Rechtsprechung
| VerfGH Thüringen, 30.03.2011 - VerfGH 14/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Thüringen
Staats- und Verfassungsrecht; Verfassungsbeschwerde
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anordnung einer Zwangsmitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Thüringen gegenüber einem Anwalt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gera, 26.04.2005 - 1 K 331/04
- OVG Thüringen, 30.01.2007 - 2 KO 832/05
- BVerwG, 20.08.2007 - 6 B 40.07
- VerfGH Thüringen, 30.03.2011 - VerfGH 14/07
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2011, 545
- DÖV 2011, 614
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (14)
- VerfGH Thüringen, 28.10.2003 - VerfGH 19/01
Verfassungsbeschwerde; Rechtswegerschöpfung; Willkürverbot
Auszug aus VerfGH Thüringen, 30.03.2011 - VerfGH 14/07
Nach der Rechtsprechung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs wird ein solcher Zulässigkeitsmangel geheilt, wenn nachträglich eine den fachgerichtlichen Rechtsweg abschließende Entscheidung ergeht (Thüringer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 28. Oktober 2003 - VerfGH 19/01 - Thüringer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 22. April 2003, VerfGH 20/01; vgl. schon Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 21. Januar 1953 - 1 BvR 520/52 - BVerfGE 2, 105 [109]).Rn. 38 Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat bereits in der Vergangenheit entschieden, dass ihm die Sachprüfung einer mit der Landesverfassungsbeschwerde angefochtenen Entscheidung eines Landesgerichts dann verwehrt ist, wenn ein Gericht des Bundes den Gegenstand des Ausgangsverfahrens rechtlich schon geprüft und die beanstandete Entscheidung in der Sache ganz oder teilweise bestätigt hat (Thüringer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 24. Februar 2007 - VerfGH 5/07 - Thüringer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 28. Oktober 2003 - VerfGH 19/01 - Thüringer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 29. Oktober 1999 - VerfGH 23/97 - vgl. auch Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 15. Oktober 1997 - 2 BvN 1/95 - BVerfGE 96, 345, [371]).
Deshalb sind in der Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde auch nur die gesetzlich genannten Revisionszulassungsgründe darzulegen, nämlich - im verwaltungsgerichtlichen Verfahren - ob die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat, eine Divergenz vorliegt oder ein Verfahrensmangel geltend gemacht wird und vorliegt, auf dem die Entscheidung beruhen kann (§ 132 Abs. 2 VwGO) (vgl. Thüringer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 24. Februar 2007 - VerfGH 5/07 - Thüringer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 28. Oktober 2003 - VerfGH 19/01 - Thüringer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 29. Oktober 1999 - VerfGH 23/97 - vgl. auch Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 15. Oktober 1997 - 2 BvN 1/95 - BVerfGE 96, 345, [371]).
- BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95
Landesverfassungsgerichte
Auszug aus VerfGH Thüringen, 30.03.2011 - VerfGH 14/07
Rn. 38 Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat bereits in der Vergangenheit entschieden, dass ihm die Sachprüfung einer mit der Landesverfassungsbeschwerde angefochtenen Entscheidung eines Landesgerichts dann verwehrt ist, wenn ein Gericht des Bundes den Gegenstand des Ausgangsverfahrens rechtlich schon geprüft und die beanstandete Entscheidung in der Sache ganz oder teilweise bestätigt hat (Thüringer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 24. Februar 2007 - VerfGH 5/07 - Thüringer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 28. Oktober 2003 - VerfGH 19/01 - Thüringer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 29. Oktober 1999 - VerfGH 23/97 - vgl. auch Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 15. Oktober 1997 - 2 BvN 1/95 - BVerfGE 96, 345, [371]).Deshalb sind in der Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde auch nur die gesetzlich genannten Revisionszulassungsgründe darzulegen, nämlich - im verwaltungsgerichtlichen Verfahren - ob die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat, eine Divergenz vorliegt oder ein Verfahrensmangel geltend gemacht wird und vorliegt, auf dem die Entscheidung beruhen kann (§ 132 Abs. 2 VwGO) (vgl. Thüringer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 24. Februar 2007 - VerfGH 5/07 - Thüringer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 28. Oktober 2003 - VerfGH 19/01 - Thüringer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 29. Oktober 1999 - VerfGH 23/97 - vgl. auch Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 15. Oktober 1997 - 2 BvN 1/95 - BVerfGE 96, 345, [371]).
- BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84
Straßenverkehrslärm
Auszug aus VerfGH Thüringen, 30.03.2011 - VerfGH 14/07
Dies schließt ein, dass der Beschwerdeführer im fachgerichtlichen Verfahren die maßgeblichen Tatsachen rechtzeitig, vollständig und deutlich vorbringt (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 30. November 1988 - 1 BvR 1301/84 - BVerfGE 79, 174 [189 f.]).
- BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 364/07
Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung der Wiederaufnahme eines wegen Todes einer …
Auszug aus VerfGH Thüringen, 30.03.2011 - VerfGH 14/07
Das Willkürverbot wird nicht durch jede fehlerhafte Rechtsanwendung verletzt (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 364/07 -). - VerfGH Thüringen, 06.06.2002 - VerfGH 14/98
Verletzung des Rechts auf kommunale Selbstverwaltung Art. 91 Abs. 1 ThürVerf …
Auszug aus VerfGH Thüringen, 30.03.2011 - VerfGH 14/07
Der im Zulässigkeitserfordernis der vorherigen Erschöpfung des fachgerichtlichen Rechtsweges zum Ausdruck kommende weitergehende Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde verlangt, dass der Beschwerdeführer bereits im Verfahren vor den Fachgerichten die Abwehr der behaupteten Grundrechtsverletzung mit allen dort statthaften Rechtsbehelfen unter Einhaltung der dafür bestehenden Frist- und Formerfordernisse verfolgt (vgl. Thüringer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 6. Juni 2002 - VerfGH 14/98 - und Beschluss vom 12. November 2002 - VerfGH 12/02 -). - VerfGH Thüringen, 06.01.2009 - VerfGH 19/08
Verletzung des Willkürverbots und anderem
Auszug aus VerfGH Thüringen, 30.03.2011 - VerfGH 14/07
Das ist nur dann der Fall, wenn diese Rechtsanwendung als keinesfalls vertretbar, schlechthin unhaltbar, offensichtlich sachwidrig und eindeutig unangemessen qualifiziert werden muss (vgl. z.B. Thüringer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 13. Februar 2008 - VerfGH 34/07 - Thüringer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 6. Januar 2009 - VerfGH 19/08 und 20/08 -). - VerfGH Berlin, 01.09.2006 - VerfGH 14/06
Teils unzulässige, teils wegen Verletzung des Willkürverbots iSv Art 10 Abs Verf …
Auszug aus VerfGH Thüringen, 30.03.2011 - VerfGH 14/07
Rn. 47 Geht es - wie hier - um eine Entscheidung, bei der die Fachgerichte auch Bundesrecht angewandt haben, kann sie der Thüringer Verfassungsgerichtshof daraufhin überprüfen, ob der Richter das Willkürverbot beachtet hat oder ihm Fehler unterlaufen sind, die darauf beruhen, dass Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts grundsätzlich verkannt werden (vgl. Thüringer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 2. Juli 2008 - VerfGH 14/06 - m. w. N.). - BVerfG, 15.05.1963 - 2 BvR 106/63
Rechtswegerschöpfung bei Mängeln im finanzgerichtlichen Verfahren
Auszug aus VerfGH Thüringen, 30.03.2011 - VerfGH 14/07
Danach ist die Verfassungsbeschwerde auch dann unzulässig, wenn ein vom Beschwerdeführer erhobenes statthaftes Rechtsmittel aus formellen Gründen, etwa wegen zur Unzulässigkeit führender Begründungsmängel oder wegen Fristversäumung zurückgewiesen worden ist (Thüringer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 24. Februar 2009 - VerfGH 6/07 - Thüringer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 9. Oktober 2003 - VerfGH 15/03 - vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12. Oktober 1951 - 1 BvR 41/51 - BVerfGE 1, 12 [13]; Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12. Oktober 1951 - 1 BvR 201/51 - BVerfGE 1, 13, [14]; Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 15. Mai 1963 - 2 BvR 106/63 - BVerfGE 16, 124, [127]). - BVerfG, 12.10.1951 - 1 BvR 41/51
Rechtswegerschöpfung i.S. von § 90 Abs. 2 BVerfGG
Auszug aus VerfGH Thüringen, 30.03.2011 - VerfGH 14/07
Danach ist die Verfassungsbeschwerde auch dann unzulässig, wenn ein vom Beschwerdeführer erhobenes statthaftes Rechtsmittel aus formellen Gründen, etwa wegen zur Unzulässigkeit führender Begründungsmängel oder wegen Fristversäumung zurückgewiesen worden ist (Thüringer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 24. Februar 2009 - VerfGH 6/07 - Thüringer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 9. Oktober 2003 - VerfGH 15/03 - vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12. Oktober 1951 - 1 BvR 41/51 - BVerfGE 1, 12 [13]; Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12. Oktober 1951 - 1 BvR 201/51 - BVerfGE 1, 13, [14]; Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 15. Mai 1963 - 2 BvR 106/63 - BVerfGE 16, 124, [127]). - BVerfG, 12.10.1951 - 1 BvR 201/51
