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Weitere Entscheidung unten: VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.10.2020

Rechtsprechung
   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.08.2020 - VerfGH 65/20, VerfGH 66/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,25915
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.08.2020 - VerfGH 65/20, VerfGH 66/20 (https://dejure.org/2020,25915)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.08.2020 - VerfGH 65/20, VerfGH 66/20 (https://dejure.org/2020,25915)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. August 2020 - VerfGH 65/20, VerfGH 66/20 (https://dejure.org/2020,25915)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 22.01.2013 - 1 BvR 367/12

    Auslagenerstattung nach Erledigterklärung einer Verfassungsbeschwerde - …

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.08.2020 - VerfGH 65/20
    Diese Bedenken greifen allerdings dann nicht ein, wenn die Erfolgsaussicht in einem Verfahren unterstellt werden kann oder wenn die verfassungsrechtliche Lage - etwa durch eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs in einem gleichgelagerten Fall - bereits geklärt ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 1 BvR 367/12, BVerfGE 133, 37 = juris, Rn. 2 m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.06.2020 - VerfGH 63/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Termin für die Kommunalwahlen 2020 und …

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.08.2020 - VerfGH 65/20
    Es spricht viel dafür, dass die besonderen tatsächlichen und rechtlichen pandemiebedingten Rahmenbedingungen, unter denen die diesjährigen Kommunalwahlen einschließlich der Wahlvorbereitung stattfinden, eine verfassungsrechtliche Pflicht zur Überprüfung und Anpassung des Wahlgesetzes jedenfalls in Bezug auf die bestehenden Regelungen zur Beibringung von Unterstützungsunterschriften im Kommunalwahlgesetz NRW ausgelöst haben (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 30. Juni 2020 - VerfGH 63/20.VB-2, juris, Rn. 47, …und vom 7. Juli 2020 - VerfGH 88/20, juris, Rn. 71 ff.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.07.2020 - VerfGH 88/20

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Erfordernis zur …

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.08.2020 - VerfGH 65/20
    Es spricht viel dafür, dass die besonderen tatsächlichen und rechtlichen pandemiebedingten Rahmenbedingungen, unter denen die diesjährigen Kommunalwahlen einschließlich der Wahlvorbereitung stattfinden, eine verfassungsrechtliche Pflicht zur Überprüfung und Anpassung des Wahlgesetzes jedenfalls in Bezug auf die bestehenden Regelungen zur Beibringung von Unterstützungsunterschriften im Kommunalwahlgesetz NRW ausgelöst haben (…vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 30. Juni 2020 - VerfGH 63/20.VB-2, juris, Rn. 47, und vom 7. Juli 2020 - VerfGH 88/20, juris, Rn. 71 ff.).
  • BVerfG, 02.06.2015 - 2 BvE 5/12

    Einstellung zweier Organstreitverfahren nach Verzicht des Antragstellers auf sein …

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.08.2020 - VerfGH 65/20
    Ein öffentliches Interesse an der Fortsetzung der Verfahren besteht nicht, so dass dahinstehen kann, ob der Verfassungsgerichtshof sie andernfalls fortsetzen könnte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Juni 2015 - 2 BvE 5/12, 2 BvE 3/13, BVerfGE 139, 239 = juris Rn. 13 m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 19.01.2021 - VerfGH 77/20

    Einstellung eines für erledigt erklärten Organstreitverfahrens

    Ein öffentliches Interesse an der Fortsetzung des Verfahrens besteht nicht, so dass dahinstehen kann, ob der Verfassungsgerichtshof es andernfalls fortsetzen könnte (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 2. Juni 2015 - 2 BvE 5/12, 2 BvE 3/13, BVerfGE 139, 239 = juris Rn. 13 m. w. N.; VerfGH, Beschluss vom 25. August 2020 - VerfGH 65/20, 66/20, juris, Rn. 8).

    Diese Bedenken greifen allerdings dann nicht ein, wenn die Erfolgsaussicht in einem Verfahren unterstellt werden kann oder wenn die verfassungsrechtliche Lage - etwa durch eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs in einem gleichgelagerten Fall - bereits geklärt ist (vgl. VerfGH, Beschluss vom 25. August 2020 - VerfGH 65/20, 66/20, juris, Rn. 9; BVerfG…, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 1 BvR 367/12, BVerfGE 133, 37 = juris, Rn. 2 m. w. N.).

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Rechtsprechung
   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.10.2020 - VerfGH 65/20, VerfGH 66/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,36168
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.10.2020 - VerfGH 65/20, VerfGH 66/20 (https://dejure.org/2020,36168)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.10.2020 - VerfGH 65/20, VerfGH 66/20 (https://dejure.org/2020,36168)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. Oktober 2020 - VerfGH 65/20, VerfGH 66/20 (https://dejure.org/2020,36168)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 01.02.2022 - VerfGH 104/20

    Begründete Selbstablehnung eines Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs

    Rn. 4 In mehreren ebenfalls die Kommunalwahlen 2020 betreffenden und inhaltlich z. T. parallel gelagerten Organstreit- und Verfassungsbeschwerdeverfahren hat Prof. Dr. Grzeszik den hiesigen Antragsgegner vertreten und für diesen Stellungnahmen abgegeben (VerfGH 63/20.VB-2, VerfGH 65/20, VerfGH 66/20, VerfGH 71/20.VB-2, VerfGH 88/20 und VerfGH 89/20).

    Rn. 15 b) Ausgehend von diesen Maßstäben ist der Umstand, dass der Richter Prof. Dr. Grzeszick in den Verfassungsbeschwerdeverfahren VerfGH 63/20.VB-2 und VerfGH 71/20.VB-2 sowie in den Organstreitverfahren nebst Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung VerfGH 65/20, VerfGH 66/20, VerfGH 88/20 sowie VerfGH 89/20 als Bevollmächtigter des hiesigen Antragsgegners aufgetreten ist, vorliegend geeignet, Zweifel an seiner Unvoreingenommenheit in dem zur Entscheidung anstehenden Organstreitverfahren zu begründen.

    Die Besorgnis der Befangenheit ergibt sich jedenfalls aus dem Umstand, dass der Richter als Bevollmächtigter in den Verfahren VerfGH 65/20, VerfGH 66/20, VerfGH 88/20 und VerfGH 89/20 die Auffassung vertreten hat, im unmittelbaren zeitlichen Vorfeld von Wahlen eingeleitete Organstreitverfahren, die sich gegen wahlgesetzliche Regelungen richten, seien wegen eines Vorrangs der Wahlprüfungsverfahrens - von bestimmten Ausnahmen abgesehen - unzulässig (siehe zur diesbezüglichen Argumentation etwa VerfGH NRW…, Beschluss vom 7. Juli 2020 - VerfGH 88/20, KommunalPraxis Wahlen 2021, 45 = juris, Rn. 31 f.).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 01.02.2022 - VerfGH 149/21

    Begründete Selbstablehnung eines Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs

    Rn. 4 In mehreren die Kommunalwahlen 2020 betreffenden Organstreit- und Verfassungsbeschwerdeverfahren, die inhaltlich z. T. ebenfalls das Erfordernis von Unterstützungsunterschriften zum Gegenstand hatten, hat Prof. Dr. Grzeszik den hiesigen Antragsgegner vertreten und für diesen Stellungnahmen abgegeben (VerfGH 63/20.VB-2, VerfGH 65/20, VerfGH 66/20, VerfGH 71/20.VB-2, VerfGH 88/20 undVerfGH 89/20).

    Rn. 15 b) Ausgehend von diesen Maßstäben ist der Umstand, dass Richter Prof. Dr. Grzeszick in den Verfassungsbeschwerdeverfahren VerfGH 63/20.VB-2 und VerfGH 71/20.VB-2 sowie in den Organstreitverfahren nebst Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung VerfGH 65/20, VerfGH 66/20, VerfGH 88/20 sowie VerfGH 89/20 als Bevollmächtigter des hiesigen Antragsgegners aufgetreten ist, vorliegend geeignet, Zweifel an seiner Unvoreingenommenheit in dem nunmehr anhängigen und mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbundenen Organstreitverfahren zu begründen.

    Rn. 16 Die Besorgnis der Befangenheit ergibt sich jedenfalls aus dem Umstand, dass der Richter als Bevollmächtigter in den Verfahren VerfGH 65/20, VerfGH 66/20, VerfGH 88/20 und VerfGH 89/20 die Auffassung vertreten hat, im unmittelbaren zeitlichen Vorfeld von Wahlen eingeleitete Organstreitverfahren, die sich gegen wahlgesetzliche Regelungen richten, seien wegen eines Vorrangs der Wahlprüfungsverfahrens - von bestimmten Ausnahmen abgesehen - unzulässig (siehe zur diesbezüglichen Argumentation etwa VerfGH NRW…, Beschluss vom 7. Juli 2020 - VerfGH 88/20, KommunalPraxis Wahlen 2021, 45 = juris, Rn. 31 f.).

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