Rechtsprechung
| VerfGH Bayern, 05.02.1992 - 36-III-91, 37-III-91, 38-III-91 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VerfGH Bayern, 05.02.1992 - 36-III-91, 37-III-91, 38-III-91
- BVerfG - 2 BvR 335/92 (anhängig)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1993, 115 (Ls.)
- VerfGH 45, 3
Wird zitiert von ... (5)
- VerfGH Bayern, 12.10.1994 - 16-VII-92 Der Verfassungsgerichtshof hat nicht zu prüfen, ob der Normgeber die bestmögliche oder gerechteste Lösung gewählt hat (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH 45, 3/7).
- VerfGH Bayern, 17.02.2005 - 99-III-03
Gültigkeit der Landtagswahl 2003
Art. 48 Abs. 1 VfGHG regelt abschließend, wer eine verfassungsgerichtliche Entscheidung gegen Beschlüsse des Landtags über die Gültigkeit der Landtagswahl oder über den Verlust der Mitgliedschaft beim Landtag beantragen kann (VerfGH vom 5.2.1992 = VerfGH 45, 3/5).Sie kann nur dann zum Erfolg führen, wenn Wahlfehler behauptet und festgestellt werden (vgl. VerfGH vom 5.2.1992 = VerfGH 45, 3/6; BVerfG vom 3.6.1975 = BVerfGE 40, 11/29).
Das Verfahren der Wahlprüfung kann nur dann zum Erfolg führen, wenn Wahlfehler behauptet und festgestellt werden, die auf die Mandatsverteilung von Einfluss sind oder hätten sein können (VerfGH vom 5.2.1992 = VerfGH 45, 3/6; BVerfG vom 3.6.1975 = BVerfGE 40, 11/29).
- VerfGH Bayern, 18.04.1996 - 13-VII-93 Der Verfassungsgerichtshof hat nicht zu prüfen, ob der Normgeber die bestmögliche oder gerechteste Lösung gewählt hat (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH 45, 3/7; 47, 207/226).
Er hat nicht zu prüfen, ob der Normgeber die bestmögliche oder gerechteste Lösung gewählt hat (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH 45, 3/7; 47, 207/219 und 226).
- VerfGH Bayern, 08.12.2009 - 47-III-09
Wahlprüfung
Fehler in der Organisation und Abwicklung des Wahlverfahrens können nicht nur von den amtlichen Wahlorganen (Art. 6 LWG) begangen werden, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch von Dritten, soweit sie unter Bindung an wahlgesetzliche Anforderungen kraft Gesetzes Aufgaben bei der Organisation einer Wahl erfüllen (VerfGH vom 5.2.1992 = VerfGH 45, 3/5; VerfGH 58, 56/65; BVerfG vom 20.10.1993 = BVerfGE 89, 243/249 ff.). - VerfGH Bayern, 25.09.2025 - 26-III-24
Wahlprüfungsverfahren, deutsche Staatsangehörigkeit, Bayerischer …
Dies schließt insbesondere den Rechtsbehelf der Verfassungsbeschwerde aus (vgl. VerfGH vom 21.11.1975 VerfGHE 28, 207/209; vom 5.2.1992 VerfGHE 45, 3/6 f., jeweils m. w. N.;… Möstl in Lindner/ Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, Art. 33 Rn. 7;… Huber in Meder/ Brechmann, Die Verfassung des Freistaates Bayern, 6. Aufl. 2020, Art. 33 Rn. 8 m. w. N.).Der Verfassungsgerichtshof teilt diese Bedenken schon deshalb nicht, weil Art. 48 Abs. 1 Nr. 3 VfGHG selbst die Zulässigkeit der Antragstellung nicht vom Wohnsitz oder Aufenthaltsort des Antragstellenden abhängig macht, sondern - per se herkunftsneutral und offensichtlich sachorientiert - an die Stimmberechtigung bei der betroffenen Wahl anknüpft (vgl. allgemein zur Verfassungs- und Grundgesetzmäßigkeit des damals noch weit restriktiver gefassten Art. 48 Abs. 1 VfGHG in der vom 1. Januar 1991 bis 31. Juli 1998 geltenden Fassung auch VerfGH vom 5.2.1992 VerfGHE 45, 3/6 ff.).
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