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Weitere Entscheidung unten: VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.02.2021

Rechtsprechung
   VerfGH Thüringen, 13.05.2021 - VerfGH 18/21 (eAO)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,14473
VerfGH Thüringen, 13.05.2021 - VerfGH 18/21 (eAO) (https://dejure.org/2021,14473)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 13.05.2021 - VerfGH 18/21 (eAO) (https://dejure.org/2021,14473)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 13. Mai 2021 - VerfGH 18/21 (eAO) (https://dejure.org/2021,14473)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    Erfolgloser Eilantrag im Organstreitverfahren mit dem Ziel der Anpassung des beizubringenden Quorums von Unterstützungsunterschriften nach dem Thüringer Kommunalwahlgesetz - Folgenabwägung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2021, 652

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (13)

  • VerfGH Thüringen, 26.04.2021 - VerfGH 11/21

    Eilantrag wegen Verletzung der Chancengleichheit

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 13.05.2021 - VerfGH 18/21
    Rn. 39 Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist regelmäßig unzulässig, wenn der Verfassungsgerichtshof eine entsprechende Rechtsfolge im Hauptsacheverfahren nicht bewirken könnte (ThürVerfGH, Beschluss vom 26. April 2021 - VerfGH 11/21 -, S. 8 des amtlichen Umdrucks).

    Es dient maßgeblich der gegenseitigen Abgrenzung der Kompetenzen von Verfassungsorganen oder ihren Teilen in einem Verfassungsrechtsverhältnis, nicht hingegen der Kontrolle der objektiven Verfassungsmäßigkeit eines bestimmten Organhandelns (ThürVerfGH, Beschluss vom 26. April 2021 - VerfGH 11/21 -, S. 8 des amtlichen Umdrucks).

    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung im Organstreitverfahren, welche die vorläufige Unanwendbarkeit einer Norm oder die Verpflichtung des Antragsgegners zu einem bestimmten Verhalten zum Gegenstand hat, kommt grundsätzlich nicht in Betracht (ThürVerfGH, Beschluss vom 26. April 2021 - VerfGH 11/21 -, S. 8 des amtlichen Umdrucks).

  • BVerfG, 29.04.1994 - 2 BvR 831/94

    Einstweilige Anordnung - Unterschriftenquorum bei Kommunalwahlen

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 13.05.2021 - VerfGH 18/21
    Insoweit müsste hingenommen werden, dass entgegen der - in diesem Fall verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden - Zielsetzung des Gesetzgebers auch nicht ernsthafte Vorschläge zur Wahl stünden (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. April 1994 - 2 BvR 831/94 und 2 BvQ 15/94 -, juris Rn. 55 und Kammerbeschluss vom 18. November 1995 - 2 BvR 1953/95 -, juris Rn. 34).

    Rn. 54 So ist der Nichterlass einer einstweiligen Anordnung für die Antragstellerin nicht mit irreparablen Folgen verbunden (so auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. April 1994 - 2 BvR 831/94 und 2 BvQ 15/94 -, juris Rn. 57; VerfGH Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 7. Juli 2020 - 88/20 -, juris Rn. 91).

    Es müsste bei erfolgreicher Wahlanfechtung allein die Kreistagswahl in diesem Landkreis wiederholt werden (ähnlich auch die Betonung in: BVerfG, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 27. Juli 1964 - 2 BvR 230/64 -, BVerfGE 18, 151 [154 f.] = juris Rn. 7 und im Kammerbeschluss vom 29. April 1994 - 2 BvR 831/94 und 2 BvQ 15/94 -, juris Rn. 57;… insoweit gerade anders als im Rahmen der einstweiligen Anordnung vom 17. Oktober 1990 - 2 BvE 6/90 -, BVerfGE 82, 353 [369] = juris Rn. 43, da dort die etwaige Ungültigkeit der Wahlen zum Deutschen Bundestag im gesamten Wahlgebiet sowie Legitimationsdefizite mehrerer Verfassungsorgane zu befürchten waren).

  • VerfGH Thüringen, 14.10.2020 - VerfGH 106/20

    Konstituierung Parlamentarischer Kontrollkommission

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 13.05.2021 - VerfGH 18/21
    Rn. 46 a) Wegen der meist weitreichenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren auslöst, ist bei der Prüfung ihrer Voraussetzungen ein strenger Maßstab anzulegen (st. Rspr., zuletzt: ThürVerfGH, Beschluss vom 14. Oktober 2020 - VerfGH 106/20 -, juris Rn. 33).

    Etwas anderes gilt nur, wenn das Hauptsacheverfahren von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (st. Rspr., zuletzt: ThürVerfGH…, Beschluss vom 11. Januar 2021 - VerfGH 109/20 (eAO) -, juris Rn. 17) oder auch zulässig und offensichtlich begründet wäre (ThürVerfGH, Beschluss vom 14. Oktober 2020 - VerfGH 106/20 -, juris Rn. 34 …und Beschluss vom 11. Januar 2021 - VerfGH 109/20 (eAO) -, juris Rn. 18).

