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Rechtsprechung
   VerfGH Berlin, 11.08.1993 - VerfGH 64/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,11057
VerfGH Berlin, 11.08.1993 - VerfGH 64/93 (https://dejure.org/1993,11057)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 11.08.1993 - VerfGH 64/93 (https://dejure.org/1993,11057)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 11. August 1993 - VerfGH 64/93 (https://dejure.org/1993,11057)
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Wird zitiert von ... (7)

  • VerfGH Berlin, 07.09.1994 - VerfGH 69/94

    Anforderungen an die Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde - Darlegung der …

    Bruchstückhafte Ausführungen, pauschale Hinweise auf Anlagen oder die Aneinanderreihung wörtlich wiedergegebener gerichtlicher oder behördlicher Entscheidungen bzw von Schriftsätzen aus früheren Verfahren reichen dazu grundsätzlich nicht aus (im Anschluß an den Beschluß vom 13. Oktober 1993 - VerfGH 43/93 und den Beschluß vom 11. August 1993 - VerfGH 64/93 -).

    Auch auf Art. 1 Abs. 3 VvB (Bindung des Grundgesetzes und der Bundesgesetze für Berlin) und auf Art. 64 VvB (Gesetzesbindung der Richter) kann eine Verfassungsbeschwerde nicht gestutzt werden, wie der Verfassungsgerichtshof bereits entschieden hat (Beschluß vom 11. August 1993 - VerfGH 64/93 -).

    Vielmehr ist ein Sachverhalt darzulegen, aus dem sich die konkrete Möglichkeit der Rechtsverletzung ergibt (vgl. Beschluß vom 13. Oktober 1993 VerfGH 43/93 - und Beschluß vom 11. August 1993 - VerfGH 64/93 ).

  • VerfGH Berlin, 11.01.1995 - VerfGH 81/94

    Amtsgerichtliche Entscheidung zur Bemessung des Schadensersatzes wegen …

    Rn. 12 Jedoch verlangt das Merkmal "bezeichnen" in § 50 VerfGHG für die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde, daß hinreichend deutlich die Möglichkeit einer Verletzung eines dem Beschwerdeführer von der Verfassung von Berlin verbürgten Grundrechtes durch die angegriffene Maßnahme vorgetragen wird (siehe Beschluß vom 11. August 1993 - VerfGH 64/93 -).
  • VerfGH Berlin, 31.10.2002 - VerfGH 66/02

    Untersuchungshäftling mit Klinefelter-Syndrom wird nicht in die …

    Rn. 19 a)  Das Merkmal "bezeichnen" in § 50 VerfGHG verlangt für die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde, daß hinreichend deutlich die Möglichkeit einer Verletzung eines dem Beschwerdeführer von der Verfassung von Berlin verbürgten Grundrechts durch die angegriffenen Maßnahmen vorgetragen wird (siehe Beschluß vom 11. August 1993 - VerfGH 64/93; Beschluß vom 11. Januar 1995.
  • VerfGH Berlin, 21.12.2000 - VerfGH 136/00

    Wegen nicht genügender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde der …

    Das Merkmal "bezeichnen" in § 50 VerfGHG verlangt für die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde, dass hinreichend deutlich die Möglichkeit einer Verletzung eines der Beschwerdeführerin von der Verfassung von Berlin verbürgten Grundrechts durch die angegriffenen Maßnahmen vorgetragen wird (siehe Beschluss vom 11. August 1993 - VerfGH 64/93 - Beschluss vom 11. Januar 1995 - VerfGH 81/94 - LVerfGE 3, 3 ).
  • VerfGH Berlin, 10.11.1993 - VerfGH 78/93

    Keine Verletzung der Berufswahlfreiheit durch kammergerichtliche Ablehnung des …

    Die in Artikel 64 VvB enthaltene Vorschrift über die Gesetzesbindung der Richter enthält kein subjektives, individuelles Recht (vgl. Beschluß vom 11. August 1993 - VerfGH 64/93 - Umdruck S. 3).
  • VerfGH Berlin, 12.10.1994 - VerfGH 53/94

    Abweisung einer Kündigungsschutzklage einer Lehrerin aufgrund Falschbeantwortung …

    Diese Verfassungsbestimmung gewährt weder im Verhältnis zum Staat noch gar im Verhältnis zu dritten Personen ein subjektives Recht auf Arbeit, sondern enthält lediglich einen Programmsatz (Beschluß vom 11. August 1993 - VerfGH 64/93 - vgl. auch Pfennig/Neumann, Verfassung von Berlin, 2. Aufl., Art. 12 Rdnr. 1 m.w.N.).
  • VerfGH Berlin, 31.10.2002 - VerfGH 147/01

    Zur Interpretation des Mieterauszugs ohne Vornahme geschuldeter …

    Das Merkmal "bezeichnen" in § 50 VerfGHG verlangt für die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde nach ständiger Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs, daß hinreichend deutlich die Möglichkeit einer Verletzung eines dem Beschwerdeführer in der Verfassung des Landes Berlin verbürgten Grundrechtes durch die angegriffene Maßnahme vorgetragen wird (vgl. Beschluß vom 11. August 1993 - VerfGH 64/93 - und Beschluß vom 11. Januar 1995 - VerfGH 81/94 - LVerfGE 3, 3 ).
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