Rechtsprechung
| VerfGH Berlin, 26.06.1997 - VerfGH 8/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- KG, 15.11.1996 - 13 UF 5569/96
- VerfGH Berlin, 26.06.1997 - VerfGH 8/97
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- VerfGH Berlin, 25.04.1996 - VerfGH 21/95
Mangels Behauptung der Verletzung eines Landesgrundrechts unzulässige …
Auszug aus VerfGH Berlin, 26.06.1997 - VerfGH 8/97
Rn. 8 - VerfGH 21/95 - NJW 1996, 1738).Rn. 11 Nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs (vgl. Beschluß vom 25. April 1996 - VerfGH 21/95 - aaO) ist dann, wenn und soweit ein Beschwerdeführer nicht ausdrücklich rügt, durch die von ihm beanstandete Maßnahme gerade in einem durch die Verfassung von Berlin garantierten subjektiven Recht, also in einem sozusagen "Berliner Rechts", verletzt zu sein, sein Vorbringen mit Blick auf den begehrten Prüfungsmaßstab auszulegen.
- VerfGH Berlin, 12.10.1994 - VerfGH 68/94
Arbeitsgerichtliche Ablehnung des Anspruchs auf Fortsetzung eines wegen Mauerbaus …
Auszug aus VerfGH Berlin, 26.06.1997 - VerfGH 8/97
Insoweit scheitert indes die Zulässigkeit seiner Verfassungsbeschwerde deshalb, weil Art. 63 Abs. 1 VvB 1950 (ebenso wie Art. 79 Abs. 1 VvB), wonach die richterliche Gewalt durch unabhängige, nur dem Gesetz unterworfene Gerichte im Namen des Volkes ausgeübt wird, kein subjektives Recht eines Bürgers begründet, sondern eine rechtsstaatliche Aussage mit objektivrechtlichem Gehalt beinhaltet, deren Einhaltung nicht mit der Verfassungsbeschwerde eingefordert werden kann (vgl. u.a. - zu Art. 63 Abs. 1 VvB 1950 - Beschluß vom 12. Oktober 1994 - VerfGH 68/94 - LVerfGE 2, 67 ). - VerfGH Berlin, 17.06.1996 - VerfGH 4/96
Ablehnung einer vorläufigen ausländerrechtlichen Duldung nach AuslG § 55 Abs 2: …
Auszug aus VerfGH Berlin, 26.06.1997 - VerfGH 8/97
Ferner ist nach dieser Rechtsprechung (vgl. dazu auch Beschluß vom 17. Juni 1996 - VerfGH 4/96 - LKV 1997, 93 ) in diesem Zusammenhang bei einer aus Berlin stammenden, an den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin gerichteten Verfassungsbeschwerde jedenfalls dann grundsätzlich davon auszugehen, daß die Überprüfung einer bestimmten Maßnahme nach Maßgabe eines "Berliner Rechts" gewünscht wird, wenn - wie hier - die Verletzung von Grundrechten in Rede steht, die inhaltsgleich vom Grundgesetz und von der Verfassung von Berlin verbürgt werden. - VerfGH Berlin, 03.09.1992 - VerfGH 34/92
Nicht den Begründungsanforderungen genügende Verfassungsbeschwerde
Auszug aus VerfGH Berlin, 26.06.1997 - VerfGH 8/97
Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde zum Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin ist daher, daß - alles andere vernachlässigt - der Beschwerdeführer geltend macht, gerade in einem durch die Verfassung von Berlin und nicht etwa durch das Grundgesetz (auch) zu seinen Gunsten verbürgten (subjektiven) Recht verletzt zu sein (vgl. so u.a. schon Beschluß vom 3. September 1992 - VerfGH 34/92 -).
- VerfGH Berlin, 20.08.2008 - VerfGH 204/04
Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Anspruchs auf …
Rn. 72 i) Soweit die Beschwerdeführer sich auf Art. 79 VvB berufen, ist die Verfassungsbeschwerde unzulässig, weil Art. 79 Abs. 1 VvB, wonach die richterliche Gewalt durch unabhängige, nur dem Gesetz unterworfene Gerichte im Namen des Volkes ausgeübt wird, kein subjektives Recht eines Bürgers begründet, sondern eine rechtsstaatliche Aussage mit objektivrechtlichem Gehalt beinhaltet, deren Einhaltung nicht mit der Verfassungsbeschwerde eingefordert werden kann (vgl. Beschlüsse vom 12. Oktober 1994 - VerfGH 68/94 - LVerfGE 2, 67 und 26. Juni 1997 - VerfGH 8/97 -). - VerfGH Berlin, 30.08.2002 - VerfGH 106/02 Soweit Verletzungen des GG gerügt werden, ist die Verfassungsbeschwerde unzulässig, da die Grundrechte des Grundgesetzes nicht Prüfungsmaßstab sind (vgl. Beschlüsse vom 25. April 1996 - VerfGH 21/95 - LVerfGE 4, 46 und vom 26. Juni 1997 - VerfGH 8/97 - LVerfGE 6, 83 ; st. Rspr.).
- VerfGH Berlin, 09.05.2003 - VerfGH 140/00 Soweit Verletzungen des Grundgesetzes gerügt werden, ist die Verfassungsbeschwerde unzulässig (vgl. Beschlüsse vom 25. April 1996 - VerfGH 21/95 - LVerfGE 4, 46 und vom 26.Juni 1997 - VerfGH 8/87 - LVerfGE 6, 83 ; st. Rspr.).
- VerfGH Berlin, 26.05.2005 - VerfGH 186/02 Eine entsprechende, auf Art. 10 Abs. 1 VvB gestützte Rüge hat der Beschwerdeführer schon nicht erhoben (zur erforderlichen Angabe des Prüfungsmaßstabs vgl. Beschluß vom 26. Juni 1997 - VerfGH 8/97 - LVerfGE 6, 83 ), jedenfalls aber nicht in der den Darlegungsanforderungen des § 50 VerfGHG (vgl. Beschluß vom 7. September 1994 - VerfGH 69/94 - LVerfGE 2, 64 ) genügenden Weise begründet.
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