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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 28.11.2013 - Verg 6/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,43327
OLG Dresden, 28.11.2013 - Verg 6/13 (https://dejure.org/2013,43327)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28.11.2013 - Verg 6/13 (https://dejure.org/2013,43327)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28. November 2013 - Verg 6/13 (https://dejure.org/2013,43327)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unzumutbare Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen können zur Aufhebung führen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unzumutbare Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen können zur Aufhebung führen! (VPR 2014, 304)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2014, 812
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • VK Sachsen, 04.09.2013 - 1/SVK/022-13

    VOL/A 2009: Ungewöhnliche Wagnisse nicht (mehr) verboten, aber ...

    Auszug aus OLG Dresden, 28.11.2013 - Verg 6/13
    Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen vom 04.09.- - 1/SVK/022-13 - abgeändert.
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 28/14

    Kriterien für die Vergabe von IT-Dienstleistungen (Virenschutz) im

    Einen gewissen Gegenpol dazu bilden Entscheidungen des OLG Dresden (Beschlüsse vom 2. August 2011 - Verg 4/11 - und vom 28. November 2013 - Verg 6/13) sowie des OLG Jena (Beschluss vom 22. August 2011 - 9 Verg 2/11), nicht jedoch die Entscheidung des EuGH vom 11. Oktober 2007 (C-241/06, Lämmerzahl), auf die sich die Beschwerde beruft.
  • OLG Düsseldorf, 13.08.2014 - Verg 13/14

    Begriff des öffentlichen Auftrags im Sinne von Art. 1 Abs. 2 lit a der Richtlinie

    Anstelle dessen ist die Prüfung der Zumutbarkeit von Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen getreten, die anhand einer Interessenabwägung zu bewerten ist (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.10.2011, VII-Verg 54/11; Beschl. v. 07.11.2011, VII-Verg 90/11; OLG München, Beschl. v. 06.08.2012, Verg 14/12; OLG Koblenz, Beschl. v. 29.11.2012, 1 Verg 6/12; vgl. auch OLG Dresden, Beschl. v. 28.11.2013, Verg 6/13 sowie OLG Jena, Beschl. 22.08.2011, 9 Verg 2/11).
  • VK Bund, 14.02.2018 - VK 2-03/18

    Zumutbarkeit einer vertraglichen Vergütungsregelung

    Schon seit der Reform 2009 hat sich in den zitierten Entscheidungen daher die Meinung durchgesetzt, die Vergabenachprüfungsinstanzen könnten lediglich unzumutbare Anforderungen an die Angebotserstellung, insbesondere der Kalkulation des Angebotspreises in den Vergabeunterlagen, prüfen und ggf. beanstanden (vgl. dazu im Einzelnen u.a. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Oktober 2011, VII-Verg 54/11, unterschiedliche Akzentuierung: OLG Dresden, Beschlüsse vom 2. August 2011, Verg 4/11 und vom 28. November 2013, Verg 6/13; OLG Jena, Beschluss vom 22. August 2011, 9 Verg 2/11).
  • VK Bund, 14.02.2018 - VK 2-02/18

    Zumutbarkeit einer vertraglichen Vergütungsregelung

    Schon seit der Reform 2009 hat sich in den zitierten Entscheidungen daher die Meinung durchgesetzt, die Vergabenachprüfungsinstanzen könnten lediglich unzumutbare Anforderungen an die Angebotserstellung, insbesondere der Kalkulation des Angebotspreises in den Vergabeunterlagen, prüfen und ggf. beanstanden (vgl. dazu im Einzelnen u.a. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Oktober 2011, VII-Verg 54/11, unterschiedliche Akzentuierung: OLG Dresden, Beschlüsse vom 2. August 2011, Verg 4/11 und vom 28. November 2013, Verg 6/13; OLG Jena, Beschluss vom 22. August 2011, 9 Verg 2/11).
  • LG Bonn, 22.09.2017 - 1 O 184/16

    Wann verjähren Schadensersatzansprüche wegen rechtswidriger Ausschreibung?

    Im Anschluss an die Beschlüsse des Vergabesenates des OLG Dresden vom 02.08.2011 - WVerg 4/11 - und vom 28.11.2013 - Verg 6/13 - (Anlagen K4 und K5 zur Klageschrift) sei die Ausschreibung wegen eines Verstoßes gegen das GWB rechtswidrig gewesen und ihr die Beklagte deshalb zum Schadensersatz verpflichtet.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.03.2013 - VII-Verg 6/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,23316
OLG Düsseldorf, 25.03.2013 - VII-Verg 6/13 (https://dejure.org/2013,23316)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.03.2013 - VII-Verg 6/13 (https://dejure.org/2013,23316)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. März 2013 - VII-Verg 6/13 (https://dejure.org/2013,23316)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bestimmungsfreiheit des Auftraggebers auch bei Critical-Dose-Wirkstoffen! (VPR 2013, 150)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 105/11