Anforderungen an die Rechtswegerschöpfung i.S. von § 90 Abs. 2 S. 1 BVerfGG
Auszug aus VerfGH Thüringen, 30.03.2011 - VerfGH 14/07
Danach ist die Verfassungsbeschwerde auch dann unzulässig, wenn ein vom Beschwerdeführer erhobenes statthaftes Rechtsmittel aus formellen Gründen, etwa wegen zur Unzulässigkeit führender Begründungsmängel oder wegen Fristversäumung zurückgewiesen worden ist (Thüringer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 24. Februar 2009 - VerfGH 6/07 - Thüringer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 9. Oktober 2003 - VerfGH 15/03 - vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12. Oktober 1951 - 1 BvR 41/51 - BVerfGE 1, 12 [13]; Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12. Oktober 1951 - 1 BvR 201/51 - BVerfGE 1, 13, [14]; Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 15. Mai 1963 - 2 BvR 106/63 - BVerfGE 16, 124, [127]). - VerfGH Thüringen, 12.11.2002 - VerfGH 12/02
Anforderungen an eine im Rahmen der Verfassungsbeschwerde vorgebrachte Rüge in …
- VerfGH Thüringen, 09.10.2003 - VerfGH 15/03
Widerruf der gewährten Aussetzung einer Restfreiheitsstrafe zur Bewährung - …
- BVerfG, 21.01.1953 - 1 BvR 520/52
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Rechtsstellung nach G131
- VerfGH Berlin, 11.10.2001 - VerfGH 20/01
- VerfGH Thüringen, 19.11.2014 - VerfGH 24/12
Staats- und Verfassungsrecht; Verfassungsbeschwerde
Nach dieser Regelung hebt der Verfassungsgerichtshof in dem Fall der Stattgabe einer Verfassungsbeschwerde, weil die angegriffene Entscheidung auf einem verfassungswidrigen Gesetz beruht, nicht nur die angegangene Entscheidung auf, sondern erklärt zugleich das Gesetz für nichtig oder mit der Verfassung unvereinbar (vgl. hierzu ThürVerfGH, Beschluss vom 30. März 2011 - VerfGH 14/07 -).Nach der Rechtsprechung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs wird ein solcher Zulässigkeitsmangel geheilt, wenn nachträglich eine den fachgerichtlichen Rechtsweg abschließende Entscheidung ergeht (ThürVerfGH, Beschluss vom 30. März 2011 - VerfGH 14/07 - m. w. N.).
Rn. 37 In Übereinstimmung hiermit vertritt der Verfassungsgerichtshof in st. Rspr., dass ihm die Sachprüfung einer mit der Landesverfassungsbeschwerde angefochtenen Entscheidung eines Landesgerichts dann verwehrt ist, wenn ein Gericht des Bundes den Gegenstand des Ausgangsverfahrens rechtlich schon geprüft und die beanstandete Entscheidung in der Sache ganz oder teilweise bestätigt hat (ThürVerfGH, Beschluss vom 30. März 2011 - VerfGH 14/07; Beschluss vom 24. Februar 2009 - VerfGH 5/07 - Beschluss vom 28. Oktober 2003 - VerfGH 19/01 -).
Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn das Gericht des Bundes - hier das Bundesverwaltungsgericht - ausnahmsweise im Rahmen seiner Prüfung sich auch in der Sache geäußert und dabei die die Entscheidung tragende Auffassung des Landesgerichts - hier des Oberverwaltungsgerichts - ausdrücklich als zutreffend angesehen hat (ThürVerfGH, Beschluss vom 24. Februar 2009 - VerfGH 5/07, Beschluss vom 30. März 2011 - VerfGH 14/07).
Rn. 41 Aus diesen Ausführungen ergibt sich hinreichend deutlich, dass sich das Bundesverwaltungsgericht im Sinne der bisherigen Rechtsprechung des ThürVerfGH (ThürVerfGH, Beschl. vom 30. März 2011 - VerfGH 14/07) mit der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts in der Sache auseinandergesetzt und dabei die die Entscheidung tragende Auffassung des Oberverwaltungsgerichts - kein Verstoß gegen Art. 12 GG - in der Sache bestätigt hat.
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat insoweit bereits mehrfach - und gerade auch im Kontext der Frage seiner Entscheidungskompetenz im Hinblick auf die bundesgerichtliche Bestätigung einer landesgerichtlichen Entscheidung - entschieden, dass es sich bei Art. 12 Abs. 1 GG und Art. 35 Abs. 1 ThürVerf um inhaltsgleiche Grundrechte handelt (ThürVerfGH, Urteil vom 5. Oktober 2008 - VerfGH 26/08 und VerfGH 34/08, Beschluss vom 24. Februar 2009 - VerfGH 5/07 -, Beschluss vom 30. März 2011 - VerfGH 14/07 -).
