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Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 09.05.1994 - 9-VII-91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,10151
VerfGH Bayern, 09.05.1994 - 9-VII-91 (https://dejure.org/1994,10151)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 09.05.1994 - 9-VII-91 (https://dejure.org/1994,10151)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 09. Mai 1994 - 9-VII-91 (https://dejure.org/1994,10151)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • nrw.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 385 (Ls.)
  • VerfGH 47, 144
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VerfGH Bayern, 04.04.2017 - 3-VII-16

    Erfolglose Popularklage gegen Rechtsverordnung zur Festlegung der Gebiete, in …

    Rn. 23 Enthält eine Popularklage - wie hier - eine gemäß Art. 55 Abs. 1 Satz 2 VfGHG zulässige Grundrechtsrüge, erstreckt der Verfassungsgerichtshof seine Prüfung auch auf die Frage, ob die angefochtene Regelung mit anderen Normen der Bayerischen Verfassung vereinbar ist, selbst wenn diese - wie das Rechtsstaatsprinzip (Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV) - keine Grundrechte verbürgen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 9.5.1994 VerfGHE 47, 144/146).
  • VerfGH Bayern, 23.07.2014 - 10-VII-13

    Berechnung von Ansprüchen nach dem Bayerischen Landeserziehungsgeldgesetzes

    Enthält eine Popularklage - wie hier - eine zulässige Grundrechtsrüge, erstreckt der Verfassungsgerichtshof seine Prüfung auch auf die Frage, ob die angefochtenen Regelungen mit anderen Normen der Bayerischen Verfassung vereinbar sind, selbst wenn insoweit keine substanziierten Rügen erhoben wurden oder wenn sie keine Grundrechte verbürgen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 9.5.1994 VerfGHE 47, 144/146; vom 14.2.2011 VerfGHE 64, 10/16).
  • VerfGH Bayern, 05.12.2019 - 9-VII-19

    Bebauungspläne Neubau Münchener Hauptbahnhof

    Der Gesetzeszweck des Art. 27 Abs. 1 Sätze 2 und 3 VfGHG, den Antragstellern die mangelnden Erfolgsaussichten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens vor Augen zu führen (LT-Drs. 11/12997 S. 20; VerfGH vom 9.5.1994 VerfGHE 47, 144/147), ist nicht nur für die Popularklage als Hauptsacheverfahren von Bedeutung.
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