    Verstoß gegen Abfallrecht? Was prüfen Vergabekammer/-senat?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2013 - Verg 6/13
    Bei der Ausschreibung von Rabattverträgen für die Lieferung des betroffenen Arzneimittel-Wirkstoffs nach § 130a Abs. 8 SGB V sind die gesetzlichen Krankenkassen als Auftraggeber durch Unionsrecht oder nationale Rechtsvorschriften nicht gebunden (vgl. zur Befugnis der Union und/oder der Mitgliedstaaten, die Bestimmungsfreiheit des Auftraggebers zu beschränken und ihr verbindliche rechtliche Vorgaben und Grenzen zu setzen OLG Düsseldorf, Beschl. v. 1.8.2012 - VII-Verg 105/11).
  • OLG Düsseldorf, 30.01.2012 - Verg 103/11

    Zurückweisung des Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2013 - Verg 6/13
    Dies hat auch für sog. Critical-Dose-Wirkstoffe zu gelten, die in einem Wettbewerbsverhältnis zueinander stehen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.1.2012 - VII-Verg 103/11, Ciclosporin).
  • VK Bund, 28.02.2013 - VK 1-06/13

    Nachprüfungsverfahren: Abschluss von Arzneimittel-Rahmenrabattverträgen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2013 - Verg 6/13
    Die Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 28. Februar 2013 (VK 1-6/13) wird abgelehnt.
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - Verg 35/13

    Abgrenzung von Bau- und Lieferauftrag

    Popularklagen zugunsten nicht beteiligter Wettbewerber sind auch in Vergabeprozessen ausgeschlossen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. März 2013 - VII-Verg 6/13).
  • VK Bund, 29.01.2015 - VK 2-117/14

    Nachprüfungsverfahren: Kontrastmittel

    Eine unionsrechtliche oder nationale Regelung zur Einschränkung des Beschaffungsbedarfs besteht nicht; die Ag sind als gesetzliche Krankenkassen in ihrer Entscheidungsfindung, was sie beschaffen, grundsätzlich frei (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. März 2013, VII-Verg 6/13).

    Auch bei Critical-Dose-Drugs wird eine Umstellungsmöglichkeit des Patienten und damit ein existierendes Wettbewerbsverhältnis anerkannt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. März 2013, VII-Verg 6/13).

  • VK Bund, 29.01.2015 - VK 2-119/14

    Nachprüfungsverfahren: Kontrastmittel

    Es ist hier zwar bereits höchst fraglich, inwieweit die ASt als Bieterin überhaupt berufen sein kann, einen Verstoß gegen diesen allgemeinen sozialrechtlichen Grundsatz im Vergabenachprüfungsverfahren geltend zu machen (zu Recht verneinend mit Hinweis auf die Unzulässigkeit von Popularklagen im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. März 2013 - VII-Verg 6/13).

    Auch in Fällen, in denen der wirkstoffübergreifende Ansatz nicht der einzig vergaberechtskonforme ist, sondern -was hier der Fall istein Abstellen auf die PZN ebenfalls vergaberechtskonform zulässig wäre, wurde die Vergaberechtskonformität des Anknüpfens an die wirkstoffübergreifende Austauschbarkeit aus Nachfragersicht bestätigt (so schon OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Oktober 2008 - VII-Verg 46/08, wo der rein wirkstoffbezogene Ansatz ausdrücklich als wettbewerbsverengend problematisiert wird und wonach unterschiedliche Wirkweisen als einer wirkstoffübergreifenden Ausschreibung nicht entgegenstehend angesehen werden; Beschluss vom 30. Januar 2012 - VII-Verg 103/11; Beschluss vom 25. März 2013, a.a.O.).

    (a) Zunächst ist festzustellen, dass die Kriterien, die der Fachloseinteilung zugrunde gelegt wurden, sachgerecht sind, die Rubriken in der Anlage 11, welche die Leistung beschreiben, sind gemessen an § 8 EG Abs. 1, § 4 EG Abs. 1 S. 2 VOL/A eindeutig und vollständig (so bereits OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. März 2013, a.a.O., zu den Aspekten Anwendungsgebiet, Wirkstoff, Darreichungsform, Packungsgröße und Verordnungszahlen als eindeutige und vollständige Vorgaben).

  • VK Bund, 30.01.2015 - VK 2-115/14

    Nachprüfungsverfahren: Kontrastmittel

    Im Ansatz ist festzustellen, dass die konkrete Ausgestaltung des Loszuschnitts Ausfluss der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers hinsichtlich des Beschaffungsgegenstands und der Bedingungen für die Auftragsvergabe ist (so schon OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. März 2013, VII-Verg 6/13, zu einem Critical-Dose- Wirkstoff).

    Infolgedessen war die Ausschreibung in einer Weise ausgestaltet, die miteinander vergleichbare Angebote erwarten ließ (vgl. zu diesen, vom OLG Düsseldorf aufgestellten Grundsätzen OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. März 2013, VII-Verg 6/13).