- VerfGH Thüringen, 19.08.2026 - VerfGH 1/23
Staats- und Verfassungsrecht; Verfassungsbeschwerde
Rn. 80 ThürVerfGH, Beschluss vom 30. März 2011 - VerfGH 14/07 -, NVwZ-RR 2011, 545 = juris Rn. 42 ), umfasst die verfassungsrechtliche Garantie des Rechtsschutzes, insbesondere den Zugang zu den Gerichten, die Prüfung des Streitbegehrens in einem förmlichen Verfahren und die verbindliche gerichtliche Entscheidung (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 12. Februar 1992 - 1 BvL 1/89 -, BVerfGE 85, 337 = juris Rn. 28;… Beschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 -, BVerfGE 107, 395 = juris Rn. 16). - VerfGH Thüringen, 03.06.2026 - VerfGH 29/25
Verletzung der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes durch Eilentscheidung …
Rn. 31 aa) Art. 42 Abs. 5 Satz 1 ThürVerf, der inhaltsgleich mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG ist (vgl. ThürVerfGH, Beschluss vom 30. März 2011 - VerfGH 14/07 -, NVwZ-RR 2011, 545 [546] = juris Rn. 42 ), umfasst die verfassungsrechtliche Garantie des effektiven Rechtsschutzes, insbesondere den Zugang zu den Gerichten, die Prüfung des Streitbegehrens in einem förmlichen Verfahren, die verbindliche gerichtliche Entscheidung (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 12. Februar 1992 - 1 BvL 1/89 -, BVerfGE 85, 337 [345] = juris Rn. 28;… Beschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 -, BVerfGE 107, 395 [401] = juris Rn. 16) und die Wirksamkeit des Rechtsschutzes (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 31. Mai 2011 - 1 BvR 857/07 -, BVerfGE 129, 1 [20] = juris Rn. 68).
- VerfGH Thüringen, 30.08.2024 - VerfGH 34/24
Erfolgreicher Eilantrag - Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz …
Rn. 41 bb) Art. 42 Abs. 5 ThürVerf , der inhaltsgleich mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG ist (vgl. ThürVerfGH, Beschluss vom 30. März 2011 - 14/07 -, NVwZ-RR 2011, 545 [546] = juris Rn. 42 ), umfasst die verfassungsrechtliche Garantie des Rechtsschutzes, insbesondere den Zugang zu den Gerichten, die Prüfung des Streitbegehrens in einem förmlichen Verfahren und die verbindliche gerichtliche Entscheidung (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 12. Februar 1992 - 1 BvL 1/89 -, BVerfGE 85, 337 [345] = juris Rn. 28;… Beschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 -, BVerfGE 107, 395 [401] = juris Rn. 16). - VerfGH Thüringen, 01.07.2026 - VerfGH 16/24
Staats- und Verfassungsrecht; Verfassungsbeschwerde
Nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs wird ein solcher Zulässigkeitsmangel geheilt, wenn nachträglich eine den Rechtsweg abschließende Entscheidung ergeht (vgl. ThürVerfGH, Beschluss vom 28. Oktober 2003 - VerfGH 19/01 -, Beschlussumdruck Seite 11; Beschluss vom 30. März 2011' - VerfGH 14/07 -, juris Rn. 35; Beschluss vom 10. Oktober 2017. - VerfGH Thüringen, 22.02.2023 - VerfGH 113/20
Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland …
Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn das Gericht des Bundes - hier der Bundesfinanzhof - ausnahmsweise im Rahmen seiner Prüfung sich auch in der Sache geäußert und dabei die die Entscheidung tragende Auffassung des Landesgerichts - hier des Finanzgerichts - ausdrücklich als zutreffend angesehen hat (vgl. ThürVerfGH, Beschluss vom 30. März 2011 - VerfGH 14/07 -, juris Rn. 39;… Beschluss vom 19. November 2014 - VerfGH 24/12 -, juris Rn. 38). - VerfGH Thüringen, 09.07.2014 - VerfGH 17/13 Sind mehrere gerichtliche Entscheidungen eines Instanzenzuges angegriffen, muss die Beschwerdeschrift auf die Begründung einer jeden einzelnen eingehen (ThürVerfGH, Beschluss vom 30. März 2011 - VerfGH 14/07 -, juris Rn. 46).
- VerfGH Thüringen, 18.12.2012 - VerfGH 18/11
Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde vor Entscheidung über die …
Ob der im laufenden verfassungsgerichtlichen Verfahren ergangene Beschluss des Oberlandesgerichts vom 28. November 2011 geeignet war, diesen Zulässigkeitsmangel zu heilen, kann offen bleiben (vgl. hierzu ThürVerfGH, Beschluss vom 30. März 2011 - VerfGH 14/07; dagegen: VerfG Brandenburg…, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 49/09, juris Rn. 4).
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