Rechtsprechung
| VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.06.1991 - VerfGH 5/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen
Verletzung des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts durch Änderung eines Gebietsentwicklungsplans
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- nrw.de
(Schriftsatz aus dem Verfahren)
Verfassungsbeschwerdeschrift - Gebietsentwicklungsplan; Sondermülldeponie; Planungshoheit; verspätete Auslegung
Papierfundstellen
- NVwZ 1991, 1173
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvR 826/83
Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen
Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.06.1991 - VerfGH 5/90
Es ist deshalb erforderlich, daß ein überörtlicher Plangeber den für seine Ausweisungen erheblichen Sachverhalt zutreffend und vollständig ermittelt und die rechtlichen Belange und Interessen der Beteiligten bei der Entscheidung umfassend und nachvollziehbar abwägt (BVerfGE 76, 107, 121).Soweit es dabei um Wertungen und Prognosen des Plangebers geht, hat sich die verfassungsgerichtliche Nachprüfung - im Unterschied zur verwaltungsgerichtlichen Oberprüfung - darauf zu beschränken, ob diese offensichtlich fehlerhaft oder eindeutig widerlegbar sind oder der verfassungsrechtlichen Ordnung widersprechen (BVerfGE 76, 107, 121; VerfGH NW NWVB1.1990, 51).
a) Dem Gebot der zutreffenden und vollständigen Ermittlung des Sachverhalts, wozu insbesondere eine Anhörung individuell betroffener Gemeinden gehört (BVerfGE 76, 107, 122), hat der Plangeber entsprochen.
- BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 57.84
Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft in einem Flächennutzungsplan als …
Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.06.1991 - VerfGH 5/90
Außenbereichstypische Darstellungen eines Flächennutzungsplans sind jedoCh in diesem Sinne regelmäßig nicht hinreichend bestimmt; insbesondere die Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft bedeutet grundsätzlich keine qualifizierte Standortzuweisung, weil sie dem Außenbereich lediglich eine ihm ohnehin nach dem Willen des Gesetzgebers in erster Linie zukommende Funktion zuweist (vgl. BVerwGE 77, 300, 302; VerfGH NW NWVB1.1990, 51) • Nach diesen Grundsätzen war eine in die Zukunft weisende Planung der Beschwerdeführerin für die von der beanstandeten Ausweisung betroffene Fläche nicht hinreichend konkretisiert. - BVerwG, 11.03.1988 - 4 C 56.84
Konkretisierung - Bauplanerische Festsetzungen - Notwendiges Maß
Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.06.1991 - VerfGH 5/90
Bei der Regionalplanung entspricht der Verzicht auf derartige Detailregelungen dem Grundsatz der planerischen Zurückhaltung (BVerwGE 69, 30, 35; BVerwG NVwZ 1989, 659). - BVerwG, 17.02.1984 - 4 B 191.83
Rechtsmittel bei Verletzung der Vorlagepflicht im Normenkontrollverfahren; …
Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.06.1991 - VerfGH 5/90
Bei der Regionalplanung entspricht der Verzicht auf derartige Detailregelungen dem Grundsatz der planerischen Zurückhaltung (BVerwGE 69, 30, 35; BVerwG NVwZ 1989, 659). - VerfGH Nordrhein-Westfalen, 24.04.1970 - VerfGH 13/69
Verfassungsbeschwerdeschrift
Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.06.1991 - VerfGH 5/90
Befugnis zur grundsätzlich eigenverantwortlichen Führung der Geschäfte in diesem Bereich (vgl. BVerfGE.56, 298, 312; VerfGH NW OVGE 26, 270 f; 33, 318 f).
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 01.12.2020 - VerfGH 10/19
Kommunalverfassungsbeschwerde gegen die regionalplanerische Festlegung eines …
In diesem Zusammenhang können vielmehr auch auf andere Weise dokumentierte örtliche Planungsvorstellungen Bedeutung erlangen, wenn sie nur hinreichend bestimmt sind (VerfGH NRW, Urteile vom 18. Juni 1991 - VerfGH 5/90, OVGE 42, 297, 302, …und vom 28. Januar 1992 - VerfGH 2/91, DVBl. 1992, 710 = juris, Rn. 30). - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.1998 - 21 A 6726/95
Zulassung eines Abschlußbetriebsplans im Tagebau; Recht der Selbstverwaltung und …
Die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde der Klägerin wies der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen durch Urteil vom 18. Juni 1991 - VerfGH 5/90 -, NWVBl. 1991, 371, zurück.
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