  • VK Bund, 31.01.2018 - VK 1-151/17

    Versorgung mit CPAP-Geräten

    Auftraggeber bei der Bestimmung des Beschaffungsgegenstands, wozu auch der Loszuschnitt zählt (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. März 2013, VII-Verg 6/13; Beschluss vom 29. Juli 2015, VII-Verg 12/15), im rechtlichen Ansatz ungebunden und weitestgehend frei ist.
  • VK Bund, 23.01.2014 - VK 2-126/13

    Nachprüfungsverfahren: Vergabe einer Lieferung von Röhrchen mit Deckel für

    In Vergabenachprüfungsverfahren ist die Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers hinsichtlich des Beschaffungsgegenstands und der Bedingungen für die Auftragsvergabe zu respektieren (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. März 2013, VII-Verg 6/13).
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Rechtsprechung
   OLG München, 14.06.2013 - Verg 6/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,16311
OLG München, 14.06.2013 - Verg 6/13 (https://dejure.org/2013,16311)
OLG München, Entscheidung vom 14.06.2013 - Verg 6/13 (https://dejure.org/2013,16311)
OLG München, Entscheidung vom 14. Juni 2013 - Verg 6/13 (https://dejure.org/2013,16311)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Antragsrücknahme: Auch bei Fehlverhalten des Auftraggebers trägt der Bieter die Kosten! (VPR 2014, 50)

Papierfundstellen

  • BauR 2014, 328
  • VergabeR 2014, 83
  • ZfBR 2013, 830 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.01.2012 - X ZB 3/11

    Rettungsdienstleistungen IV

    Auszug aus OLG München, 14.06.2013 - Verg 6/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 25.01.2012 X ZB 3/11) böten die Gesetzgebungsmaterialien keine Grundlage dafür, die in der § 128 Abs. 3 Satz 5 GWB getroffene Regelung auch eine auf die notwendigen Aufwendungen der Beteiligten anwendbare Regelung zu sehen.

    Eine Korrektur der in sich widersprüchlichen und zu absurden Ergebnissen führenden Bestimmungen durch die Rechtsprechung ist nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25.01.2012 (Az.: X ZB 3/11) nicht mehr vertretbar.

  • OLG Dresden, 10.08.2010 - WVerg 8/10

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung im Verfahren vor

    Auszug aus OLG München, 14.06.2013 - Verg 6/13
    Der Bundesgerichtshof hat sich der Auffassung des OLG Dresden (Beschluss vom 10.8.2010 WVerg 8/10) und des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 28.01.2011, VII-Verg 62/10), dass die Regelung des § 128 Abs. 3 Satz 5 GWB analog auf die Entscheidung der Tragung der zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen nach Abs. 4 analog angewendet werden kann, nicht angeschlossen.
  • OLG Düsseldorf, 28.01.2011 - Verg 62/10

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Nachprüfungsverfahrens durch Rücknahme

    Auszug aus OLG München, 14.06.2013 - Verg 6/13
    Der Bundesgerichtshof hat sich der Auffassung des OLG Dresden (Beschluss vom 10.8.2010 WVerg 8/10) und des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 28.01.2011, VII-Verg 62/10), dass die Regelung des § 128 Abs. 3 Satz 5 GWB analog auf die Entscheidung der Tragung der zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen nach Abs. 4 analog angewendet werden kann, nicht angeschlossen.
  • OLG München, 02.09.2015 - Verg 6/15

    Verteilung von Gebühren, Auslagen und Kosten nach Rücknahme des

    Dies folgt aus der eindeutigen gesetzlichen Regelung des § 128 Abs. 4 S. 3 GWB, der eine Korrektur im Rahmen von Billigkeitserwägungen verbietet (vgl. BGH vom 25.01.2012, X ZB 3/11; OLG München vom 14.06.2013, Verg 6/13).
  • OLG München, 30.11.2015 - Verg 7/15

    Kosten des Verfahrens und Aufwendungen bei Beschwerderücknahme

    Dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung folgt der Senat (vgl. Beschluss vom 14.06.2013, Verg 6/13, vom 07.01.2014, Verg 16/13 und vom 08.07.2015, Verg 4/15; vgl. auch Lesch in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 2. Aufl., Rn. 29 b und c zu § 138 GWB).
  • OLG Düsseldorf, 30.06.2014 - Verg 40/13

    Wann erhält der Beigeladene seine Aufwendungen erstattet?

    Die Entscheidung des OLG München vom 14. Juni 2013 (Verg 6/13) betrifft lediglich die Verteilung von Kosten und Aufwendungen zwischen Antragsteller und Antragsgegner.
  • OLG München, 07.01.2014 - Verg 16/13

    Erstattung der notwendigen Auslagen eines Bieters im Vergabenachprüfungsverfahren

    Verg 6/13 -, dass eine Beseitigung der inkongruenten Regelung für die Gebühren und Auslagen einerseits und die notwendigen Aufwendungen andererseits wünschenswert sei, dies aber Sache des Gesetzgebers sei.
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