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Rechtsprechung
   VerfGH Thüringen, 28.10.2003 - VerfGH 19/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11028
VerfGH Thüringen, 28.10.2003 - VerfGH 19/01 (https://dejure.org/2003,11028)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 28.10.2003 - VerfGH 19/01 (https://dejure.org/2003,11028)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 28. Oktober 2003 - VerfGH 19/01 (https://dejure.org/2003,11028)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde; Rechtswegerschöpfung; Willkürverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorliegen von Revisionszulassungsgründen im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde ; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Nichtzulassungsbeschwerde; Heilung des Zulässigkeitsmangels des noch nicht nicht erschöpften Rechtsweges; Wahrung der Begründungsanforderungen ...

Papierfundstellen

  • NJ 2004, 261
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (12)

  • VerfGH Berlin, 11.10.2001 - VerfGH 20/01
    Auszug aus VerfGH Thüringen, 28.10.2003 - VerfGH 19/01
    Der Zulässigkeitsmangel des noch nicht erschöpften Rechtswegs (§ 31 Abs. 3 Satz 1 ThürVerfGHG) wird geheilt, wenn nachträglich eine den fachgerichtlichen Rechtsweg abschließende Entscheidung ergeht (vgl. ThürVerfGH, Beschluß vom 22. April 2003, VerfGH 20/01).

    Nach der Rechtsprechung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs wird dieser Zulässigkeitsmangel einer Verfassungsbeschwerde geheilt, wenn nachträglich eine den fachgerichtlichen Rechtsweg abschließende Entscheidung ergeht (vgl. ThürVerfGH, Beschluß vom 22. April 2003, VerfGH 20/01).

  • VerfGH Berlin, 15.11.2001 - VerfGH 12/01
    Auszug aus VerfGH Thüringen, 28.10.2003 - VerfGH 19/01
    Der Thüringer Verfassungsgerichtshof ist entscheidungszuständig für die Rüge, die Entscheidung eines Thüringer Gerichts verlasse den Bereich des Bundesrechts, weil das Rechtsfindungsergebnis den tatsächlichen Normengehalt unter keinem denkbaren Gesichtspunkt berührt, so daß die Rechtsanwendung im Einzelfall als keinesfalls vertretbar, schlechthin unhaltbar, offensichtlich sachwidrig und eindeutig unangemessen qualifiziert werden muß (vgl. ThürVerfGH, Beschluß vom 17. Oktober 2002, VerfGH 12/01; BayVerfGH, BayVBl. 2003, 591, [592]).

    Auch insoweit bejaht der Verfassungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung - soweit die Rügen sich gegen Entscheidung eines Thüringer Gerichts wenden - seine Entscheidungszuständigkeit, weil der Bereich des Bundesrechts verlassen wird, wenn das Ergebnis einer ihm geltenden Rechtsfindung den tatsächlichen Normengehalt unter keinem denkbaren Gesichtspunkt berührt, so daß die Rechtsanwendung als keinesfalls vertretbar, schlechthin unhaltbar, offensichtlich sachwidrig und eindeutig unangemessen qualifiziert werden muß (vgl. ThürVerfGH, Beschluß vom 17. Oktober 2002, VerfGH 12/01; BayVerfGH, BayVBl. 2003, 591, [592]).

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 28.10.2003 - VerfGH 19/01
    Schließlich kommt auch eine Verletzung des in Art. 2 Abs. 1 ThürVerf verankerten Gleichbehandlungsgebots nicht deshalb in Betracht, weil die oberlandesgerichtliche Entscheidung möglicherweise in Widerspruch zu dem Urteil des Verwaltungsgerichts steht (vgl. BVerfGE 87, 273, [278]).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.01.2000 - VerfGH 2/98

    Universitätsgesetz NRW verfassungskonform

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 28.10.2003 - VerfGH 19/01
    In diesen Fällen ist es geboten, die Verfahrensbeteiligten auf die Rechtsauffassung hinzuweisen, die das Gericht seiner Entscheidung zugrunde legen will (vgl. ThürVerf, Beschluß vom 29. Juli 1999, VerfGH 2/98).
  • BVerfG, 16.05.2001 - 1 BvR 933/99

