Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 19.04.2002 - 9-VII-00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,20674
VerfGH Bayern, 19.04.2002 - 9-VII-00 (https://dejure.org/2002,20674)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 19.04.2002 - 9-VII-00 (https://dejure.org/2002,20674)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 19. April 2002 - 9-VII-00 (https://dejure.org/2002,20674)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,20674) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Verwaltungsrecht; Ausschluss gewerblicher Bestattungsunternehmen von Leichenaufbewahrung durch Kommune

Papierfundstellen

  • DVBl 2002, 1291 (Ls.)
  • VerfGH 55, 66
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)

  • VerfGH Bayern, 23.12.2004 - 6-VII-03

    Uneingeschränkter Leichenhauszwang verstößt gegen Bayerische Verfassung

    Im Hinblick auf diese zulässige Grundrechtsrüge erstreckt der Verfassungsgerichtshof seine Prüfung auch auf die Frage, ob die angefochtenen Regelungen mit anderen Normen der Bayerischen Verfassung vereinbar sind, auch wenn diese keine Grundrechte verbürgen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 14.2.1995 = VerfGH 48, 17/22 m. w. N.; VerfGH vom 19.4.2002 = VerfGH 55, 66/69 f.).

    Vorübergehend könnten Leichen auch im Leichenhaus eines privaten Bestattungsunternehmers aufgebahrt werden; die Würde der Verstorbenen könne dabei ebenso wie in einem gemeindlichen Leichenhaus gewahrt und gegebenenfalls durch entsprechende Auflagen sichergestellt werden (vgl. VerfGH vom 19.4.2002 = VerfGH 55, 66/70 ff. m. w. N.).

    Für einen gegebenenfalls noch verfügbaren davor liegenden Zeitraum darf der Satzungsgeber die vorübergehende Aufbahrung von Verstorbenen in den Leichenräumen privater Bestattungsunternehmen nicht untersagen, sofern Belange des Gesundheitsschutzes sowie der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht entgegenstehen und die Würde der Verstorbenen gewahrt bleibt (vgl. VerfGH vom 19.4.2002 = VerfGH 55, 66/72 f.).

    Art. 149 Abs. 1 Satz 1 BV schließt andere von Tätigkeiten im Bestattungswesen nicht aus (vgl. VerfGH vom 19.4.2002 = VerfGH 55, 66/74 f.).

  • VerfGH Bayern, 29.10.2018 - 21-VII-17

    Verfassungsmäßigkeit der Verordnung einer Stadt über die Sperrung einer Brücke an …

    Rn. 31 4. Ist eine Popularklage - wie hier - in zulässiger Weise erhoben, prüft der Verfassungsgerichtshof die angefochtenen Vorschriften anhand aller einschlägigen Normen der Bayerischen Verfassung, auch soweit diese - wie das Rechtsstaatsprinzip (Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV) - keine Grundrechte verbürgen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 19.4.2002 VerfGHE 55, 66/69 f.; vom 20.11.2003 VerfGHE 56, 198/202;… vom 19.2.2018 BayVBl 2018, 444 Rn. 38).

    Fehlt es daran, so verstößt die abgeleitete Rechtsvorschrift gegen das Rechtsstaatsprinzip und ist schon aus diesem Grund nichtig, ohne dass es noch darauf ankommt, ob durch sie in der Bayerischen Verfassung verbürgte Grundrechte verfassungswidrig eingeschränkt werden (VerfGH vom 24.7.1995 VerfGHE 48, 87/94; VerfGHE 55, 66/70).

  • VerfGH Bayern, 11.07.2008 - 12-VII-07

    Vorfahrpflicht bei Leichenüberführungen

    a) Das Grundrecht aus Art. 101 BV umfasst die Handlungsfreiheit im beruflichen und wirtschaftlichen Bereich und bezieht sich damit auch auf die Betätigung privater Bestattungsunternehmen (vgl. VerfGH vom 19.4.2002 = VerfGH 55, 66/70; VerfGH vom 23.12.2004 = VerfGH 57, 175/178).

    In diesen Zulässigkeitsvoraussetzungen für Berufsausübungsregelungen ist das Gebot der Verhältnismäßigkeit enthalten (vgl. VerfGH 55, 66/70 f.; 57, 175/179).

