Rechtsprechung
| VerfGH Bayern, 24.02.2000 - 112-IX-99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Bayerischer Verfassungsgerichtshof
Volksbegehren "Unabhängige Richterinnen und Richter in Bayern"
- verfassungsgerichtshof.de
Volksbegehren "Unabhängige Richterinnen und Richter in Bayern"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulassung eines Volksbegehrens über den Entwurf des Gesetzes "Unabhängige Richterinnen und Richter in Bayern"; Änderung der Organisation des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs sowie Einführung eines Richterwahlausschusses; Koppelungsverbot als Schranke gegen die ...
Verfahrensgang
- VerfGH Bayern, 31.01.2000 - 112-IX-99
- VerfGH Bayern, 24.02.2000 - 112-IX-99
Papierfundstellen
- NJW 2001, 3771
- DVBl 2000, 1123
- VerfGH 53, 23
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (4)
- VerfGH Bayern, 29.08.1997 - 8-VII-96
Kommunaler Bürgerentscheid
Auszug aus VerfGH Bayern, 24.02.2000 - 112-IX-99
Echte Mitwirkung am Volksbegehren und am Volksentscheid setzt voraus, daß der Bürger bei den Einzelakten dieses Gesetzgebungsvorgangs seinen Willen unverkürzt und unverfälscht zum Ausdruck bringen kann (vgl. VerfGH 50, 181/198). - BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 389/94
Müllkonzept
Auszug aus VerfGH Bayern, 24.02.2000 - 112-IX-99
Die Trennung der Verfassungsräume des Bundes und der Länder wird auch vom Bundesverfassungsgericht besonders betont (vgl. BVerfGE 96, 231). - VerfGH Bayern, 17.09.1999 - 12-VIII-98
Abschaffung des Bayerischen Senats
Auszug aus VerfGH Bayern, 24.02.2000 - 112-IX-99
Die beiden Verfahren zur Änderung der Verfassung - zum einen im Wege der Volksgesetzgebung (Art. 74 BV), zum anderen auf dem parlamentarischen Weg (Art. 75 Abs. 2 BV) - sind hinsichtlich ihrer Voraussetzungen, ihres Ablaufs und hinsichtlich der kompetenziellen Zuordnung zu dem jeweils zur Gesetzgebung berechtigten Organ (Volk oder Parlament) voneinander zu unterscheiden (vgl. hierzu VerfGH BayVBl 1999, 719/720). - VerfGH Bayern, 15.12.1976 - 56-IX-76
Stellungnahme des Bayerischen Senats
Auszug aus VerfGH Bayern, 24.02.2000 - 112-IX-99
In der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vom 15. Dezember 1976 (VerfGH 29, 244 ff.), in der eine Koppelung von Regelungen über die Lernmittelfreiheit, über die Sicherung der Ausbildungsförderung und über die Schulwegkostenfreiheit als sachlich zusammenhängende Regelung angesehen worden ist, hatte kein Anlaß bestanden, die Grenzen des Koppelungsverbots näher festzustellen.
- VerfGH Bayern, 12.06.2013 - 11-VII-11
Teilnahmemöglichkeit ausländischer Unionsbürger an kommunalen Bürgerbegehren und …
7 Abs. 2 BV räumt dem einzelnen Staatsbürger das für ein demokratisches Staatswesen unerlässliche Recht auf Teilhabe an der Staatsgewalt ein, dem Grundrechtscharakter zukommt (VerfGH vom 24.2.2000 = VerfGH 53, 23/29; VerfGH vom 25.5.2007 = VerfGH 60, 131/148).Hieraus ergibt sich das für ein demokratisches Staatswesen unerlässliche Recht der Staatsbürger auf Teilhabe an der Staatsgewalt (VerfGH 53, 23/29; 60, 131/148).
- VerfGH Bayern, 16.07.2020 - 32-IX-20
Keine Zulassung eines Volksbegehrens zur Begrenzung der Miethöhe in 162 Gemeinden …
Mit seiner Vorlage an den Verfassungsgerichtshof legt das Staatsministerium den Streitgegenstand für das gerichtliche Verfahren fest (VerfGH vom 24.2.2000 VerfGHE 53, 23/29; vom 31.3.2000 VerfGHE 53, 42/60;… vom 17.7.2018 BayVBl 2018, 809 Rn. 32;… vom 16.7.2019 - Vf. 41-IX-19 - juris Rn. 54). - VerfGH Bayern, 17.11.2005 - 10-VII-03
Kein Koppelungsverbot beim nachgeschalteten Volksentscheid
Der Verfassungsgerichtshof hat bereits entschieden, dass der parlamentarische Gesetzgeber im Fall der Verfassungsänderung nach Art. 75 Abs. 2 BV grundsätzlich auch befugt ist, Änderungen der Verfassung in mehreren Einzelvorschriften, die gesetzestechnisch gesondert durchgeführt werden könnten, einheitlich vorzunehmen, und das Koppelungsverbot nicht auf verfassungsändernde Gesetzesbeschlüsse des Landtags nach Art. 75 Abs. 2 BV anzuwenden ist (vgl. VerfGH vom 18.10.1974 = VerfGH 27, 153/161 ff.; VerfGH vom 24.2.2000 = VerfGH 53, 23/32 f.).Gegenstand des Volksentscheids kann hier nur der parlamentarische Gesetzesbeschluss als Ganzes sein (vgl. VerfGH vom 18.10.1974 = VerfGH 27, 153/161 ff.; VerfGH vom 24.2.2000 = VerfGH 53, 23/32 f.).
a) Der Gleichheitssatz des Art. 118 Abs. 1 BV - auch in der Ausprägung des Willkürverbots - ist nicht verletzt, weil in den dargelegten Unterschieden zwischen Parlaments- und Volksgesetzgebung ein sachlicher Differenzierungsgrund dafür liegt, das jeweilige Verfahren zur Änderung der Verfassung unterschiedlich zu behandeln (vgl. VerfGH vom 18.10.1974 = VerfGH 27, 153/163; VerfGH vom 24.2.2000 = VerfGH 53, 23/33).
- VerfGH Bayern, 18.10.2023 - 18-VIII-19
Rechtsmißbrauch, verfassungsrechtliche Zulässigkeit, Artenschutzrechtliche …
Es entspricht einem praktischen Bedürfnis und ist verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. VerfGH vom 24.2.2000 VerfGHE 53, 23/25, 34; vom 6.5.2005 VerfGHE 58, 113/116, 132), wenn der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration dieses Datum erst in der Endberatung feststellt. - VerfGH Bayern, 07.06.2023 - 8-IX-23
Volksbegehren "Radentscheid Bayern" mangels Gesetzgebungskompetenz des Landes …
Mit seiner Vorlage an den Verfassungsgerichtshof legt das Staatsministerium den Streitgegenstand für das gerichtliche Verfahren fest (VerfGH vom 24.2.2000 VerfGHE 53, 23/29;… vom 17.7.2018 BayVBl 2018, 809 Rn. 32;… vom 16.7.2019 - Vf. 41-IX-19 - juris Rn. 54;… vom 16.7.2020 NVwZ 2020, 1429 Rn. 42). - StGH Bremen, 20.02.2020 - St 1/19
Zulassung eines Volksbegehrens zur Änderung des Bremischen Krankenhausgesetzes …
Das aus dem Demokratieprinzip abgeleitete Koppelungsverbot verbietet es, mehrere sachlich nicht miteinander zusammenhängende Fragestellungen bei einem Volksbegehren zu einem "Paket" zusammenzufassen, über das nur einheitlich abgestimmt werden kann (BayVerfGH, Entsch. v. 24.2.2000, Vf. 112-IX-99 - juris Rn. 41 ff.; HVerfG, Urt. v. 7.5.2019, 25.Da das Volk auf die Abstimmung mit "Ja" oder "Nein" beschränkt ist, ist es geboten, sachlich und inhaltlich nicht unmittelbar zusammenhängende Materien getrennt zur Abstimmung zu stellen, um eine möglichst differenzierte Willensbildung des Volkes zu ermöglichen (BayVerfGH, Entsch. v. 24.2.2000, Vf. 112-IX-99 - juris Rn. 41 ff.; HVerfG, Urt. v. 7.5.2019, 4/18 - juris Rn. 64).
Im Übrigen soll das Koppelungsverbot auch der Gefahr entgegenwirken, dass Regelungen und andere Vorlagen die erforderliche Mehrheit nur im Gefolge der Verbindung mit einem populären und damit zugkräftigen Einzelbegehren erreichen (BayVerfGH, Entsch. v. 24.2.2000, Vf. 112-IX-99 - juris Rn. 41 ff.).
