Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   VerfGH Berlin, 27.01.1999 - VerfGH 66/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5726
VerfGH Berlin, 27.01.1999 - VerfGH 66/98 (https://dejure.org/1999,5726)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 27.01.1999 - VerfGH 66/98 (https://dejure.org/1999,5726)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 27. Januar 1999 - VerfGH 66/98 (https://dejure.org/1999,5726)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,5726) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Erhebung einer vorbeugenden Unterlassungsklage ; Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebung einer vorbeugenden Unterlassungsklage ; Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2016 (Ls.)
  • NVwZ 2000, 549
  • JR 2000, 148
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (7)

  • VerfGH Berlin, 16.08.1995 - VerfGH 7/95

    Keine Grundrechtsfähigkeit der Studentenschaft hinsichtlich ihrer gesetzlich …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 27.01.1999 - VerfGH 66/98
    Rn. 11 1. Die Beschwerdeführerin ist als juristische Person des öffentlichen Rechts für das vorliegende Verfassungsbeschwerdeverfahren nicht parteifähig (vgl. dazu Beschluß vom 16. August 1995 - VerfGH 7/95 - LVerfGE 3, 47 f ).

    Parteifähig für eine auf die Verletzung von Grundrechten gestützte Verfassungsbeschwerde ist nur, wer Träger von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten sein kann (Vgl. Beschluß vom 16. August 1995, a.a.O.; vgl. auch Urteil vom 19. Oktober 1992 - VerfGH 24/92 LVerfGE 1, 9, 16 ff.).

    Die Beschwerdeführerin kann daher als solche für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben Grundrechtsschutz nicht in Anspruch nehmen (wie Beschluß vom 16. August 1995 - VerfGH 7/95 - LVerfGE 3 47 ff.).

  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 775/84

    Sparkassen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 27.01.1999 - VerfGH 66/98
    Grundrechte sind in erster Linie Individualrechte des Einzelnen, die vorrangig dem Schutz seiner Freiheitssphäre dienen und darüber hinaus eine freie Mitwirkung und Mitgestaltung im Gemeinwesen sichern sollen (so zu den Grundrechten des Grundgesetzes BVerfG, Beschluß vom 14. April 1987 - 1 BvR 775/84 - BVerfGE 75, 192 ).
  • VerfGH Berlin, 15.06.1993 - VerfGH 18/92

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips mit Verfassungsbeschwerde nicht rügefähig - …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 27.01.1999 - VerfGH 66/98
    Das Rechtsstaatsprinzip, zu dem sich die Verfassung von Berlin sinngemäß im Vorspruch und nach ihrer Gesamtkonzeption bekennt, ist kein mit der Verfassungsbeschwerde unmittelbar rügefähiges individuelles Recht, sondern entfaltet Rechtsansprüche des Einzelnen nur im Zusammenhang mit anderen, subjektiven Rechten (vgl. Beschlüsse des Verfassungsgerichtshofs vom 15. Juni 1993 - VerfGH 18/92 - LVerfGE 1, 81 ff. und vom 21. September 1995 - VerfGH 46/95 - LVerfGE 3, 96 ff.; ständige Rechtsprechung).
  • VerfGH Berlin, 19.10.1992 - VerfGH 24/92