    Dem Schutz der menschlichen Gesundheit kommt in diesem Zusammenhang hervorgehobene Bedeutung zu (vgl. VerfGH 55, 66/71 f.).

  • VerfGH Bayern, 14.11.2003 - 8-VII-02

    Honorarverteilungsmaßstab der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns

    Ist die Popularklage - wie hier - mit substantiierten Grundrechtsrügen zulässig erhoben, erstreckt der Verfassungsgerichtshof seine Prüfung auch auf die Frage, ob die angefochtenen Bestimmungen mit anderen Normen der Bayerischen Verfassung vereinbar sind, selbst wenn diese, wie Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV, keine Grundrechte verbürgen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH 55, 66/69 f. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 15.06.2005 - 4 N 03.1045

    Frist für die Normenkontrolle bei Änderungen; Leichenhauszwang

    Das Anliegen des Gesundheitsschutzes rechtfertigt demzufolge kein Verwaltungsmonopol der Leichenaufbewahrung in kommunaler Eigenregie und den dadurch bewirkten Ausschluss privater Bestattungsunternehmer von der Aufbewahrung von Leichen in eigenen Leichenräumen (so zum Maßstab des Art. 101 BV: BayVerfGH, E.v. 19.4.2002 - Vf. 9-VII-00, VerfGH 55, 66/70 ff.; E.v. 23.12.2004 - Vf. 6-VII-03, BayVBl. 2005, 237/238 ff.).
  • VerfGH Bayern, 13.04.2005 - 9-VII-03

    Popularklage gegen Abgabensatzung de Notarkasse München

    Fehlt es daran, so verstößt die abgeleitete Rechtsvorschrift gegen das Rechtsstaatsprinzip (Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV), ohne dass es noch darauf ankommt, ob durch sie Grundrechte der Bayerischen Verfassung verfassungswidrig eingeschränkt werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 28.7.1988 = VerfGH 41, 83/88; VerfGH vom 19.4.2002 = VerfGH 55, 66/70; VerfGH vom 15.7.2004 = NVwZ-RR 2005, 176).
  • OVG Hamburg, 02.06.2006 - 1 Bf 422/05

    § 6 HmbBestattG ist verfassungskonform dahin auszulegen, dass ein privates …

    Auch ist in der Rechtsprechung anderer Obergerichte anerkannt, dass es nicht gerechtfertigt ist, privaten Bestattungsunternehmen die Verwahrung der Leichen in eigenen dazu geeigneten Leichenräumen zu verwehren (vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 23.12.2004, DVBl 2005, 436; BayVerfGH, Entscheidung vom 19.4.2002, GewArch 2002, 327;… OVG Weimar a.a.O.;… VGH Kassel a.a.O.;… OVG Bremen a.a.O.).
  • VerfGH Bayern, 09.08.2011 - 18-VII-10

    Popularklage gegen Satzung einer Steuerberaterkammer

    Rn. 95 Ist die Popularklage - wie hier - in zulässiger Weise erhoben, erstreckt der Verfassungsgerichtshof seine Prüfung auf alle in Betracht kommenden Normen der Bayerischen Verfassung, auch wenn diese, wie das Demokratieprinzip (Art. 2 Abs. 2 BV) oder das Rechtsstaatsprinzip (Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV), keine Grundrechte verbürgen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 19.4.2002 = VerfGH 55, 66/69 f. m. w. N.).
  • VG München, 15.06.2005 - M 4 N 03.1045
    Das Anliegen des Gesundheitsschutzes rechtfertigt demzufolge kein Verwaltungsmonopol der Leichenaufbewahrung in kommunaler Eigenregie und den dadurch bewirkten Ausschluss privater Bestattungsunternehmer von der Aufbewahrung von Leichen in eigenen Leichenräumen (so zum Maßstab des Art. 101 BV: BayVerfGH, E.v. 19.4.2002 - Vf. 9-VII-00 , VerfGH 55, 66/70 ff.; E.v. 23.12.2004 - Vf. 6-VII-03, BayVBl. 2005, 237/238 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VerfGH Bayern
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht