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Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 12.03.1996 - 12-VII-95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,13130
VerfGH Bayern, 12.03.1996 - 12-VII-95 (https://dejure.org/1996,13130)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 12.03.1996 - 12-VII-95 (https://dejure.org/1996,13130)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 12. März 1996 - 12-VII-95 (https://dejure.org/1996,13130)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 1
  • DÖV 1996, 660
  • VerfGH 49, 23
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VerfGH Bayern, 26.03.2018 - 15-VII-16

    Popularklage - Regelungen aus dem Wahlvorschlagsrecht der Parteien

    Hingegen gewährt insbesondere Art. 2 BV mit der Grundentscheidung der Verfassung für das Prinzip der repräsentativen Demokratie kein popularklagefähiges Grundrecht (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 12.3.1996 VerfGHE 49, 23/30), ebenso wenig Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV (Rechtsstaatsprinzip), Art. 4 BV (Demokratieprinzip, Regelung der Ausübung der Staatsgewalt) oder Art. 5 BV (Gewaltenteilungsgrundsatz).

    Die Kandidatenaufstellung bildet die Nahtstelle zwischen den von den Parteien und Wählergruppen weitgehend autonom zu gestaltenden Angelegenheiten ihrer inneren Ordnung und dem auf die Staatsbürger bezogenen Wahlrecht (vgl. VerfGH vom 8.12.2009 VerfGHE 62, 229/232; BVerfG vom 20.10.1993 BVerfGE 89, 243/251; vgl. auch bereits VerfGH vom 28.1.1993 VerfGHE 46, 21/31 f.; vom 12.3.1996 VerfGHE 49, 23/26).

    Die Wahlrechtsgrundsätze sind auf die Ausübung des Wahlvorschlagsrechts durch die Parteien sinngemäß anzuwenden, soweit dies wegen des Zusammenhangs der Wahlvorschläge mit der Ausübung des Wahlrechts geboten und möglich ist (VerfGH vom 18.7.1995 VerfGHE 48, 61/69; vom 12.3.1996 VerfGHE 49, 23/26;… Wollenschläger in Meder/Brechmann, Die Verfassung des Freistaates Bayern, Art. 14 Rn. 88).

  • VerfGH Bayern, 17.02.2005 - 99-III-03

    Gültigkeit der Landtagswahl 2003

    Durch das Beteiligungsanzeigeverfahren kann für alle Beteiligten rechtzeitig die erforderliche Klarheit darüber geschaffen werden, ob die Parteien und Wählergruppen die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Wahl erfüllen (VerfGH vom 12.3.1996 = VerfGH 49, 23/27).

    Bei der gesetzlichen Ausgestaltung des Beteiligungsanzeigeverfahrens hat der Gesetzgeber den streng formalen Charakter des Grundsatzes der Wahlgleichheit zu beachten (vgl. VerfGH vom 13.6.1983 = VerfGH 36, 83/91; VerfGH vom 2.2.1984 = VerfGH 37, 19/23; VerfGH vom 12.3.1996 = VerfGH 49, 23/27).

  • VerfGH Bayern, 28.10.2019 - 74-III-18

    Verfassungsmäßigkeit von Überhang- und Ausgleichsmandate bei der Landtagswahl

    Hierbei handelt es sich um ein legitimes Anliegen des Gesetzgebers, das dem Schutz der Wähler und der Verhinderung übermäßiger Stimmenzersplitterung dient (vgl. VerfGH vom 15.2.1996 VerfGHE 49, 12/16 f.; vom 12.3.1996 VerfGHE 49, 23/27;… Möstl, a. a. O., Art. 14 Rn. 22, 28).
  • VerfGH Bayern, 21.07.2011 - 29-VII-10

    Unzulässigkeit einer Popularklage

    Rn. 67 cc) Soweit sich der Antragsteller zur Begründung seiner Popularklage auf das Demokratie- (Art. 2 BV) und das Rechtsstaatsprinzip (Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV) sowie die Grundsätze der Gewaltenteilung (Art. 5 BV) und der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (Art. 55 Nr. 1 BV) bezieht, ist sie unzulässig, da diese Verfassungsbestimmungen keine Grundrechte verbürgen (VerfGH vom 22.10.1993 = VerfGH 46, 273/277; VerfGH vom 12.3.1996 = VerfGH 49, 23/30; VerfGH vom 27.9.2001 = VerfGH 54, 104/106; VerfGH vom 17.8.2006 = VerfGH 59, 195/197).
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