  • BVerfG, 12.03.2019 - 2 BvQ 91/18

    Eilanträge gegen Änderung der Parteienfinanzierung unzulässig

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 13.05.2021 - VerfGH 18/21
    Eine kassatorische oder rechtsgestaltende Wirkung kommt der Entscheidung im Organstreit nicht zu (vgl. für das Verfahren nach dem BVerfGG: BVerfGE 151, 58 [64 f.] = juris Rn. 14).

    Gegenstand eines solchen Antrags kann daher lediglich die vorläufige Sicherung des streitigen organschaftlichen Rechts des Antragstellers sein, damit es nicht im Zeitraum bis zur Entscheidung in der Hauptsache durch die Schaffung vollendeter Tatsachen überspielt wird (vgl. BVerfGE 151, 58 [65] = juris Rn. 15).

  • BVerfG, 17.10.1990 - 2 BvE 6/90

    Unterschriftenquorum - Vorläufige Suspension von Vorschriften des …

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 13.05.2021 - VerfGH 18/21
    Somit wäre die begehrte einstweilige Anordnung geeignet bzw. würde es nicht ausschließen, dass Gründe für eine spätere Anfechtung der Wahlergebnisse in einer unbekannten Zahl von Fällen entstünden (vgl. abweichende Meinung des Richters Winter, BVerfGE 82, 353 [382] = juris Rn. 73; VerfGH Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 5. August 1999 - 16/99 -, juris Rn. 20 …und Beschluss vom 7. Juli 2020 - 88/20 -, juris Rn. 90).

    Es müsste bei erfolgreicher Wahlanfechtung allein die Kreistagswahl in diesem Landkreis wiederholt werden (…ähnlich auch die Betonung in: BVerfG, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 27. Juli 1964 - 2 BvR 230/64 -, BVerfGE 18, 151 [154 f.] = juris Rn. 7 und im Kammerbeschluss vom 29. April 1994 - 2 BvR 831/94 und 2 BvQ 15/94 -, juris Rn. 57; insoweit gerade anders als im Rahmen der einstweiligen Anordnung vom 17. Oktober 1990 - 2 BvE 6/90 -, BVerfGE 82, 353 [369] = juris Rn. 43, da dort die etwaige Ungültigkeit der Wahlen zum Deutschen Bundestag im gesamten Wahlgebiet sowie Legitimationsdefizite mehrerer Verfassungsorgane zu befürchten waren).

  • BVerfG, 18.11.1995 - 2 BvR 1953/95

    Keine einstweilige Anordnung gegen das bayerische Kommunalwahlrecht

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 13.05.2021 - VerfGH 18/21
    Rn. 52 Unabhängig davon fiele im Rahmen der Abwägung erschwerend ins Gewicht, dass - sollten Wahlvorschläge ohne oder mit abgesenktem Unterschriftenquorum zugelassen werden und sich das Organstreitverfahren in der Hauptsache als unbegründet erweisen - der mit den Regelungen des Kommunalwahlrechts verfolgte und mit der Verfassung vereinbare Gestaltungswille des Landesgesetzgebers für die anstehende und letztlich erfolgte Kreistagswahl endgültig unbeachtlich bliebe (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. November 1995 - 2 BvR 1953/95 -, juris Rn. 34).

    Insoweit müsste hingenommen werden, dass entgegen der - in diesem Fall verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden - Zielsetzung des Gesetzgebers auch nicht ernsthafte Vorschläge zur Wahl stünden (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. April 1994 - 2 BvR 831/94 und 2 BvQ 15/94 -, juris Rn. 55 und Kammerbeschluss vom 18. November 1995 - 2 BvR 1953/95 -, juris Rn. 34).

  • RG, 02.10.1920 - I 88/20

    Versicherung von imaginärem Gewinn und Bezeichnung des versicherten Interesses

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 13.05.2021 - VerfGH 18/21
    Somit wäre die begehrte einstweilige Anordnung geeignet bzw. würde es nicht ausschließen, dass Gründe für eine spätere Anfechtung der Wahlergebnisse in einer unbekannten Zahl von Fällen entstünden (…vgl. abweichende Meinung des Richters Winter, BVerfGE 82, 353 [382] = juris Rn. 73; VerfGH Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 5. August 1999 - 16/99 -, juris Rn. 20 und Beschluss vom 7. Juli 2020 - 88/20 -, juris Rn. 90).

    Rn. 54 So ist der Nichterlass einer einstweiligen Anordnung für die Antragstellerin nicht mit irreparablen Folgen verbunden (…so auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. April 1994 - 2 BvR 831/94 und 2 BvQ 15/94 -, juris Rn. 57; VerfGH Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7. Juli 2020 - 88/20 -, juris Rn. 91).

