Rechtsprechung
| VerfGH Bayern, 07.02.1985 - 22-VII-83 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse (2)
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Behandlung von Eheleuten bei Abgabenerhebung nach wirtschaftlichem Grundstücksbegriff
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ 1986, 117
- VerfGH 38, 1
Wird zitiert von ... (5)
- VerfGH Bayern, 25.02.2013 - 17-VII-12
Wegfall des versorgungsrechtlichen Pensionistenprivilegs verfassungsrechtlich …
Bei einer unechten Rückwirkung ist das Vertrauen des Einzelnen auf den Fortbestand einer gesetzlichen Regelung jedoch weit weniger geschützt als bei einer echten Rückwirkung; hier ist die Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit gegen das Vertrauen auf den Fortbestand der Rechtslage abzuwägen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 7.2.1985 = VerfGH 38, 1/6 f.; VerfGH vom 4.6.2003 = VerfGH 56, 99/105 f.; VerfGH vom 17.5.2006 = VerfGH 59, 63/77; BVerfG vom 5.5.1987 = BVerfGE 75, 246/280). - VerfGH Bayern, 24.06.2008 - 3-VII-07
Popularklage: Aufhebung der wahlweisen Beihilfegewährung bei Anspruch nach dem …
Der verfassungsrechtlichverbürgte Vertrauensschutz gebietet nicht, den von einer bestimmten Rechtslage Begünstigten vor jeglicher Enttäuschung seinerHoffnungen und Erwartungen betreffend die Dauerhaftigkeit der bestehenden Rechtslage zu bewahren (VerfGH vom 07.2.1985 = VerfGH 38, 1/6 f. m. w. N.; BVerfG vom 30.9.1987 = BVerfGE 76, 256/349 f.). - VGH Bayern, 06.02.2008 - 20 ZB 07.3082
Herstellungsbeitrag für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung; keine …
Trotz einer grundsätzlichen Akzeptanz des wirtschaftlichen Grundstücksbegriffs (vgl. BayVerfGH vom 7.5.1985 BayVBl. 1985, 493) ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ein ausreichender Grund für die Annahme einer wirtschaftlichen Einheit nur dann gegeben, wenn wegen verbindlicher planerischer Vorstellungen oder tatsächlicher Geländeverhältnisse ein Teil eines Grundstücks nur selbstständig baulich genutzt werden kann und deshalb einen eigenen Anschluss an die öffentliche Einrichtung erhalten muss oder wenn mehrere Grundstücke desselben Eigentümers (z.B. wegen der geringen Grundstücksgröße oder wegen des Grundstückszuschnitts) nicht jeweils für sich, sondern nur zusammen baulich genutzt werden können und deshalb nur einen Anschluss benötigen (vgl. BayVGH v. 5.11.2007 Az. 23 ZB 07.2019; vom 24.7.2000 Az. 23 CS 00.1921/1923; vom 16.11.1984 GK 1985 RdNr. 103; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 RdNr.746). - VG Bayreuth, 29.02.2024 - B 4 K 21.38
Neuherstellung einer Anlage, Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung
Rn. 32 Trotz grundsätzlicher Akzeptanz des wirtschaftlichen Grundstücksbegriffs (vgl. BayVerfGH, E.v. 7.2.1985 - Vf. 22-VII-83 - BayVBl 1985, 493) ist nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ein ausreichender Grund für die Annahme einer wirtschaftlichen Einheit nur dann gegeben, wenn wegen verbindlicher planerischer Vorstellungen oder tatsächlicher Geländeverhältnisse ein Teil eines Grundstücks nur selbstständig baulich genutzt werden kann und deshalb einen eigenen Anschluss an die öffentliche Einrichtung erhalten muss oder wenn mehrere Grundstücke desselben Eigentümers (z.B. wegen der geringen Grundstücksgröße) oder wegen des Grundstückszuschnitts, nicht jeweils für sich, sondern nur zusammen baulich genutzt werden können und deshalb nur einen Anschluss benötigen. - VG Gera, 14.07.1997 - 5 E 602/97
Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; …
Mit dieser Betrachtungsweise stimmt im Ergebnis im übrigen auch die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs überein, soweit dieser es grundsätzlich für möglich hält, für die Berechnung einer kommunalen Abgabe anstelle des grundbuchrechtlichen Grundstücksbegriffes den sogenannten wirtschaftlichen Grundstücksbegriff vorzusehen (…VGH München, Urt. v. 11.01.1985, NVwZ 1987, 348), und er dabei das Vorliegen einer wirtschaftlichen Einheit im Einzelfall annimmt, wenn sich eine Mehrheit von Buchgrundstücken (oder auch ein Anteil eines solchen) der öffentlichen Einrichtung gegenüber so darstellt, daß sie sinnvollerweise nur einheitlich an diese anzuschließen ist (…VGH München, Urt. v. 31.08.1984, BayVBl. 1985, 243; Urt. v. 11.01.1985, NVwZ 1987, 348 BayVerfGH, Entsch. v. 07.02.1985, NVwZ 1986, 117).
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