    Verfassungsbeschwerde - Sachenrechtsbereinigung - Grundstückseigentum - …

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 28.10.2003 - VerfGH 19/01
    Die Vorschrift des § 121 Abs. 2 SachenRBerG steht als solche mit dem Grundgesetz in Einklang (vgl. BVerfG, Beschluß vom 16. Mai 2001, 1 BvR 933/99).
  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 28.10.2003 - VerfGH 19/01
    der Sache ganz oder teilweise bestätigt hat (vgl. BVerfGE 96, 345, [371]; ThürVerfGH, Beschluß vom 29. Oktober 1999, VerfGH 23/97).
  • BVerfG, 15.05.1963 - 2 BvR 106/63

    Rechtswegerschöpfung bei Mängeln im finanzgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 28.10.2003 - VerfGH 19/01
    scheitern, wenn der Beschluß des Bundesgerichtshofs darauf beruhte, daß die Beschwerdeführerin die für den Erfolg ihres Antrags erforderlichen Formalitäten nicht beachtet hatte, denn der fachgerichtliche Rechtsweg ist auch dann nicht erschöpft, wenn ein an sich statthaftes Rechtsmittel aus formellen Gründen, etwa wegen Fristversäumnis oder wegen unzulänglicher Darlegung des Rechtsmittelanliegens als unzulässig behandelt worden ist (vgl. BVerfGE 1, 12, [13]; 1, 13, [14]; 16, 124, [127]).
  • BVerfG, 12.10.1951 - 1 BvR 41/51

    Rechtswegerschöpfung i.S. von § 90 Abs. 2 BVerfGG

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 28.10.2003 - VerfGH 19/01
    scheitern, wenn der Beschluß des Bundesgerichtshofs darauf beruhte, daß die Beschwerdeführerin die für den Erfolg ihres Antrags erforderlichen Formalitäten nicht beachtet hatte, denn der fachgerichtliche Rechtsweg ist auch dann nicht erschöpft, wenn ein an sich statthaftes Rechtsmittel aus formellen Gründen, etwa wegen Fristversäumnis oder wegen unzulänglicher Darlegung des Rechtsmittelanliegens als unzulässig behandelt worden ist (vgl. BVerfGE 1, 12, [13]; 1, 13, [14]; 16, 124, [127]).
  • BVerfG, 12.10.1951 - 1 BvR 201/51

    Anforderungen an die Rechtswegerschöpfung i.S. von § 90 Abs. 2 S. 1 BVerfGG

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 28.10.2003 - VerfGH 19/01
    scheitern, wenn der Beschluß des Bundesgerichtshofs darauf beruhte, daß die Beschwerdeführerin die für den Erfolg ihres Antrags erforderlichen Formalitäten nicht beachtet hatte, denn der fachgerichtliche Rechtsweg ist auch dann nicht erschöpft, wenn ein an sich statthaftes Rechtsmittel aus formellen Gründen, etwa wegen Fristversäumnis oder wegen unzulänglicher Darlegung des Rechtsmittelanliegens als unzulässig behandelt worden ist (vgl. BVerfGE 1, 12, [13]; 1, 13, [14]; 16, 124, [127]).
  • OLG Jena, 16.09.2002 - 9 U 1215/01

    Berechtigung zum Grundstücksankauf nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz …

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 28.10.2003 - VerfGH 19/01
    Mit Urteil vom 16. September 2002 hat das Thüringer Oberlandesgericht das angefochtene Urteil des Landgerichts Mühlhausen abgeändert und festgestellt, daß der Kläger berechtigt sei, das Grundstück nach den Bestimmungen des SachenRBerG anzukaufen (9 U 1215/01).
  • VerfGH Berlin, 21.03.2002 - VerfGH 15 A/01
  • BVerwG, 12.02.1965 - V ER 224.64
  • VerfGH Thüringen, 30.03.2011 - VerfGH 14/07

    Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte sowie den Umfang der …

    Nach der Rechtsprechung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs wird ein solcher Zulässigkeitsmangel geheilt, wenn nachträglich eine den fachgerichtlichen Rechtsweg abschließende Entscheidung ergeht (Thüringer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 28. Oktober 2003 - VerfGH 19/01 - Thüringer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 22. April 2003, VerfGH 20/01; vgl. schon Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 21. Januar 1953 - 1 BvR 520/52 - BVerfGE 2, 105 [109]).

