Rechtsprechung
| VerfGH Thüringen, 12.01.1996 - VerfGH 2/95, 4-9/95, 12/95, 2/95, 4/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VerfGH Thüringen, 12.01.1996 - VerfGH 2/95, 4-9/95, 12/95, 2/95, 4/95
- VerfGH Thüringen, 18.12.1996 - VerfGH 2/95
Papierfundstellen
- NVwZ 1997, 55 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88
Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der …
Auszug aus VerfGH Thüringen, 12.01.1996 - VerfGH 2/95
Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht die Erstreckung des Begriffs "dieselbe Sache" auf das Gesetzgebungsverfahren in den Fällen, in denen sich das verfassungsgerichtliche Verfahren gegen Gesetze richtet (so auch bei der hier gegebenen Kommunalverfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz), sogar als naheliegend bezeichnet (BVerfGE 82, 30, 36).Das Bundesverfassungsgericht hat die möglichen rechtspolitischen Erwägungen für die bundesrechtliche Regelung, insbesondere im Hinblick auf die Eigenart des Gesetzgebungsverfahrens, hervorgehoben (BVerfGE 82, 30, 36 f.).
- BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83
Sitzblockaden I
Auszug aus VerfGH Thüringen, 12.01.1996 - VerfGH 2/95
Allerdings stellt der mögliche Wortsinn die Grenze jeglicher Auslegung dar (BVerfGE 73, 206, 242 ff.). - BVerfG, 16.02.1983 - 2 BvE 1/83
Bundestagsauflösung
Auszug aus VerfGH Thüringen, 12.01.1996 - VerfGH 2/95
Maßgebend für die Auslegung einer Gesetzesbestimmung ist der in dieser zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers (BVerfGE 62, 1, 45 - ständ. Rechtsprechung;… Hesse, Grundzüge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland, 19. Aufl. 1994, Rdnr. 94;… Jarass/Pieroth, Grundgesetz, 3. Aufl. 1995, Einl. Rn. 3).
- BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89
Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters
Auszug aus VerfGH Thüringen, 12.01.1996 - VerfGH 2/95
Dabei gibt die Verfassung keine bestimmte Auslegungsmethode vor (BVerfGE 88, 145, 166 f.). - BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69
Behördliches Beschwerderecht
Auszug aus VerfGH Thüringen, 12.01.1996 - VerfGH 2/95
Insbesondere braucht ein Gericht nicht bei der reinen Wortinterpretation haltzumachen, wenn es gilt, den Inhalt einer Gesetzesbestimmung festzustellen (vgl. BVerfGE 35, 263, 279, 88, 145, 167). - BVerfG, 05.10.1977 - 2 BvL 10/75
Verfassungsrechtliche Prüfung der hamburgischen Juristenausbildungsordnung
Auszug aus VerfGH Thüringen, 12.01.1996 - VerfGH 2/95
Das Institut des Ausschlusses vom Richteramt dient dem Ziel, die Richterbank von Richtern freizuhalten, die dem rechtlich zu würdigenden Sachverhalt und den daran Beteiligten nicht mit der erforderlichen Distanz des Unbeteiligten und deshalb am Ausgangsverfahren uninteressierten Dritten gegenüberstehen (BVerfGE 46, 34, 37). - BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 602/83
Nordhorn
Auszug aus VerfGH Thüringen, 12.01.1996 - VerfGH 2/95
(BVerfGE 78, 331, 338).
- VerfGH Thüringen, 18.12.1996 - VerfGH 2/95
Eingemeindung von Umlandgemeinden durch Gesetz
S. 11 und VerfGH 5/95 - UA. - VerfGH Thüringen, 18.12.1997 - VerfGH 11/95
Kommunalverfassungsbeschwerde; Kommunale Neugliederung; Normenklarheit; …
Sie steht daher Eingriffen in die gemeindliche Gebietshoheit bis hin zur Auflösung durch Eingemeindungen auch dann nicht entgegen, wenn sie gegen den Willen der betroffenen Gemeinden erfolgen (siehe auch ThürVerfGH, Urteil vom 18. Dezember 1996, Az.: VerfGH 2/95 und 6/95, in NVwZ-RR 1997, 639 = ThürVBl.Dieser ist durch Auslegung aus dem Wortlaut der Norm (sprachlich-grammatikalische Auslegung), aus dem Bedeutungszusammenhang (systematische Auslegung), aus ihrem Zweck (teleologische Auslegung) und aus den Gesetzesmaterialien und der Entstehungsgeschichte (historisch-genetische Auslegung) zu ermitteln (so auch Beschluß des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 12. Januar 1996, Az.: VerfGH 2/95, ThürVBl.