- VGH Bayern, 17.05.2017 - 4 B 16.1856
Anforderungen an Begründung des Bürgerbegehrens
Dieser ursprünglich für Volksbegehren entwickelte Grundsatz (vgl. VerfGH, E.v. 24.2.2000 - Vf. 112-IX-99 - VerfGH 53, 23/29 ff.) muss in gleicher Weise für Bürgerbegehren gelten. - VerfGH Berlin, 13.05.2013 - VerfGH 32/12
Unzulässigkeit des Volksbegehrens über die Verbesserung des Berliner …
Ob auch bei vollständiger Vorlage nur eine auf die mit ihr geltend gemachten Zulässigkeitsbedenken beschränkte Überprüfungs- und Entscheidungskompetenz des Verfassungsgerichtshofs besteht, ist dem Wortlaut der Verfahrensregelung in § 55 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 VerfGHG nicht zu entnehmen (vgl. allgemein für eine unbeschränkte Prüfung im Vorlageverfahren: BayVerfGHE 53, 23 , 42 ; a. A. BayVerfGHE 29, 244 ; 31, 77 , 47, 276 ; BremStGH, LVerfGE 6, 123 ; ThürVerfGH, LVerfGE 12, 405 ; ebenso SaarlVerfGH, NVwZ 1988, 245 f. zum Verfahren der Anfechtung der Entscheidung der Landesregierung über die Unzulässigkeit eines Volksbegehrens). - VG Regensburg, 02.02.2005 - RN 3 K 04.01408
Einschränkung der Verschwiegenheitspflicht von Aufsichtsräten einer kommunalen …
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat im Zusammenhang mit der Entscheidung der Zulassung eines Volksbegehrens ausgeführt, "unter dem Blickwinkel des demokratischen Prinzips und des in Art. 7 Abs. 2 BV garantierten Grundrechts des Bürgers auf Mitwirkung am Volksgesetzgebungsverfahren sei es erforderlich, dass der Bürger bei den Abstimmungen ein Höchstmaß an Abstimmungsfreiheit habe und seinen Willen so differenziert wie möglich zur Geltung bringen könne (BayVerfGH vom 24.02.2000 - Vf. 112-IX-99, BayVerfGH 53, 23 = BayVBl. 2000, 306). - VerfGH Bayern, 16.07.2019 - 41-IX-19
Keine Zulassung eines Volksbegehrens zum "Pflegenotstand" an Krankenhäusern
Mit seiner Vorlage an den Verfassungsgerichtshof legt das Staatsministerium den Streitgegenstand für das gerichtliche Verfahren fest (VerfGH vom 24.2.2000 VerfGHE 53, 23/29; vom 31.3.2000 VerfGHE 53, 42/60;… vom 17.7.2018 BayVBl 2018, 809 Rn. 32). - VerfGH Bayern, 17.07.2018 - 28-IX-18
Unzulässigkeit eines Volksbegehrens zur Begrenzung des Flächenverbrauchs in …
- VerfG Hamburg, 07.05.2019 - HVerfG 4/18
Entscheidung zum Volksbegehren gegen den Pflegenotstand
- VerfG Brandenburg, 15.03.2024 - VfGBbg 36/20
Volksinitiative; Prüfungsmaßstab des Verfassungsgerichts; vorbeugende abstrakte …
- VerfGH Bayern, 09.06.2015 - 11-VII-13
Unzulässige, im Übrigen unbegründete Popularklage gegen das Gesetz zur …
- VGH Bayern, 03.04.2009 - 4 ZB 08.2205
Bürgerbegehren; Fragestellung; Koppelungsverbot
- VG Regensburg, 18.06.2008 - RO 3 K 08.00238
Bürgerbegehren; Fragestellung; Koppelungsverbot bei Verkehrsmaßnahmen
- VG Bayreuth, 13.04.2011 - B 3 E 11.126
Vorläufige Zulassung eines Bürgerbegehrens (verneint); Verbot der Vorwegnahme der …
- VerfGH Berlin, 18.11.2020 - VerfGH 173/19
Unzulässige Vorlage des Antrags auf Einleitung eines Volksbegehrens
- VG Bayreuth, 27.09.2016 - B 5 K 15.982
Unzulässiges Bürgerbegehren zu Verkehrslandeplatz (Verbot der Koppelung sachlich …
- VG Augsburg, 04.03.2016 - Au 7 K 15.664
Kein Anspruch auf Zulassung eines Bürgerbegehrens
- VG Bayreuth, 19.01.2023 - B 9 E 23.10
Verbindung eines Ratsbegehrens mit einem divergierenden Bürgerbegehren
- VG Saarlouis, 09.02.2007 - 11 K 36/06
Anspruch eines Bürgers auf Feststellung der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens; …
- OVG Thüringen, 23.11.2023 - 3 KO 860/20
Inhaltliche Anforderungen an ein kommunales Bürgerbegehren
- VG Augsburg, 26.10.2010 - Au 7 E 10.1680
Einstweilige Anordnung auf Nichtzulassung eines konkurrierenden Ratsbegehrens; …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".