  • BVerfG, 22.07.2020 - 2 BvE 3/19

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die …

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 13.05.2021 - VerfGH 18/21
    Rn. 44 c) Es kann im vorliegenden Fall auch dahinstehen, ob der Verfassungsgerichtshof ausnahmsweise von dem Grundsatz abweichen kann, wonach der Inhalt einer einstweiligen Anordnung nicht über die im Hauptsacheverfahren bewirkbaren Rechtsfolgen hinausgehen darf, etwa dann, wenn allein hierdurch die Schaffung vollendeter Tatsachen im Sinne einer endgültigen Vereitelung des geltend gemachten Rechts verhindert werden könnte (vgl. zum Verfahren der einstweiligen Anordnung nach dem BVerfGG: BVerfG, Beschluss vom 22. Juli 2020 - 2 BvE 3/19 -, juris Rn. 40).
  • VerfGH Thüringen, 24.06.2020 - VerfGH 17/20

    Eilantrag der AfD-Fraktion gegen die Thüringer …

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 13.05.2021 - VerfGH 18/21
    Dies gilt mit Rücksicht auf den Grundsatz der Gewaltenteilung insbesondere dann, wenn die Suspendierung eines Gesetzes in Rede steht (st. Rspr., z. B. ThürVerfGH…, Urteil vom 20. Februar 1997 - VerfGH 24/96 -, juris Rn. 15 und Beschluss vom 24. Juni 2020 - VerfGH 17/20 eAO -, juris Rn. 72) oder der Erlass einer einstweiligen Anordnung einen Eingriff des Verfassungsgerichtshofs in die Kompetenz eines Staatsorgans bedeutet (ThürVerfGH…, Beschluss vom 25. Mai 2000 - VerfGH 6/00 EA -, juris Rn. 35).
  • VerfGH Thüringen, 11.01.2021 - VerfGH 109/20

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen ein aufgrund …

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 13.05.2021 - VerfGH 18/21
    Etwas anderes gilt nur, wenn das Hauptsacheverfahren von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (st. Rspr., zuletzt: ThürVerfGH, Beschluss vom 11. Januar 2021 - VerfGH 109/20 (eAO) -, juris Rn. 17) oder auch zulässig und offensichtlich begründet wäre (ThürVerfGH…, Beschluss vom 14. Oktober 2020 - VerfGH 106/20 -, juris Rn. 34 und Beschluss vom 11. Januar 2021 - VerfGH 109/20 (eAO) -, juris Rn. 18).
  • VerfGH Thüringen, 25.05.2000 - VerfGH 6/00

    Einstweilige Anordnung; Parlamentsausschuß; Geschäftsordnung; Antragsgegner; …

  • BVerfG, 27.07.1964 - 2 BvR 230/64

    Keine einstweilige Anordnung gegen Versagung von Parteienfinanzierung

  • VerfGH Thüringen, 20.02.1997 - VerfGH 24/96

    Einstweilige Anordnung; Gemeindeneugliederungsgesetz; kommunales …

  • VerfGH Thüringen, 27.09.2024 - VerfGH 36/24

    Teilweise erfolgreicher Eilantrag zur konstituierenden Sitzung des Thüringer …

    Darüber hinaus ist einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung aber auch dann stattzugeben, wenn ein Antrag in der Hauptsache zulässig und offensichtlich begründet wäre und die Rechtsverletzung bei Verweigerung des einstweiligen Rechtsschutzes nicht mehr rückgängig gemacht werden könnte (vgl. ThürVerfGH…, Beschluss vom 14. Oktober 2020 ­ VerfGH 106/20 ­, ThürVBl 2021, 121 [123] = juris Rn. 34 f.; Beschluss vom 13. Mai 2021 ­ VerfGH 18/21 eAO ­, juris Rn. 47).
  • VerfGH Thüringen, 22.06.2022 - VerfGH 17/21

    Urteil im Organstreitverfahren des Landesverbands Thüringen der ÖDP

    Zugleich hat sie einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt, der mit Beschluss vom 13. Mai 2021 (Az.: VerfGH 18/21) vom Verfassungsgerichtshof nach einer Folgenabwägung abgelehnt wurde.
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Rechtsprechung
   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.02.2021 - VerfGH 18/21.VB-3   

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VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.02.2021 - VerfGH 18/21.VB-3 (https://dejure.org/2021,4486)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10.02.2021 - VerfGH 18/21.VB-3 (https://dejure.org/2021,4486)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10. Februar 2021 - VerfGH 18/21.VB-3 (https://dejure.org/2021,4486)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.06.2020 - VerfGH 81/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Vollstreckung einer Jugendstrafe

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.02.2021 - VerfGH 18/21
    Die mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Entscheidungen sowie die weiteren in Bezug genommenen und zur Prüfung der jeweiligen Rüge erforderlichen Unterlagen wie etwa Schriftsätze und Rechtsschutzanträge müssen entweder selbst vorgelegt oder zumindest ihrem wesentlichen Inhalt nach mitgeteilt werden (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 30. Juni 2020 - VerfGH 81/20.VB-1, juris, Rn. 2).
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