    Parteifähigkeit juristischer Personen und nicht rechtsfähiger Gebilde - …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 27.01.1999 - VerfGH 66/98
    Parteifähig für eine auf die Verletzung von Grundrechten gestützte Verfassungsbeschwerde ist nur, wer Träger von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten sein kann (…Vgl. Beschluß vom 16. August 1995, a.a.O.; vgl. auch Urteil vom 19. Oktober 1992 - VerfGH 24/92 LVerfGE 1, 9, 16 ff.).
  • OVG Berlin, 25.05.1998 - 8 SN 24.98
    Auszug aus VerfGH Berlin, 27.01.1999 - VerfGH 66/98
    Rn. 1 Die Beschwerdeführerin wendet sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen einen Beschluß des Verwaltungsgerichts Berlin vom 22. Januar 1998 - VG 2 A 230/97 -, mit dem ihr für die Dauer der Mitgliedschaft der Antragsteile des Ausgangsverfahrens bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache untersagt wird, allgemeinpolitische, nicht hochschulbezogene Äußerungen abzugeben, sowie gegen den ihren Antrag auf Zulassung der Beschwerde ablehnenden Beschluß des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 25. Mai 1998 - OVG 8 SN 24/98 -.
  • VerfGH Berlin, 21.09.1995 - VerfGH 46/95

    Mangels Beschwerdebefugnis unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 27.01.1999 - VerfGH 66/98
    Das Rechtsstaatsprinzip, zu dem sich die Verfassung von Berlin sinngemäß im Vorspruch und nach ihrer Gesamtkonzeption bekennt, ist kein mit der Verfassungsbeschwerde unmittelbar rügefähiges individuelles Recht, sondern entfaltet Rechtsansprüche des Einzelnen nur im Zusammenhang mit anderen, subjektiven Rechten (vgl. Beschlüsse des Verfassungsgerichtshofs vom 15. Juni 1993 - VerfGH 18/92 - LVerfGE 1, 81 ff. und vom 21. September 1995 - VerfGH 46/95 - LVerfGE 3, 96 ff.; ständige Rechtsprechung).
  • VG Berlin, 22.01.1998 - 2 A 230.97
    Auszug aus VerfGH Berlin, 27.01.1999 - VerfGH 66/98
    Rn. 1 Die Beschwerdeführerin wendet sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen einen Beschluß des Verwaltungsgerichts Berlin vom 22. Januar 1998 - VG 2 A 230/97 -, mit dem ihr für die Dauer der Mitgliedschaft der Antragsteile des Ausgangsverfahrens bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache untersagt wird, allgemeinpolitische, nicht hochschulbezogene Äußerungen abzugeben, sowie gegen den ihren Antrag auf Zulassung der Beschwerde ablehnenden Beschluß des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 25. Mai 1998 - OVG 8 SN 24/98 -.
  • OLG Frankfurt, 04.02.2021 - 16 U 47/20

    Identifizierende Berichterstattung über Mitglied der "Pick-Up-Artist-Szene"

    Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 27. Januar 1999 - VerfGH 66/98 - geurteilt, dass die Beklagte (auch) für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben Grundrechtsschutz nicht in Anspruch nehmen kann.
  • VerfGH Berlin, 21.12.2000 - VerfGH 136/00

    Wegen nicht genügender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde der …

    Die dagegen erhobene Verfassungsbeschwerde wies der Verfassungsgerichtshof durch Beschluss vom 27. Januar 1999 - VerfGH 66/98 - als unzulässig zurück, da die Beschwerdeführerin als juristische Person des öffentlichen Rechts nicht Trägerin der gerügten Grundrechte der Verfassung von Berlin sei.

    Rn. 11 b) Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt, wenn die juristische Person des öffentlichen Rechts solche Aufgaben wahrnimmt, die ihrerseits unmittelbar Grundrechtsschutz genießen, wie dies für Universitäten hinsichtlich der Freiheit von Forschung und Lehre der Fall ist (siehe Beschluss vom 27. Januar 1999 - VerfGH 66/98 - NVwZ 2000, 549 ; so auch schon Beschluss vom 16. August 1995 - VerfGH 7/95 - LVerfGE 3, 47 ).

    Rn. 14 Es besteht auch kein Gegensatz zum Beschluss vom 27. Januar 1999 - VerfGH 66/98 - NVwZ 2000, 549 , in dem die Aussage wiederholt wird, der Studentenschaft stehe bezüglich der Erfüllung ihrer Aufgaben nach der Verfassung von Berlin kein Grundrechtsschutz zu.