- VerfGH Thüringen, 18.06.1998 - VerfGH 19/95
Individualverfassungsbeschwerde; Frist; Fristversäumnis; gerichtliche …
Die Aufgaben und Tätigkeiten, die die entsprechenden Mitarbeiter wahrnahmen, bestanden in erster Linie darin, Anträge an den Thüringer Verfassungsgerichtshof zwecks Einleitung eines Verfahrens entgegenzunehmen, zu registrieren und für den weiteren Verfahrensgang bereit zu halten (vgl. z. B. die Eingangsbestätigungen vom 22. Juni 1995 im Wahlprüfungsverfahren VerfGH 1/95, vom 4. und 5. Juli 1995 im Kommunal-Verfassungsbeschwerde-Verfahren VerfGH 2/95 und vom 21. Dezember 1995 im Verfassungsbeschwerde-Verfahren VerfGH 7/95). - VerfGH Thüringen, 12.06.1997 - VerfGH 5/96
Wahlprüfung; Wohnsitz; Hauptwohnung
Dieser ist durch die Auslegung aus dem Wortlaut der Norm (sprachlich-grammatikalische Auslegung), aus dem Bedeutungszusammenhang (systematische Auslegung), aus ihrem Zweck (teleologische Auslegung) und aus den Gesetzesmaterialien und der Entstehungsgeschichte (historisch-genetische Auslegung) zu ermitteln (siehe Beschluß des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 12.1.1996, Az.: VerfGH 2/95).
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Rechtsprechung
| VerfGH Thüringen, 08.09.1997 - VerfGH 8/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- VerfGH Thüringen, 18.12.1996 - VerfGH 2/95
Eingemeindung von Umlandgemeinden durch Gesetz
Auszug aus VerfGH Thüringen, 08.09.1997 - VerfGH 8/95
Neugliederungsgesetz - ThürNGG - ) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 545) bereits wiederholt entschieden hat (vgl. zuletzt Urteil vom 18. Dezember 1996 - VerfGH 2/95 und 6/95 - ThürVBl.Vielmehr folgt aus der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie, daß Bestands- und Gebietsänderungen von Gemeinden nur aus Gründen des öffentlichen Wohls und nur nach einer Anhörung der betroffenen Gebietskörperschaften zulässig sind (vgl. dazu im einzelnen ThürVerfGH, Urteil vom 18. Dezember 1996 - VerfGH 2/95 und 6/95 - auszugsweise veröffentlicht in ThürVBl.
- VerfGH Thüringen, 20.02.1997 - VerfGH 24/96
Einstweilige Anordnung; Gemeindeneugliederungsgesetz; kommunales …
Auszug aus VerfGH Thüringen, 08.09.1997 - VerfGH 8/95
Der Umstand, daß den kreisangehörigen Gemeinden im Rahmen der Gemeindegebietsreform eine Art Wahlrecht zwischen den Modellen der Einheitsgemeinde und der Verwaltungsgemeinschaft eingeräumt worden ist (dazu vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 20. Februar 1997 - VerfGH 24/96 bis 30/96 - Umdr.S. 8), ist für die im Rahmen des Thüringer Neugliederungsgesetzes erfolgte Neufestlegung des Gebiets der kreisfreien Städte und die dabei vorgenommene Eingliederung bestimmter Umlandgemeinden ohne Bedeutung. - BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90
Papenburg
Auszug aus VerfGH Thüringen, 08.09.1997 - VerfGH 8/95
Darin liegt kein Anhörungsmangel in Gestalt einer unzureichenden Information der von der Neugliederungsmaßnahme betroffenen Gemeinden über deren wesentlichen Inhalt und die dafür gegebene Begründung (vgl. BVerfGE 86, 90, 107 f.). - BVerfG, 03.05.1994 - 2 BvR 2760/93
Isserstedt
Auszug aus VerfGH Thüringen, 08.09.1997 - VerfGH 8/95
Die Bestimmung des § 22 ThürNGG könne auch nicht an den Maßstäben gemessen werden, die in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung für die Fälle einer erneuten Neugliederung oder Rück- Neugliederung entwickelt worden seien; dies habe das Bundesverfassungsgericht in dem vorangegangenen einstweiligen Anordnungsverfahren bereits entschieden (BVerfGE 91, 70, 78).
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 26.07.2007 - LVerfG 9/06
Kreisgebietsreform - kommunale Selbstverwaltung
Das öffentliche Wohl kann nicht mit dem Wohl der betroffenen Kreise gleichgesetzt werden (…LVerfG LSA, Urt. v. 31.05.1994, LKV 1995, 75, 78); beispielsweise dürfen die Entwicklung des ganzen Landes und die Regionalplanung berücksichtigt werden (ThürVerfGH, Urt. v. 08.09.1997 - VerfGH 8/95 -, LVerfGE 7, 380 = VwRR MO 1997, 67;… NdsStGH a.a.O. S. 165).Dieses Schema ist dann auch Grundlage für die Prüfung durch die damit befassten Verfassungsgerichte der Länder (vgl. SächsVerfGH, Urt. v. 13.12.1996 - Vf. 21-VIII-95 -, LVerfGE 5, 311, 319 f. = SächsVBl. 1997, 79; ThürVerfGH, Urt. v. 08.09.1997 - VerfGH 8/95 -, LVerfGE 7, 361, 380 = VwRR MO 1997, 67; LVerfG LSA, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, LVerfGE 2, 273, 276, 285 = LKV 1995, 75, 76; LVerfG LSA, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 4/94 -, LVerfGE 2, 323, 324, 331 = SächsVBl.
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