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Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 01.03.1991 - 89-VI-89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,8782
VerfGH Bayern, 01.03.1991 - 89-VI-89 (https://dejure.org/1991,8782)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 01.03.1991 - 89-VI-89 (https://dejure.org/1991,8782)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 01. März 1991 - 89-VI-89 (https://dejure.org/1991,8782)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • ZUM 1992, 34
  • VerfGH 44, 18
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VerfGH Berlin, 02.12.1993 - VerfGH 89/93

    Zur Prüfungsbefugnis des VerfGH Berlin bzgl in Anwendung von Bundesrecht …

    Im übrigen nehmen die beiden genannten Verfassungsgerichte darüber hinaus für sich in Anspruch, die Prüfung der Willkürfreiheit solcher Gerichtsentscheidungen vorzunehmen, und zwar aufgrund der Prämisse, daß im Fall der Willkür "in Wahrheit" gar kein Recht, also auch kein Bundesrecht, angewendet werde (s. etwa BayVerfGHE 44, 18, 20; BayVerfGH, NJW 1993, 518 ff.; HessStGH ESVGH 31,-174, 175; weitere Nachweise bei Rozek, Das Grundgesetz als Prüfungs- und Entscheidungsmaßstab der Landesverfassungsgerichte, 1993, S..196).

    Das wird anschaulich auch an der Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes (s. z.B. BayVerfGHE 44, 18, 19, 21: "Die Entscheidungen haben auch nicht in willkürlicher Weise die Ausstrahlung des Grundrechts der Informationsfreiheit ... bei der Auslegung der maßgebenden bundesrechtlichen Bestimmungen verkannt"), sofern er nämlich die Anforderungen an den Vortrag eines Beschwerdeführers, eine von ihm angefochtene Gerichtsentscheidung verletze das Willkürverbot (des Art. 118 Abs. 1 BayVerf), auf die Anforderungen an den Vortrag "willkürliche" Verletzung eines Freiheitsrechts (in dem genannten Fall: der Rundfunkinformationsfreiheit des Art. 112 Abs. 2 BayVerf) bezieht (vgl. zur sachlichen Nähe von "Willkürprüfung" und Prüfung einer spezifischen Verfassungsrechtsverletzung bereits A. Schmidt, NJW 1975, 289, 291;… Berg, a.a.O., S. 547;… Pestalozza, Verfassungsprozeßrecht, 1991, § 23 Rdnr. 70; s. auch Schmitt; Glaeser/Horn, BayVBl. 1992, 673, 685).

  • VerfGH Bayern, 15.10.1992 - 117-VI-91

    VerfGH München: Überprüfung einer mietgerichtlichen Entscheidung unter dem …

    Gegenüber der Anwendung von materiellem Bundesrecht kann der Verfassungsgerichtshof nur prüfen, ob sich das Gericht in willkürlicher Weise außerhalb jeder Rechtsanwendung gestellt und seiner Entscheidung deshalb in Wahrheit gar kein Recht, also auch kein Bundesrecht, zugrunde gelegt hat (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. VerfGH 44, 18/20 m.w.N.).

    Gegenüber der Anwendung von materiellem Bundesrecht kann der Verfassungsgerichtshof nur prüfen, ob sich das Gericht in willkürlicher Weise außerhalb jeder Rechtsanwendung gestellt und seiner Entscheidung deshalb in Wahrheit gar kein Recht, also auch kein Bundesrecht, zugrunde gelegt hat (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. VerfGH 44, 18/20 m.w.N.).

  • VerfGH Bayern, 26.06.2013 - 35-VI-12

    Verfassungsbeschwerde: Prüfungsumfang bei bundesrechtlich geprägtem …

    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof auch Entscheidungen, die auf Bundesrecht beruhen und in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, daraufhin nach, ob ein Verfahrensgrundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das - wie das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV) und das Recht auf rechtliches Gehör (Art. 91 Abs. 1 BV) - mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (VerfGH vom 21.3.1997 = VerfGH 50, 60/62; in diesem Sinn auch schon VerfGH vom 12.2.1976 = VerfGH 29, 11/14 f.; VerfGH vom 11.8.1978 = VerfGH 31, 190/191 f.; VerfGH vom 1.3.1991 = VerfGH 44, 18/20).
  • BVerfG, 15.10.1991 - 1 BvR 976/89

    Umfang der Informationsfreiheit bezüglich des Empfangs von Fernsehprogrammen

    Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat die inhaltlich identische Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers mit seiner Entscheidung vom 1. März 1991 - Vf. 89-VI-89 - als unbegründet abgewiesen, weil die angegriffenen Entscheidungen jedenfalls dem Maßstab des Willkürverbotes der Bayerischen Verfassung standhielten.
  • VerfGH Bayern, 31.03.1995 - 43-VI-94
    a) Die mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Fragen Nrn. 5 und 6 des Landtagsbeschlusses vom 24.2.1994 sind nicht offensichtlich sachwidrig und eindeutig unangemessen; sie verstoßen nicht gegen das Willkürverbot des Art. 118 1 BayVerf. (vgl. BayVerfGHE 43, 156 [162 f.]; 44, 18 [20]).
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