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Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 11.06.1991 - 5-VII-90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,5172
VerfGH Bayern, 11.06.1991 - 5-VII-90 (https://dejure.org/1991,5172)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 11.06.1991 - 5-VII-90 (https://dejure.org/1991,5172)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 11. Juni 1991 - 5-VII-90 (https://dejure.org/1991,5172)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • nrw.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 142
  • DÖV 1991, 931
  • ZUM 1992, 370
  • VerfGH 44, 61
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • VerfGH Bayern, 03.02.1994 - 4-VII-91

    Verstoß von Regelungen des Bayerischen Mediengesetzes (BayMG) über die …

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  • VerfGH Bayern, 17.07.2017 - 9-VII-15

    Verfassungsmäßigkeit des Wechsels von digitaler auf analoge Technik zur …

    Eine unzulässige Beschränkung des Rundfunkempfangs liegt daher regelmäßig nicht vor, wenn für den Bezug von Rundfunkprogrammen ein Entgelt gefordert wird (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 11.6.1991 VerfGHE 44, 61/77 f.; 58, 277/285;… BayVBl 2014, 688 Rn. 64).

    Das Grundrecht der Rundfunkempfangsfreiheit kann als elementares Freiheitsrecht inhaltlich nicht davon abhängen, wie sich die Art und Weise der Programmverbreitung im Lauf der Zeit ändert (VerfGHE 44, 61/77 f.;… Stettner in Nawiasky/Schweiger/Knöpfle, Die Verfassung des Freistaates Bayern, Art. 112 Rn. 14).

  • VG Würzburg, 16.10.1995 - W 8 K 94.1015

    Weiterverbreitung von über Satelliten herangeführten Rundfunkprogrammen ; Begriff …

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  • OLG München, 06.03.2001 - 30 U 257/99

    Begriff des Betreibers einer Kabelanlage; Entgeltpflicht für die Inanspruchnahme …

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  • OVG Bremen, 14.09.1999 - 1 HB 433/98

    Vereinbarkeit des Kabelbelegungsmonopols der Landesmedienanstalt mit …

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  • VerfGH Bayern, 21.12.2023 - 2-VII-20

    Unzulässige erneute Popularklage

    Rn. 21 Hat der Verfassungsgerichtshof die Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsvorschrift bejaht, so ist die Rechtslage damit geklärt und es muss grundsätzlich dabei sein Bewenden haben (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 11.6.1991 VerfGHE 44, 61/75 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 14.04.1999 - 4-VII-97

    Vereinbarkeit einer Gleichstellung staatlich geprüfter Techniker der Fachrichtung …

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  • VerfGH Bayern, 31.10.2018 - 16-VII-17

    Knüpfen des Ausschlusses vom Wahlrecht an eine gerichtliche Entscheidung über den …

    Hat der Verfassungsgerichtshof die Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsvorschrift bejaht, so ist die Rechtslage damit geklärt und es muss grundsätzlich dabei sein Bewenden haben (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 11.6.1991 VerfGHE 44, 61/75 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 21.12.2023 - 22-VII-19

    Unzulässige erneute Popularklage

    Rn. 14 a) Hat der Verfassungsgerichtshof die Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsvorschrift bejaht, so ist die Rechtslage damit geklärt und es muss grundsätzlich dabei sein Bewenden haben (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 11.6.1991 VerfGHE 44, 61/75 m. w. N.).
  • VG Würzburg, 15.11.2004 - W 8 K 04.555

    Teilnehmerentgelt im Rahmen eines Vertrages über die Weiterverbreitung von …

    Nur wenn die äußersten Grenzen dieses Ermessens überschritten sind, wenn für die getroffene Regelung jeder sachlich einleuchtende Grund fehlt, ist der Gleichheitssatz verletzt (BayVerfGH, E.v. 11.06.1991, VerfGH 44, 61 ff. = BayVBl. 1991, 621 ff. = DVBl. 1991, 1254 ff. = DÖV 1991, 931 ff. = NVwZ-RR 1992, 142 ff. [unter VI 2 a der Gründe unter Hinweis auf seine ständige Rechtsprechung]).
  • VG Regensburg, 30.07.2003 - RO 3 K 03.37

    Voraussetzungen eines Teilnehmerentgelts nach dem Bayerischen Mediengesetz …

  • VGH Bayern, 23.03.1994 - 4 N 92.3580

    Änderung der Zuständigkeit eines Referenten durch Änderung der Geschäftsordnung …

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