Rechtsprechung
| VerfGH Bayern, 08.02.1985 - 57-VI-84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- hjil.de
, S. 40 (Kurzinformation)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1985, 2894
- NVwZ 1985, 898 (Ls.)
- VerfGH 38, 11
Wird zitiert von ... (5)
- VerfGH Bayern, 14.11.1996 - 31-VI-94
VerfGH München: Überprüfung einer zivilgerichtlichen Entscheidung zum Jagdrecht, …
Rn. 40 Dieses Grundrecht wird nur dann verletzt, wenn einer Partei der gesetzliche Richter durch eine willkürliche, offensichtlich unhaltbare Entscheidung entzogen wird (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH 38, 11/14; 40, 132/135; 42, 143/146).Rn. 40 Dieses Grundrecht wird nur dann verletzt, wenn einer Partei der gesetzliche Richter durch eine willkürliche, offensichtlich unhaltbare Entscheidung entzogen wird (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH 38, 11/14; 40, 132/135; 42, 143/146).
- VerfGH Bayern, 13.07.2010 - 98-VI-09
Aufhebung eines zivilgerichtlichen Berufungsurteils wegen Verletzung des …
Rn. 41 c) Eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter im Hinblick auf eine Verpflichtung zur Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (vgl. VerfGH vom 8.2.1985 = VerfGH 38, 11/14 f.) kommt daneben nicht in Betracht. - VerfGH Bayern, 20.08.2024 - 19-VI-23
Verfassungsbeschwerde, Beschwerdeführer, Nichtzulassungsbeschwerde, Wegfall des …
Das gilt im Ergebnis auch für die Anwendung der bundesrechtlichen Regelungen über die Zulassung von Rechtsmitteln, hier der Revision (vgl. VerfGH vom 8.2.1985 VerfGHE 38, 11/14; vom 13.7.2010 VerfGHE 63, 119/126;… vom 7.2.2019 - Vf. 60-VI-17 - juris Rn. 42;… vgl. auch VerfGH vom 12.7.2022 BayVBl 2023, 155 Rn. 38 m. w. N. zur Berufungszulassung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren). - VerfGH Bayern, 26.09.2011 - 99-VI-10
Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliches Urteil zur Erstattung …
Eine Grundrechtsverletzung ist insoweit jedoch nur gegeben, wenn einer Partei der gesetzliche Richter hierbei durch eine willkürliche, offensichtlich unhaltbare Entscheidung entzogen wird (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 8.2.1985 = VerfGH 38, 11/14 f.; VerfGH vom 9.6.1988 = VerfGH 41, 51/53; VerfGH vom 21.4.1989 = VerfGH 42, 65/69; VerfGH vom 7.7.1989 = VerfGH 42, 105/108; VerfGH vom 29.9.1989 = VerfGH 42, 122/129 f.; VerfGH vom 14.7.1998 = VerfGH 51, 126/128; BVerfG vom 17.12.2002 = FamRZ 2003, 589; BVerfG vom 6.7.2010 = BVerfGE 126, 286/315 ff.;… Wolff, a. a. O., RdNr. 27 zu Art. 86). - VerfGH Bayern, 22.03.2007 - 83-VI-06 Eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter ist aber jedenfalls anzunehmen, wenn die Entscheidung eines Gerichts sich bei der Auslegung und Anwendung einer Zuständigkeitsnorm so weit von dem sie beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt, dass sie mit sachlichen Erwägungen nicht mehr zu rechtfertigen und damit offensichtlich unhaltbar ist (VerfGH vom 8.2. 1985, VerfGH 38, 11/14 = BayVBl. 1985, 363; vgl. auch BVerfGE 29, 45/49; BVerfG vom 29.6. 1976, BVerfGE 42, 237/242).
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