 f.).

  • VerfGH Berlin, 13.05.2013 - VerfGH 155/11

    Wahlprüfungsverfahren: Drei-Prozent-Sperrklausel für Wahlen zu

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.01.2014 - VerfGH 67/12
    Verfassungsbestimmungen sind aber prinzipiell gleichrangig mit der Folge, dass grundsätzlich keine von ihnen an der anderen zu messen, vielmehr jede von ihnen in der Lage ist, andere einzuschränken oder Ausnahmen von ihnen zu begründen (Urteil vom 13. Mai 2013 - VerfGH 155/11 - Rn. 20).

    Eine zur Verfassungswidrigkeit führende Kollision von Verfassungsnormen untereinander kann daher allenfalls dann in Betracht kommen, wenn und soweit eine von ihnen gegen grundlegende Gerechtigkeitspostulate verstoßen und deshalb verfassungswidriges Verfassungsrecht darstellen könnte (Urteil vom 13. Mai 2013, a. a. O.).

  • VerfGH Berlin, 20.12.2011 - VerfGH 159/10

    Teilweise erfolgreiches Organstreitverfahren: Verletzung des parlamentarischen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.01.2014 - VerfGH 67/12
    Eine Auslagenerstattung kommt nicht in Betracht (vgl. Urteil vom 20. Dezember 2011 - VerfGH 159/10 - Rn. 31 m. w. N.).
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.01.2014 - VerfGH 67/12
    Dies legt es nahe, den Konflikt zwischen ungebundener Mandatsausübung durch den einzelnen Abgeordneten und der Sicherstellung der Handlungsfähigkeit des Parlaments als Ganzem nach dem Grundsatz der praktischen Konkordanz durch einen möglichst schonenden Ausgleich der widerstreitenden Positionen und Rechte zu lösen (vgl. allgemein zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 16. Mai 1995 - 1 BvR 1087/91 - BVerfGE 93, 1 m. w. N.).
  • BVerfG, 17.09.1997 - 2 BvE 4/95

    Fraktions- und Gruppenstatus

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.01.2014 - VerfGH 67/12
    Für das praktizierte Verfahren sind im Übrigen keine Anhaltspunkte vorgebracht oder erkennbar, die darauf hindeuten, dass die Antragsteller in rechtserheblicher Weise in ihren verfassungsmäßig gewährleisteten Abgeordnetenrechten betroffen sind (vgl. zu diesem Zulässigkeitserfordernis im Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 17. September 1997 - 2 BvE 4/95 - BVerfGE 96, 264 ).
  • BVerfG, 25.03.1999 - 2 BvE 5/99

    Kosovo

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.01.2014 - VerfGH 67/12
    Das Organstreitverfahren dient dem Schutz der Rechte der Staatsorgane im Verhältnis zueinander, nicht einer allgemeinen Verfassungsaufsicht (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 25. März 1999 - 2 BvE 5/99 - BVerfGE 100, 266 ).
  • VerfGH Berlin, 21.03.2003 - VerfGH 6/01

    Abschluß einer Zielvereinbarung des Senats mit Berliner Stadtreinigungsbetrieben

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.01.2014 - VerfGH 67/12
    Eine solche muss nach dem eigenen Vortrag zumindest möglich sein (Beschluss vom 21. März 2003 - VerfGH 6/01 - Rn. 59 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 217/04

    Organstreitverfahren: Verletzung von Art 86 Abs 3 S 2 Verf BE durch Unterlassen

  • VerfGH Berlin, 02.02.1996 - VerfGH 91/95

    Ausschluß der Kandidatur der Abgeordneten Künast zum Amt des Vizepräsidenten des

  • VerfGH Berlin, 16.12.2020 - VerfGH 151/20

    Rechte eines fraktionslosen Abgeordneten des Abgeordnetenhauses von Berlin

    Hier rügt der Antragsteller eine Verletzung seiner eigenen Rechte als Abgeordneter aus Art. 38 Abs. 4 und Art. 45 Abs. 1 VvB durch Vorschriften der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses, welche im Organstreitverfahren Antragsgegenstand sein können (hierzu Urteil vom 15. Januar 2014 - VerfGH 67/12 -), sofern sie beim Antragsteller eine aktuelle rechtliche Betroffenheit - wie die durch Fraktionslosigkeit ausgelöste Einschränkung seiner Mitwirkungsrechte - auszulösen vermögen (BVerfG, 04. Juli 2007 - 2 BvE 1/06 - st. Rspr).

    Um den Rechtsschutz nicht unzulässig zu verkürzen, ist der Beginn der Frist nach § 37 Abs. 3 VerfGHG hier auf den 3. Juli 2020 festzusetzen, weil der Antragsteller erst ab diesem Zeitpunkt auf Grund seiner Fraktionslosigkeit eine spezifische rechtliche Betroffenheit durch die angegriffenen Normen geltend machen konnte (vgl. Urteil vom 15. Januar 2014 - VerfGH 67/12 -, Rn. 84; sowie BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2001 - 2 BvE 2/00 -, BVerfGE 104, 310, 323; BVerfG, Urteil vom 13. Juni 1989 - 2 BvE 1/88 -, BVerfGE 80, 188, 209 ff.).

    Der erst mit aktueller rechtlicher Betroffenheit (vgl. Urteil vom 15. Januar 2014 - VerfGH 67/12 -, Rn. 84) anzusetzende Fristbeginn gilt auch in Bezug auf formelle Gesetze, um Wertungswidersprüche zur Angreifbarkeit der dem Geschäftsordnungsrecht zugeordneten Verhaltensregeln zu vermeiden und den Rechtsschutz nicht zu verkürzen (explizit BVerfG, Urteil vom 4. Juli 2007 - 2 BvE 1/06 -, BVerfGE 118, 277, 321; noch offen in BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 1995 - 2 BvE 6/94 -, BVerfGE 92, 80, 88).

    Dieser Gemeinschaftsbezug des Mandats legitimiert das Parlament, gestützt auf seine von der Verfassung anerkannte Geschäftsordnungsautonomie, die genannten Rechte auszugestalten und dabei auch zu beschränken (Urteil vom 15. Januar 2014 - VerfGH 67/12 -, Rn. 95, mit Verweis auf BVerfG, Urteile vom 13. Juni 1989 - 2 BvE 1/88 -, BVerfGE 80, 188, 218 f., und vom 28. Februar 2012.

    Es ist nicht auf Regelungen beschränkt, die zur Herstellung und Bewahrung seiner Funktionsfähigkeit nachweislich zwingend erforderlich oder unerlässlich sind, sondern soll im Lichte von Art. 45 Abs. 1 VvB den Konflikt zwischen ungebundener Mandatsausübung durch den einzelnen Abgeordneten und der Sicherstellung der Handlungsfähigkeit des Parlaments als Ganzem nach dem Grundsatz der praktischen Konkordanz durch einen möglichst schonenden Ausgleich der widerstreitenden Positionen und Rechte lösen (Urteil vom 15. Januar 2014 - VerfGH 67/12 -, Rn. 95 ff.; vgl. BbgVerfG, Urteil vom 22. Juli 2016 - 70/15 -, Rn. 163 f., m. w. N.).

  • VerfGH Berlin, 16.05.2023 - VerfGH 59/22

    Erfolgloser Antrag im Organstreitverfahren der AfD hinsichtlich der Wahl zum

    Dies gilt auch für die diejenigen Regeln, welche die Rechte der Abgeordneten und Fraktionen ausgestalten (Urteil vom 15. Januar 2014 - VerfGH 67/12 -Rn. 92).
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