Rechtsprechung
| VerfGH Bayern, 06.04.1989 - 2-VII-87 |
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Sonstiges
- nrw.de
(Schriftsatz aus dem Verfahren)
Stellungnahme des Bayerischen Senats
Papierfundstellen
- NJW 1989, 2939
- NVwZ 1989, 1154 (Ls.)
- VerfGH 42, 41
Wird zitiert von ... (11)
- BSG, 10.12.2008 - B 6 KA 37/07 R
Krankenversicherung - Weitergabe von Patientendaten durch Leistungserbringer - …
Auch der Bayerische Verfassungsgerichtshofs hat in seinem Urteil vom 6.4.1989 (NJW 1989, 2939) die besondere Schutzwürdigkeit von medizinischen Daten eines Krankenhauspatienten - gerade auch im Verhältnis zu den Interessen privater (Mikrofilm-)Unternehmer - bekräftigt. - VerfGH Bayern, 23.11.2020 - 59-VII-20
Verfassungsmäßigkeit von Regelungen der EinreiseQuarantäneverordnung des …
Ein Eingriff in die Berufsfreiheit konnte sich hieraus nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs somit nur dann ergeben, wenn die Regelung mittelbare Auswirkungen auf die Berufsfreiheit hatte, die nach Inhalt und Zweckrichtung einen hinreichend nahen Bezug zur Berufsausübung aufwiesen (VerfGH vom 6.4.1989 VerfGHE 42, 41/45 f.; vom 13.3.2008 VerfGHE 61, 55/63).Dabei steht dem Normgeber ein besonders weiter Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum zu, wenn eine Rechtsvorschrift - wie hier § 1 Abs. 1 Satz 1 EQV - keinen unmittelbar berufsregelnden Charakter hat (VerfGHE 42, 41/47).
- VerfGH Bayern, 16.11.2020 - 90-VII-20
Keine Außervollzugsetzung von Vorschriften der Achten Bayerischen …
Rn. 35 aa) Es ist in Anbetracht der obigen Ausführungen fernliegend, dass der Normgeber den weiten Gestaltungsspielraum, den er bei der Ausfüllung des Programmsatzes des Art. 153 Satz 1 BV hat (VerfGH vom 6.4.1989 VerfGHE 42, 41/49), durch die angeordneten vorübergehenden Betriebsschließungen verletzt haben könnte.
- VerfGH Bayern, 24.05.2012 - 1-VII-10
Vorrang der Hilfsorganisationen beim Rettungsdienst
Rn. 76 aa) Unter Beruf ist jede auf Erwerb gerichtete Tätigkeit zu verstehen, die auf Dauer angelegt ist und der Schaffung und Aufrechterhaltung einer Lebensgrundlage dient (VerfGH vom 6.4.1989 = VerfGH 42, 41/46; BVerfG vom 19.7.2000 = BVerfGE 102, 197/212 f.). - VerfGH Bayern, 26.08.2021 - 60-VIII-20
Unzulässiger Feststellungsantrag im Rahmen eines Verfahrens der …
Gegenstand der verfassungsgerichtlichen Überprüfung ist aber stets die Rechtsvorschrift, wie sie sich in ihrem objektiven Sinn darstellt, nicht hingegen die Auslegung, die sie beim Vollzug im Einzelfall gefunden hat (vgl. zur Popularklage VerfGH vom 28.4.1976 VerfGHE 29, 44/50); es geht gerade nicht darum, eine angegriffene Rechtsnorm einfachrechtlich verbindlich auszulegen (vgl. VerfGH vom 7.10.1988 VerfGHE 41, 106/111; vom 6.4.1989 VerfGHE 42, 41/48;… Wolff, a. a. O., Rn. 28 f.;… Müller, a. a. O., Rn. 35). - VerfGH Bayern, 19.10.2017 - 17-VII-14
Widerruf der Lehrbefugnis und der Bestellung zum außerplanmäßigen Professor
Unter Beruf ist jede auf Erwerb gerichtete Tätigkeit zu verstehen, die auf Dauer angelegt ist und der Schaffung und Aufrechterhaltung einer Lebensgrundlage dient (VerfGH vom 6.4.1989 VerfGHE 42, 41/46; VerfGHE 65, 88/100; BVerfG vom 19.7.2000 BVerfGE 102, 197/212 f.; BVerwG vom 22.6.1994 BVerwGE 96, 136/139 f. m. w. N.). - VerfGH Bayern, 28.01.2003 - 10-VII-02 Im Übrigen erstreckt sich der Schutzbereich des Art. 103 BV nicht auf bloße Aussichten, Erwartungen oder Erwerbschancen (vgl. VerfGH 42, 41/47).
- VerfGH Bayern, 14.04.2026 - 6-VII-25
Pflichtmitgliedschaft, Berufsaufsicht, Selbstverwaltung, …
Rn. 84 (b) Eine Regelung der Berufsausübung wie in Art. 4 Abs. 1 HKaG darf vom Gesetzgeber nur dann getroffen werden, wenn sie durch vernünftige Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt ist, die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich sind und wenn die dadurch bewirkte Beschränkung den Betroffenen zumutbar ist (vgl. VerfGH vom 6.4.1989 VerfGHE 42, 41/47; 51, 74/84; VerfGH vom 4.6.2003 VerfGHE 56, 99/109). - VerfGH Bayern, 11.11.2015 - 2-VII-15
Popularklage gegen Bestimmungen der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns
Rn. 49 c) Aus Art. 166 BV ergeben sich in Bezug auf Berufsausübungsregelungen keine Grundsätze, die über die Gewährleistung in Art. 101 BV hinausreichen (VerfGH vom 6.4.1989 VerfGHE 42, 41/49; vom 13.12.1999 VerfGHE 52, 173/185). - VerfGH Bayern, 13.03.2008 - 12-VII-06
Popularklage gegen Entwicklungssatzung
Der Schutzbereich des Grundrechts der Handlungsfreiheit, das den beruflichen und wirtschaftlichen Bereich umfasst (vgl. VerfGH vom 12.1.2005 = VerfGH 58, 1/34), kann zwar auch durch Rechtsvorschriften ohne unmittelbar berufsregelnde Zielrichtung wegen ihrer tatsächlichen Auswirkungen berührt sein (vgl. VerfGH vom 6.4.1989 = VerfGH 42, 41/45 f.). - VerfGH Bayern, 25.01.1990 - 2-VII-88
Stellungnahme des Bayerischen Senats
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