  • VerfGH Berlin, 14.02.2005 - VerfGH 77/03

    Grundrechtsfähigkeit der juristischen Personen des öffentlichen und privaten …

    Parteifähig für eine auf die Verletzung von Grundrechten gestützte Verfassungsbeschwerde ist nur, wer Träger von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten sein kann (vgl. Urteil vom 19. Oktober 1992 - VerfGH 24/92 - LVerfGE 1, 10 ; Beschlüsse vom 16. August 1995 - VerfGH 7/95 - LVerfGE 3, 47 und 27. Januar 1999 - VerfGH 66/98 - NVwZ-RR 2000, 549).

    Bei diesen Ausnahmen handelt es sich durchweg um juristische Personen, deren Tätigkeit Bürgern (auch) zur Verwirklichung ihrer individuellen Grundrechte dient und die als eigenständige, vom Staat unabhängige oder jedenfalls distanzierte Einrichtungen bestehen (vgl. Beschluß vom 27. Januar 1999 - VerfGH 66/98 -, a. a. 0.; BVerfGE 45, 63 ; 75, 192 ; 78, 101 , m. w. N.).

  • VerfGH Berlin, 14.02.2005 - VerfGH 19/04
    Parteifähig für eine auf die Verletzung von Grundrechten gestützte Verfassungsbeschwerde ist nur, wer Träger von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten sein kann (vgl. Urteil vom 19. Oktober 1992 - VerfGH 24/92 - LVerfGE 1, 10 ; Beschlüsse vom 16. August 1995 - VerfGH 7/95 - LVerfGE 3, 47 und 27. Januar 1999 - VerfGH 66/98 - NVwZ-RR 2000, 549).

    Juristische Personen in den Schutzbereich materieller Grundrechte einzubeziehen, ist danach nur dann gerechtfertigt, wenn deren Bildung und Betätigung Ausdruck der freien Entfaltung der privaten natürlichen Personen ist, insbesondere wenn der "Durchgriff" auf die hinter ihnen stehenden Menschen es als sinnvoll und erforderlich erscheinen lässt (vgl. Beschlüsse vom 16. August 1995, a. a. O. und 27. Januar 1999, a. a. O.; BVerfGE 21, 362 ; 61, 82 ; 68, 193 ; 75, 192 ; BVerfG, NJW 1987, 2501 f.; 1995, 582 ).

    Bei diesen Ausnahmen handelt es sich durchweg um juristische Personen, deren Tätigkeit Bürgern (auch) zur Verwirklichung ihrer individuellen Grundrechte dient und die als eigenständige, vom Staat unabhängige oder jedenfalls distanzierte Einrichtungen bestehen (vgl. Beschluss vom 27. Januar 1999 - VerfGH 66/98 -, a. a. O.; BVerfGE 45, 63 ; 75, 192 ; 78, 101 , m. w. N.).

  • VerfG Brandenburg, 19.06.2013 - VfGBbg 5/13

    Selbstverwaltung der Hochschulen; Studierendenschaft; Beteiligtenfähigkeit

    Das ist hier jedoch nicht der Fall (vgl. zur fehlenden Beteiligtenfähigkeit der Studierendenschaft BerlVerfGH, Beschlüsse vom 16. August 1995 - VerfGH 7/95 -, LVerfGE 3, 47, 48 f und 27. Januar 1999 - VerfGH 66/98 - NVwZ 2000, 549).
  • VG Berlin, 17.08.1999 - 2 A 231.97
    Für die Grundrechte aus der VvB hat der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin mit Beschluss vom 27. Januar 1999 (VerfGH 66/98) klargestellt, dass sich die Beklagte als Öffentlich-rechtliche Körperschaft auf die Grundrechte aus Art. 14 Abs. 1, 20 und 21 VvB mangels Grundrechtsfähigkeit nicht berufen kann.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VerfGH Berlin
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht