Rechtsprechung
| VerfGH Thüringen, 05.12.2007 - VerfGH 47/06 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- gruene-thueringen.de (Kurzinformation)
Kita-Volksbegehren für unzulässig erklärt
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Thüringer Volksbegehren zur Familienpolitik ist unzulässig - Abgabenregelungen im Begehren sind verfassungsrechtlich verboten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Statthaftigkeit einer vorbeugenden abstrakten Normenkontrolle gegen ein geplantes Volksbegehren; Abänderbarkeit von Volksgesetzentwürfen für dessen Teilbarkeit in einen unzulässigen und einen davon unabhängigen und in einem Volksgesetzgebungsverfahren weiter verfolgbaren ...
Papierfundstellen
- NJ 2008, 72
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (17)
- VerfGH Thüringen, 19.09.2001 - VerfGH 4/01
Volksgesetzgebung; Haushaltsvorbehalt
Auszug aus VerfGH Thüringen, 05.12.2007 - VerfGH 47/06
Der Verfassungsgerichtshof ist vielmehr rechtlich gehalten, auch dann, wenn nur gerügt wird, eine einzelne Verfassungsbestimmung sei verletzt, von Amts wegen eine umfassende rechtliche Prüfung vorzunehmen, was er bereits in seinem Urteil vom 19. September 2001, VerfGH 4/01, LVerfGE 12, 405 (423 f.) festgestellt hat: "Der Verfassungsgerichtshof beantwortet die Frage, ob das Volksbegehren insgesamt "unzulässig" ist, soweit es um den materiellen Gehalt des ihm zugrundeliegenden Gesetzentwurfs geht, indem er den Gesetzentwurf einer uneingeschränkten verfassungsrechtlichen Überprüfung unterzieht.Der Gerichtshof geht in seiner bisherigen Rechtsprechung dabei zurecht davon aus, der Haushaltsvorbehalt der Thüringer Verfassung würde jedenfalls nicht dazu führen, dass jedes finanzwirksame Gesetz ein Gesetz "zum Landeshaushalt" ist und deshalb nicht der Volksgesetzgebung unterliegt (Urteil vom 19. September 2001 - VerfGH 4/01 - LVerfGE 12, 406, 448 f.).
Nach der bisherigen Rechtsprechung des Thüringer Verfassungsgerichtshofes, Urteil vom 19.09.2001, Az: VerfGH 4/01, ist die Unzulässigkeit eines Volksbegehrens nur dann in seiner Gesamtheit festzustellen, wenn die wesentlichen Teile des Volksbegehrens unzulässig sind.
VerfGH 4/01, an der nach meiner Auffassung weiterhin festzuhalten ist, liegt ein budgetrelevantes Volksbegehren, das mit dem Verbot des Art. 82.
- VerfGH Bayern, 14.11.1994 - 95-IX-94
Auszug aus VerfGH Thüringen, 05.12.2007 - VerfGH 47/06
Dieser Zweck kann nur erreicht werden, wenn umfassend geprüft wird, ob die formellen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens gegeben sind und das Volksbegehren mit höherrangigem Recht vereinbar ist (BVerfG, B.v. 24.03.1982, BVerfGE 60, 175 [205]; HessStGH, B.v. 15.01.1982, ESVGH 32, 20 [24]; BayVerfGH, E.v. 14.11.1994, BayVBl. 1995, 46, 47; Saarl.VerfGH, U.v. 14.07.1987, NVwZ 1988, 245, 246; differenzierend: BayVerfGH, E.v. 24.02.2000, BayVBl. 2000, 306, 307).Es kommt dabei nicht darauf an, ob der jeweilige Antragsteller insoweit Rügen erhoben hat (BayVerfGH, E.v. 14.11.1994, a.a.O.;… Saarl.VerfGH, a.a.O.).
Abzustellen ist auf den objektivierten Willen der Unterstützer, wie er dadurch zum Ausdruck kommt, dass diese mit ihrer Unterschrift ihr Einverständnis da- mit erklärt haben, dieser Gesetzentwurf solle zum Gegenstand eines Volksgesetzgebungsverfahrens gemacht werden (BayVerfGH, U.v. 14.11.1994, BayVBl. 1995, 46, 49 f.; U.v. 17.11.1994, BayVBl. 1995, 173, 210).
- BVerfG, 03.07.2000 - 2 BvK 3/98
'Schule in Freiheit'
Auszug aus VerfGH Thüringen, 05.12.2007 - VerfGH 47/06
Diese setzt zunächst voraus, dass volksinitiierte Gesetzentwürfe änderbar sind (BVerfG, B.v. 03.07.2000, 2 BvK 3/98, BVerfGE 102, 176 [191 f.]) ("formelle Abänderungsmöglichkeit").Einer solchen Herangehensweise steht das in der Mehrheitsentscheidung zitierte Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht entgegen, wonach der den Gegenstand eines Volksbegehrens bildende Gesetzentwurf nicht in einen (unzulässigen) haushaltswirksamen und einen (zulässigen) budgetunabhängigen Teil aufteilbar ist (BVerfG, B.v. 03.07.2000, 2 BvK 3/98, BVerfGE 102, 176 (191 f.)).
- VerfGH Sachsen, 11.07.2002 - 91-VI-01
Zulässigkeit des Volksantrages betreffend den "Entwurf eines Gesetzes zur …
Auszug aus VerfGH Thüringen, 05.12.2007 - VerfGH 47/06
VerfGH 47/06 20 dass die Verbote eines Volksbegehrens zu "Dienst- und Versorgungsbezügen", "Abgaben" und "Personalentscheidungen" nur als Unterfälle des Verbots von Volksbegehren zum "Landeshaushalt" anzusehen wären; sie also durch die Auslegung zu überflüssigen Fallbeispielen herabgestuft würden (siehe SächsVerfGH, U.v. 11.07.2002, SächsVBl. 2002, 236 [239f.] bzw. NVwZ 2003, 472; VerfGBbg, U.v. 20.09.2001, LKV 2002, 77 [78] bzw. LVerfGE 12, 119 ff.).Unabhängig davon, inwieweit aus der - nicht einheitlichen (dazu im Einzelnen SächsVerfGH Urteil vom 11. Juli 2002 - Vf. 91-VI-01 - NVwZ 2003, 472, 474) - Praxis unter der Geltung der Verfassung von Weimar und des seinerzeitigen Verständnisses dieser Verfassung Aussagen über die Abgrenzung dieser Bestimmungen im Einzelnen entnommen werden können, erscheint sie jedoch für die Erschließung des mit der Thüringer Verfassungsregelung verfolgten grundsätzlichen Zweckes aussagekräftig.
- BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98
Rückmeldegebühr
Auszug aus VerfGH Thüringen, 05.12.2007 - VerfGH 47/06
Zu den nicht steuerlichen Abgaben gehören auch Gebühren, also Geldleistungen, die kraft Gesetzes erhoben werden und an eine individuell zurechenbare öffentliche Leistung anknüpfen (vgl. zum Sprachgebrauch z.Bsp. BVerfG Urteil vom 19. März 2003 - 2 BvL 9/98 u.a. - BVerfGE 108, 1 ff.). - BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97
Kindergartenbeiträge
Auszug aus VerfGH Thüringen, 05.12.2007 - VerfGH 47/06
Etwas anderes wäre nur anzunehmen, wenn im vorliegenden Gesetzentwurf z.B. näheres zu der Frage geregelt würde, inwieweit die Einkommensverhältnisse der Eltern Maßstab für die Gebührenhöhe sein sollen (vgl. zur dahingehenden Möglichkeit BVerfG 10. März 1998 - 1 BvR 178/97 - BVerfGE 97, 332 ff.). - BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56
Preisgesetz
Auszug aus VerfGH Thüringen, 05.12.2007 - VerfGH 47/06
Die höchstrichterliche Rechtsprechung nimmt eine Gesamtnichtigkeit bei Nichtigkeit einzelner Vorschriften etwa an, wenn die verfassungskonformen Bestimmungen keine selbständige Bedeutung haben (z. B. BVerfG, U.v. 12.11.1958, BVerfGE 8, 274, 301), die verfassungswidrige Vorschrift Teil einer Gesamtregelung ist, die ohne die beanstandete Vorschrift ihren Sinn und Rechtfertigung verliert (z. B. BVerfG, B.v. 16.06.1959, BVerfGE 9, 305 [333]) oder der Kernbe-. - BVerfG, 16.06.1959 - 2 BvF 5/56
Kriegsfolgelasten I
Auszug aus VerfGH Thüringen, 05.12.2007 - VerfGH 47/06
Die höchstrichterliche Rechtsprechung nimmt eine Gesamtnichtigkeit bei Nichtigkeit einzelner Vorschriften etwa an, wenn die verfassungskonformen Bestimmungen keine selbständige Bedeutung haben (z. B. BVerfG, U.v. 12.11.1958, BVerfGE 8, 274, 301), die verfassungswidrige Vorschrift Teil einer Gesamtregelung ist, die ohne die beanstandete Vorschrift ihren Sinn und Rechtfertigung verliert (z. B. BVerfG, B.v. 16.06.1959, BVerfGE 9, 305 [333]) oder der Kernbe-. - BVerfG, 17.11.1959 - 1 BvR 88/56
Friedensrichter Baden-Württemberg
Auszug aus VerfGH Thüringen, 05.12.2007 - VerfGH 47/06
VerfGH 47/06 26 stand des Gesetzes von der Verfassungswidrigkeit betroffen ist, bzw. die innere Ausgewogenheit des Systems so gestört wird, dass von einer Verfälschung der gesetzgeberischen Idee gesprochen werden muss (z. B. BVerfG, B.v. 17.11.1959, BVerfGE 10, 200 [220]). - VerfGH Bayern, 17.11.1994 - 96-IX-94
Auszug aus VerfGH Thüringen, 05.12.2007 - VerfGH 47/06
Abzustellen ist auf den objektivierten Willen der Unterstützer, wie er dadurch zum Ausdruck kommt, dass diese mit ihrer Unterschrift ihr Einverständnis da- mit erklärt haben, dieser Gesetzentwurf solle zum Gegenstand eines Volksgesetzgebungsverfahrens gemacht werden (BayVerfGH, U.v. 14.11.1994, BayVBl. 1995, 46, 49 f.; U.v. 17.11.1994, BayVBl. 1995, 173, 210). - VerfG Hamburg, 22.04.2005 - HVerfG 5/04
Rangverhältnis der parlamentarischen und der Volksgesetzgebung
- BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94
Stichtagsregelung
- BVerfG, 25.06.1974 - 2 BvF 2/73
Bundesrat
- BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82
Startbahn West
- BVerfG, 24.07.1979 - 2 BvF 1/78
2. Parteispenden-Urteil
- VerfG Brandenburg, 20.09.2001 - VfGBbg 57/00
Volksinitiative; Sondervotum; Haushaltsvorbehalt
- VerfGH Saarland, 14.07.1987 - Lv 3/86
Amtszeit; keine unbegrenzte Amtsfortführung bis Neuwahl; Verzögerung der Neuwahl; …
- VerfGH Thüringen, 06.09.2017 - VerfGH 1/17
Entscheidung im Verfahren über die Zulässigkeit des Volksbegehrens …
bb) Auch seinem Urteil vom 5. Dezember 2007 befasste sich der ThürVerfGH mit einem Volksbegehren (ThürVerfGH, Urteil vom 5. Dezember 2007 - ThürVerfGH VerfGH 47/06 -, Jahrbuch 2006, 1 = juris).In seinem Urteil wiederholte der ThürVerfGH unter Hinweis auf sein Urteil vom 19. September 2001, dass dieser eine umfassende Prüfung vorzunehmen habe (ThürVerfGH, Urteil vom 5. Dezember 2007 - VerfGH 47/06 -, Jahrbuch ThürVerfGH 2006, 1 [13] = juris Rn. 50).
Die formellen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens bejahte der ThürVerfGH nach umfassender Prüfung auch in seinem Urteil vom 5. Dezember 2007, ohne dabei auf den Umstand, dass der Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens von einem Verein gestellt worden war, explizit einzugehen (ThürVerfGH, Urteil vom 5. Dezember 2007 - VerfGH 47/06 -, Jahrbuch ThürVerfGH 2006, 1 [16] = juris Rn. 61).
Dabei sei auf den Willen der Unterstützer abzustellen, wie er dadurch zum Ausdruck komme, dass diese mit ihrer Unterschrift ihr Einverständnis damit erklärt hätten, dieser Gesetzentwurf solle zum Gegenstand eines Volksbegehrens werden (ThürVerfGH, Urteil vom 5. Dezember 2007 - VerfGH 47/06 -, Jahrbuch ThürVerfGH 2006, 1 [29] = juris Rn. 106, mit Hinweis auf weitere Rspr.).
ThürVerfGH auch von den Beauftragten der Unterstützer, auf deren Erklärungen und Vermutung hinsichtlich des Willens der Unterstützer es gerade nicht ankomme (ThürVerfGH, Urteil vom 5. Dezember 2007 - VerfGH 47/06 -, Jahrbuch ThürVerfGH 2006, 1 [29] = juris Rn. 106).
Dem wiederum kann entnommen werden, dass der ThürVerfGH die Vertrauenspersonen, um welche es sich bei den Beauftragten handelt, in Übereinstimmung mit dem Wortlaut von § 15 Abs. 1 ThürBVVG auch in einem Auftragsverhältnis zu den Unterstützern sah (ThürVerfGH, Urteil vom 5. Dezember 2007 - VerfGH 47/06 -, Jahrbuch ThürVerfGH 2006, 1 [29] = juris Rn. 106).
Dies gilt in gleicher Weise für Volksbegehren "zu Dienst- und Versorgungsbezügen, Abgaben und Personalentscheidungen" (vgl. zu Abgaben ThürVerfGH, Urteil vom 5. Dezember 2007 - VerfGH 47/06 -, juris Rn. 66 ff.).
- VerfGH Thüringen, 10.04.2013 - VerfGH 22/11
Volksbegehren
Ebenso schließt eine etwaige Aufkommensneutralität der beabsichtigten Rechtsänderungen einen Verstoß gegen den Abgabenvorbehalt nicht aus (Bestätigung und Fortführung von ThürVerfGH, Urteil vom 5. Dezember 2007 VerfGH 47/06 , = LVerfGE 18, 609 ff.).Er ist insoweit nicht an die Rügen der Antragstellerin und an das Ergebnis einer möglichen Beratung durch die Präsidentin des Landtags ( § 4 ThürBVVG ) sowie ihrer Prüfung ( § 11 ThürBVVG ) gebunden (ThürVerfGH, Urteil vom 5. Dezember 2007 - VerfGH 47/06 -, = LVerfGE 18, 609, 619 ff.; Urteil vom 19. Dezember 2001 - VerfGH 4/01 -, = LVerfGE 12, 405, 423 f.).
- VerfGH Bayern, 22.10.2012 - 57-IX-12
Zulassung eines auf Abschaffung von Studienbeiträgen gerichteten Volksbegehrens
Auch kommunale Abgaben seien von dem Ausschlusstatbestand erfasst, zumal deren Erhebung bzw. Nichterhebung über den kommunalen Finanzausgleich Rückwirkungen auf den Landeshaushalt und die Finanzgesetzgebung habe (VerfGH Thüringen vom 5.12.2007 = ThürVBl 2008, 56). - VerfGH Thüringen, 27.09.2023 - VerfGH 29/22
Volksbegehren "Anti-Impfzwang-Initiative" mangels ausreichender Begründung (Art …
Er ist insoweit nicht an die Rügen der Antragstellerin und an das Ergebnis einer möglichen Beratung durch die Präsidentin des Landtags ( § 4 ThürBVVG ) sowie ihrer Prüfung ( § 11 ThürBVVG ) gebunden (ThürVerfGH, Urteil vom 5. Dezember 2007 - VerfGH 47/06 -, LVerfGE 18, 609 [619 ff.]; Urteil vom 19. Dezember 2001 - VerfGH 4/01 -, LVerfGE 12, 405 [423 f.];… Urteil vom 10. April 2013 - VerfGH 22/11 -, LVerfGE 24, 539 [545] = juris Rn. 44 ). - VerfGH Thüringen, 07.11.2012 - VerfGH 22/11
Volksbegehren - Prozesskostenhilfe
Fraglich erscheint bereits, ob in dem anhängigen Verfahren der vorbeugenden abstrakten Normenkontrolle, das ein von subjektiven Berechtigungen unabhängiges Verfahren zum Schutz der Thüringer Verfassung darstellt, von spezifischen Verfahrensrechten des Anhörungsberechtigten zu 1. die Rede sein kann (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 5. Dezember 2007 - VerfGH 47/06 -, juris Rn. 50 = LVerfGE 18, 609 [619];… Urteil vom 19. September 2001 - VerfGH 4/01 -, juris Rn. 112 f. = LVerfGE 12, 405 [421]).
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