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Rechtsprechung
   VerfGH Berlin, 22.04.2020 - VerfGH 177/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,9111
VerfGH Berlin, 22.04.2020 - VerfGH 177/19 (https://dejure.org/2020,9111)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 22.04.2020 - VerfGH 177/19 (https://dejure.org/2020,9111)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 22. April 2020 - VerfGH 177/19 (https://dejure.org/2020,9111)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 51 Abs 1 S 1 RVG
    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung der Berufsausübungsfreiheit (Art 17 VvB ) - Zuerkennung einer zu geringen Pauschgebühr (§ 51 Abs 1 S 1 RVG) für einen Pflichtverteidiger

  • IWW

    Art. 12 GG, Nr. 4105 VV RVG
    Pflichtverteidigung

  • Burhoff online

    Verfassungsrechtlich unzulässiges Sonderopfer, Ermittlungsverfahrenennung einer zu geringen Pauschgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Auszüge)

    Pauschgebühr des Pflichtverteidigers: Verfassungsrechtlich unzulässiges Sonderopfer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 190
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 01.06.2011 - 1 BvR 3171/10

    Stattgebender Kammerbeschluss: Vorenthaltung der gebotenen Vergütung verletzt …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.04.2020 - VerfGH 177/19
    § 51 Abs. 1 RVG soll dies sicherstellen (BVerfG, Beschlüsse vom 1. Juni 2011 - 1 BvR 3171/10 -, juris Rn. 17 f. …und vom 20. März 2007 - 2 BvR 51/07 -, juris Rn. 3 f. jeweils m. w. N.; s. a. BT-Drs.

    Dies ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 1. Februar 2005 - 2 BvR 2456/04 -, juris Rn. 9; dagegen offener: BVerfG, Beschluss vom 1. Juni 2011 - 1 BvR 3171/10 -, juris Rn. 27).

  • BVerfG, 01.02.2005 - 2 BvR 2456/04

    Voraussetzungen einer Pauschvergütung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.04.2020 - VerfGH 177/19
    Rn. 13 a. Die Pflichtverteidigerbestellung ist ein Eingriff in die durch Art. 17 der Verfassung von Berlin - VvB - grundrechtlich geschützte Berufsausübung (vgl. zu Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes: BVerfG, Beschlüsse vom 1. Februar 2005 - 2 BvR 2456/04 -, juris Rn. 4 …und vom 28. April 1975 - 2 BvR 207/75 -, juris Rn. 12).

    Dies ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. Februar 2005 - 2 BvR 2456/04 -, juris Rn. 9; dagegen offener: BVerfG…, Beschluss vom 1. Juni 2011 - 1 BvR 3171/10 -, juris Rn. 27).

  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 51/07

    Berufsfreiheit (verhältnismäßige Eingriffe; Sonderopfer und Erfordernis der …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.04.2020 - VerfGH 177/19
    § 51 Abs. 1 RVG soll dies sicherstellen (BVerfG, Beschlüsse vom 1. Juni 2011 - 1 BvR 3171/10 -, juris Rn. 17 f. und vom 20. März 2007 - 2 BvR 51/07 -, juris Rn. 3 f. jeweils m. w. N.; s. a. BT-Drs.
  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.04.2020 - VerfGH 177/19
    Rn. 13 a. Die Pflichtverteidigerbestellung ist ein Eingriff in die durch Art. 17 der Verfassung von Berlin - VvB - grundrechtlich geschützte Berufsausübung (…vgl. zu Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes: BVerfG, Beschlüsse vom 1. Februar 2005 - 2 BvR 2456/04 -, juris Rn. 4 und vom 28. April 1975 - 2 BvR 207/75 -, juris Rn. 12).
  • OLG Bamberg, 07.06.2017 - 10 AR 30/16

    Kein Anspruch auf Bewilligung einer Pauschgebühr vor rechtskräftigem …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.04.2020 - VerfGH 177/19
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein besonderer Umfang oder eine besondere Schwierigkeit innerhalb eines Verfahrensabschnitts ganz oder teilweise durch einen unterdurchschnittlichen Umfang oder eine unterdurchschnittliche Schwierigkeit innerhalb eines anderen Verfahrensabschnitts kompensiert werden können (OLG Bamberg, Beschluss vom 7. Juni 2017 - 10 AR 30/16 -, juris Rn. 10 m. w. N.).
  • BGH, 07.02.2023 - 3 StR 483/21

    Antrag auf Aussetzung des Revisionsverfahrens (ausreichende Verteidigung); …

    Sofern der erforderliche Arbeitsaufwand des Pflichtverteidigers außergewöhnlich hoch ist, kommt die Bewilligung einer Pauschgebühr gemäß § 51 Abs. 1 Satz 1 RVG in Betracht (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 1. Juni 2011 - 1 BvR 3171/10, NJW 2011, 3079 Rn. 18; vom 6. November 1984 - 2 BvL 16/83, BVerfGE 68, 237, 255; VerfGH Berlin, Beschluss vom 22. April 2020 - VerfGH 177/19, NStZ-RR 2020, 190, 191; BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2020 - 1 StR 492/15, NStZ-RR 2020, 160;… vom 1. Juni 2015 - 4 StR 267/11, NJW 2015, 2437 Rn. 5).
  • VerfGH Berlin, 18.03.2026 - VerfGH 85/24

    Pauschgebühr, Grundgebühr, Einarbeitung, Aktenumfang, Dauer der Hauaptverhandlung

    Rn. 19 Die Pflichtverteidigerbestellung ist ein Eingriff in die durch Art. 17 VvB grundrechtlich geschützte Berufsausübung (Beschluss vom 22. April 2020 - VerfGH 177/19 - Rn. 13 m. w. N. auch zur Rechtsprechung des BVerfG; die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes sind abrufbar unter gesetze.berlin.de).

    Der Gesetzgeber hat die im öffentlichen Interesse liegende Aufgabe der Pflichtverteidigung nicht als eine vergütungsfrei zu erbringende Ehrenpflicht angesehen, sondern dem Pflichtverteidiger eine Vergütung zuerkannt (…Beschlüsse vom 12. Mai 2021 - VerfGH 175/20 - Rn. 22, vom 22. April 2020 - VerfGH 177/19 - Rn. 13, …und vom 23. August 2012 - VerfGH 193/10, 194/10 - Rn. 33, jeweils m. w. N.).

    Dass sein Vergütungsanspruch unter den gesetzlichen Rahmenhöchstgebühren des Wahlverteidigers liegt, ist durch einen im Sinne des Gemeinwohls vorgenommenen Interessenausgleich, der auch das Interesse an einer Einschränkung des Kostenrisikos berücksichtigt, gerechtfertigt, sofern die Grenze der Zumutbarkeit für den Pflichtverteidiger gewahrt ist (…Beschlüsse vom 12. Mai 2021 - VerfGH 175/20 - Rn. 22, und vom 22. April 2020 - VerfGH 177/19 - Rn. 13 m. w. N.).

    Ein unzumutbares Sonderopfer liegt vor, wenn die Arbeitskraft der Pflichtverteidigerin oder des Pflichtverteidigers weit überdurchschnittlich gebunden und die Möglichkeit, andere Mandate zu bearbeiten, über einen relevanten Zeitraum erheblich eingeschränkt wird (…Beschlüsse vom 12. Mai 2021 - VerfGH 175/20 - Rn. 19, und vom 22. April 2020 - VerfGH 177/19 - Rn. 16).

    Nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes ist es jedoch nicht zu beanstanden, dass ein besonderer Umfang oder eine besondere Schwierigkeit innerhalb eines Verfahrensabschnitts ganz oder teilweise durch einen unterdurchschnittlichen Umfang oder eine unterdurchschnittliche Schwierigkeit innerhalb eines anderen Verfahrensabschnitts kompensiert werden können (Beschluss vom 22. April 2020 - VerfGH 177/19 -, juris Rn. 17 m. w. N.).

    Verfassungsrechtlich unbedenklich durfte zudem einbezogen werden, dass die Beschwerdeführerin zeitweise gemeinsam mit einer Mitverteidigerin tätig war (vgl. dazu auch Beschluss vom 22. April 2020 - VerfGH 177/19 - Rn. 21).Die pauschale Behauptung, diese sei lediglich zur Terminsicherung bestellt gewesen, musste das Gericht nicht als ausreichend ansehen, um eine Entlastung von vornherein auszuschließen.

  • KG, 04.11.2021 - 1 ARs 35/20

    Pauschgebühr nach § 51 RVG bei Pflichtverteidigung; Besondere Schwierigkeit bei …

    Ob dem beigeordneten Rechtsanwalt ein unzumutbares Sonderopfer abverlangt worden ist hängt damit insbesondere davon ab, ob er durch seine Pflichtverteidigerbestellung so belastet gewesen ist, dass dies seine Existenz gefährdete oder zumindest erhebliche negative finanzielle Auswirkungen auf seinen Kanzleibetrieb hatte, weil er in der Möglichkeit der Wahrnehmung anderer Mandate erheblich eingeschränkt war (vgl. VerfGH Berlin, Beschluss vom 22. April 2020 - VerfGH 177/19 -).

    Für das 71 Verhandlungstage umfassende Verfahren ab dem Eingang der Anklage bei dem Landgericht stellte der Verfassungsgerichtshof hingegen fest, dass dem Verteidiger, auch unter Berücksichtigung des mit einem durchschnittlichen Schwurgerichtsverfahren nicht vergleichbaren Aufwandes, kein unzumutbares Sonderopfer abverlangt worden ist (vgl. VerfGH Berlin, Beschlüsse vom 22. April 2020 - VerfGH 177/19 - und vom 12. Mai 2021 - VerfGH 175/20 -).

  • VerfGH Berlin, 18.03.2026 - VerfGH 4/25

    Pauschgebühr, Verfassungsbeschwerde, Begründung, Sonderopfer, Darlegung, Bindung …

    Daher ist die Begrenzung des Vergütungsanspruchs durch einen vom Gesetzgeber im Sinne des Gemeinwohls vorgenommenen Interessenausgleich, der auch das Interesse an einer Einschränkung des Kostenrisikos berücksichtigt, gerechtfertigt, sofern die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt ist (vgl. für die Pflichtverteidigerbestellung: Beschlüsse vom 22. April 2020 - VerfGH 177/19 - Rn. 13 …und vom 23. August 2012 - VerfGH 193/10 - Rn. 33; vgl. zum Bundesrecht für den Zeugenbeistand: BVerfG…, Beschluss vom 22. Juli 2019 - 1 BvR 1955/17 -, juris Rn. 11).

    Namentlich für solche besonderen Fallkonstellationen gebietet das Grundrecht der Rechtsanwältin oder des Rechtsanwalts auf freie Berufsausübung eine Regelung wie § 51 RVG, die es ermöglicht, der aufgezeigten Inanspruchnahme Rechnung zu tragen und sie bzw. ihn entsprechend zu vergüten (vgl. für die Pflichtverteidigerbestellung: Beschluss vom 22. April 2020 - VerfGH 177/19 - Rn. 13 m. w. N.; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 22. Juli 2019 - 1 BvR 1955/17 -, juris Rn. 11).

  • VerfGH Berlin, 20.05.2026 - VerfGH 106/24

    Verletzung der Berufsfreiheit eines Pflichtverteidigers (Art 17 Verf BE) durch …

    Der Gesetzgeber hat die im öffentlichen Interesse liegende Aufgabe der Pflichtverteidigung nicht als eine vergütungsfrei zu erbringende Ehrenpflicht angesehen, sondern dem Pflichtverteidiger eine Vergütung zuerkannt (…Beschlüsse vom 12. Mai 2021 - VerfGH 175/20 - Rn. 22, vom 22. April 2020 - VerfGH 177/19 - Rn. 13 …und vom 23. August 2012 - VerfGH 193/10, 194/10 - Rn. 33, jeweils m. w. N.).
  • OLG München, 22.01.2021 - 1 AR 251/20

    Generalbundesanwalt, Beiordnung, Bewilligung, Verfahren, Arbeitszeit, …

    Hierbei ist nach ständiger Senatsrechtsprechung eine Gesamtschau aller be- und entlastenden Faktoren für den Rechtsanwalt ausschlaggebend (so auch Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Beschluss vom 22. April 2020 - VerfGH 177/19 -, juris, NStZ-RR 2020, S. 191/192).
  • OLG München, 02.01.2023 - 1 AR 280/22

    Voraussetzung einer Pauschvergütung nach § 51 Abs. 1 RVG

    Rn. 4 Bei der Festsetzung einer etwaigen Pauschgebühr kommt es hierbei auf eine Gesamtschau der den Pflichtverteidiger be- und entlastenden Umstände an (Senatsbeschluss vom 17.02.2021, 1 AR 22/21; so auch Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Beschluss vom 22. April 2020 - VerfGH 177/19 -, juris;… NStZ-RR 2020, S. 191/192).
  • LG Limburg a. Lahn, 29.02.2024 - 5 KLs 5 Js 10388/21

    Haftzuschlag, Aufnahme in ein Zeugenschutzprogramm

    Das dortige Gericht hat sich zu dieser Frage gar nicht geäußert, da die Festsetzung der Haft-zuschläge im dort zu entscheidenden Verfahren nicht im Streit standen (vgl. VerfGH Berlin, Beschluss vom 22.4.2020 - VerfGH 177/19, NStZ-RR 2020, 190).
  • LG Limburg, 29.02.2024 - 5 KLs 5 Js 10388/21
    Das dortige Gericht hat sich zu dieser Frage gar nicht geäußert, da die Festsetzung der Haftzuschläge im dort zu entscheidenden Verfahren nicht im Streit standen (vgl. VerfGH Berlin, Beschluss vom 22.4.2020 - VerfGH 177/19, NStZ-RR 2020, 190).
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