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Rechtsprechung
   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 01.02.2022 - VerfGH 146/21.VB-3   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,1765
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 01.02.2022 - VerfGH 146/21.VB-3 (https://dejure.org/2022,1765)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01.02.2022 - VerfGH 146/21.VB-3 (https://dejure.org/2022,1765)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01. Februar 2022 - VerfGH 146/21.VB-3 (https://dejure.org/2022,1765)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

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    Schulbesuchsaufforderung mit Zwangsgeldandrohung - Corona-Virus

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Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2021 - 19 B 1777/21

    Rechtmäßige Durchsetzung der Präsenzpflicht im Unterricht in Coronazeiten

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 01.02.2022 - VerfGH 146/21
    Rn. 6 Sowohl ihre gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe (19 E 940/21) als auch gegen die Ablehnung ihres Antrags auf Regelung der Vollziehung (19 B 1777/21) gerichteten Beschwerden wies das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom 16. Dezember 2021 zurück.

    Sie führen das die Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe betreffende Aktenzeichen des Oberverwaltungsgerichts (19 E 940/21) nicht auf, erwähnen das Prozesskostenhilfeverfahren nicht und verhalten sich dementsprechend in der Begründung ihrer Verfassungsbeschwerde nicht dazu.

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.03.2021 - VerfGH 23/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verweigerung von vollzugsöffnenden Maßnahmen aus …

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 01.02.2022 - VerfGH 146/21
    Rn. 11 aa) Wegen § 54 Satz 1 VerfGHG und der darin zum Ausdruck kommenden Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde ist der Beschwerdeführer gehalten, vor der Erhebung der Verfassungsbeschwerde alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 23. März 2021 - VerfGH 23/21.VB-2, juris, Rn. 16, m. w. N.).

    Die Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde in den Fällen, in denen der geltend gemachten Grundrechtsverletzung im Hauptsacheverfahren abgeholfen werden kann, trägt der verfassungsrechtlichen Aufgabenverteilung Rechnung, nach der vorrangig die Fachgerichte Rechtsschutz gegen Verfassungsverletzungen selbst gewähren und etwaige im Instanzenzug auftretende Fehler durch Selbstkontrolle beheben (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 23. März 2021 - VerfGH 23/21.VB-2, juris, Rn. 17, m. w. N.).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.06.2021 - VerfGH 48/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe …

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 01.02.2022 - VerfGH 146/21
    Dementsprechend darf sich die Begründung der Verfassungsbeschwerde nicht in der Rüge einer fehlerhaften Feststellung des Sachverhalts oder eines Verstoßes gegen einfaches Recht erschöpfen (vgl. zum Ganzen VerfGH NRW, Beschluss vom 15. Juni 2021 - VerfGH 48/21.VB-3, juris, Rn. 8, m. w. N.).
  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 329/90
    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 01.02.2022 - VerfGH 146/21
    Sie treffen jeden Beschwerdeführer, dem der Rechtsweg offensteht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. April 1990 - 1 BvR 329/90, juris, Rn. 2).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.06.2022 - VerfGH 36/22

    Verfassungsbeschwerde gegen die Coronaschutzverordnung

    Rn. 5 a) Wegen § 54 Satz 1 VerfGHG und der darin zum Ausdruck kommenden Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde ist der Beschwerdeführer gehalten, vor der Erhebung der Verfassungsbeschwerde alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 1. Februar 2022 - VerfGH 146/21.VB-3, juris, Rn. 8).

    Die Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde in den Fällen, in denen der geltend gemachten Grundrechtsverletzung im Hauptsacheverfahren abgeholfen werden kann, trägt der verfassungsrechtlichen Aufgabenverteilung Rechnung, nach der vorrangig die Fachgerichte Rechtsschutz gegen Verfassungsverletzungen selbst gewähren und etwaige im Instanzenzug auftretende Fehler durch Selbstkontrolle beheben (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 1. Februar 2022 - VerfGH 146/21.VB-3, juris, Rn. 9).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2022 - 19 B 1973/21

    Ausschluss ungetesteter und nicht immunisierter Personen vom Unterricht …

    Rn. 7 VerfGH NRW, Beschluss vom 1. Februar 2022 - VerfGH 146/21.VB-3 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2022 - 19 B 459/22

    Voraussetzungen einer Einreichung auf einem sicheren Übermittlungsweg

    Rn. 10 Vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 8. April 2022 - 19 B 367/22 -, juris, Rn. 3, vom 28. Februar 2022 - 19 B 1973/21 -, juris, Rn. 3 m. w. N., und vom 16. Dezember 2021 - 19 B 1777/21 -, juris, Rn. 4; vgl. hierzu VerfGH NRW, Beschluss vom 1. Februar 2022 - VerfGH 146/21.VB-3 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2022 - 19 B 367/22

    Zwangsweise Durchsetzung der Präsenzpflicht in Schulen

    Rn. 4 Vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 28. Februar 2022 - 19 B 1973/21 -, juris, Rn. 3, und vom 16. Dezember 2021 - 19 B 1777/21 -, juris, Rn. 4; vgl. hierzu VerfGH NRW, Beschluss vom 1. Februar 2022 - VerfGH 146/21.VB-3 -, juris.
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