    Rn. 38 Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat bereits in der Vergangenheit entschieden, dass ihm die Sachprüfung einer mit der Landesverfassungsbeschwerde angefochtenen Entscheidung eines Landesgerichts dann verwehrt ist, wenn ein Gericht des Bundes den Gegenstand des Ausgangsverfahrens rechtlich schon geprüft und die beanstandete Entscheidung in der Sache ganz oder teilweise bestätigt hat (Thüringer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 24. Februar 2007 - VerfGH 5/07 - Thüringer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 28. Oktober 2003 - VerfGH 19/01 - Thüringer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 29. Oktober 1999 - VerfGH 23/97 - vgl. auch Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 15. Oktober 1997 - 2 BvN 1/95 - BVerfGE 96, 345, [371]).

    Deshalb sind in der Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde auch nur die gesetzlich genannten Revisionszulassungsgründe darzulegen, nämlich - im verwaltungsgerichtlichen Verfahren - ob die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat, eine Divergenz vorliegt oder ein Verfahrensmangel geltend gemacht wird und vorliegt, auf dem die Entscheidung beruhen kann (§ 132 Abs. 2 VwGO) (vgl. Thüringer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 24. Februar 2007 - VerfGH 5/07 - Thüringer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 28. Oktober 2003 - VerfGH 19/01 - Thüringer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 29. Oktober 1999 - VerfGH 23/97 - vgl. auch Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 15. Oktober 1997 - 2 BvN 1/95 - BVerfGE 96, 345, [371]).

  • VerfGH Thüringen, 01.07.2026 - VerfGH 16/24

    Staats- und Verfassungsrecht; Verfassungsbeschwerde

    Nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs wird ein solcher Zulässigkeitsmangel geheilt, wenn nachträglich eine den Rechtsweg abschließende Entscheidung ergeht (vgl. ThürVerfGH, Beschluss vom 28. Oktober 2003 - VerfGH 19/01 -, Beschlussumdruck Seite 11; Beschluss vom 30. März 2011' - VerfGH 14/07 -, juris Rn. 35; Beschluss vom 10. Oktober 2017.
  • VerfGH Thüringen, 19.11.2014 - VerfGH 24/12

    Staats- und Verfassungsrecht; Verfassungsbeschwerde

    Rn. 37 In Übereinstimmung hiermit vertritt der Verfassungsgerichtshof in st. Rspr., dass ihm die Sachprüfung einer mit der Landesverfassungsbeschwerde angefochtenen Entscheidung eines Landesgerichts dann verwehrt ist, wenn ein Gericht des Bundes den Gegenstand des Ausgangsverfahrens rechtlich schon geprüft und die beanstandete Entscheidung in der Sache ganz oder teilweise bestätigt hat (ThürVerfGH, Beschluss vom 30. März 2011 - VerfGH 14/07; Beschluss vom 24. Februar 2009 - VerfGH 5/07 - Beschluss vom 28. Oktober 2003 - VerfGH 19/01 -).
  • VerfGH Thüringen, 12.04.2006 - VerfGH 11/06

    Einstweilige Anordnung - Fortdauer der Untersuchungshaft

    Dies ist hier jedoch bislang nicht der Fall (vgl. insoweit ThürVerfGH, Beschlüsse vom 9. Oktober 2003 - VerfGH 19/01 - und vom 3. Dezember 2003 - VerfGH 7/00).
  • VerfGH Thüringen, 29.07.2004 - VerfGH 17/02

    Prüfungsbefugnis, Willkür, rechtliches Gehör - ThürVerf Art. 2, Art. 44, Art. 88 …

    nur eingeschränkt am Maßstab der Thüringer Verfassung überprüfen, indem er feststellt, ob diese Vorschriften mit einem Inhalt zur Geltung gebracht worden sind, der ihnen ganz offenkundig völlig fremd ist und den tatsächlichen Normengehalt unter keinem denkbaren Gesichtspunkt berührt, mit der Folge, daß das Ergebnis dieser Rechtsfindung als schlechthin unhaltbar, offensichtlich sachwidrig und damit willkürlich qualifiziert werden muß (vgl. ThürVerfGH, Beschluß vom 28. Oktober 2003, VerfGH 19/01; Beschluß vom 18. März 2004, VerfGH 13/02).
  • VerfGH Thüringen, 18.12.2012 - VerfGH 18/11

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde vor Entscheidung über die …

    Diese Voraussetzung ist nur erfüllt, wenn der Beschwerdeführer die gesetzlich vorgesehenen Rechtsbehelfe nicht nur eingelegt, sondern das Gericht über sie auch entschieden hat (ThürVerfGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2003 - VerfGH 19/01 - und vom 22. April 2003 - VerfGH 20/01).
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