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   OLG Düsseldorf, 09.04.2003 - VII-Verg 66/02   

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OLG Düsseldorf, 09.04.2003 - VII-Verg 66/02 (https://dejure.org/2003,1998)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.04.2003 - VII-Verg 66/02 (https://dejure.org/2003,1998)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. April 2003 - VII-Verg 66/02 (https://dejure.org/2003,1998)
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Düsseldorf, 18.07.2001 - Verg 16/01

    Newcomer nicht leistungsfähig: Angebotsausschluss!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.04.2003 - Verg 66/02
    Dementsprechend müssen in der Rüge die beanstandeten Verstöße gegen die Regeln des Vergaberechts konkret benannt werden; der bloß pauschale Hinweis, das Vergabeverfahren sei fehlerhaft, genügt nicht (Senat, VergabeR 2001, 419; KG, VergabeR 2001, 392; BayObLG, Beschluss vom 12.12.2001 - Verg 19/01; OLG Dresden, Beschluss vom 17.8.2001 - WVerg 5/01; Thüringer OLG, VergabeR 2001, 52).

    Um ein unnötiges Hin und Her zu vermeiden, können bei einer solchen Konstellation die Nachprüfungsinstanzen die Entscheidung der Vergabestelle ersetzen (vgl. Senat, VergabeR 2001, 419, 423).

  • OLG Düsseldorf, 04.09.2002 - Kart 26/02

    Freigabe eines Unternehmenszusammenschlusses aufgrund der wesentlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.04.2003 - Verg 66/02
    Wie dem Senat aus dem beim (personenidentischen) Kartellsenat geführten Fusionskontrollverfahren der Beigeladenen - Kart 26/02 (V) - bekannt ist, ist im Regierungsbezirk D. den öffentlichen Entsorgungsträgern die Inanspruchnahme bestimmter Müllverbrennungsanlagen vorgeschrieben.

    Eine ordnungsbehördliche Verordnung erfüllt - wie der Kartellsenat bereits entschieden hat (Beschluss vom 4.9.2002 - Kart 26/02 (V)) - die Voraussetzungen des § 100 Abs. 2 lit. g) GWB nicht.

  • BayObLG, 12.12.2001 - Verg 19/01

    Antragsbefugnis für Nachprüfungsverfahren der Vergabekammer - unverzügliche Rüge

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.04.2003 - Verg 66/02
    Nach der Rechtsprechung des Senats steht dem Bieter nach Kenntnisnahme von dem reklamierten Vergaberechtsverstoß - d.h. der sie begründenden Tatsachen und einer zumindest laienhaften Wertung, dass es sich um ein vergaberechtlich zu beanstandendes Verhalten handelt (Beschluss vom 22.8.2000 - Verg 9/00) - im allgemeinen eine Zeitspanne von maximal zwei Wochen zur Verfügung, um seine Rüge anzubringen (ebenso: BayObLG, Beschluss vom 12.12.2001 - Verg 19/01; KG, NZBau 2001, 161 ff.).

    Dementsprechend müssen in der Rüge die beanstandeten Verstöße gegen die Regeln des Vergaberechts konkret benannt werden; der bloß pauschale Hinweis, das Vergabeverfahren sei fehlerhaft, genügt nicht (Senat, VergabeR 2001, 419; KG, VergabeR 2001, 392; BayObLG, Beschluss vom 12.12.2001 - Verg 19/01; OLG Dresden, Beschluss vom 17.8.2001 - WVerg 5/01; Thüringer OLG, VergabeR 2001, 52).

  • BGH, 26.10.1999 - X ZR 30/98

    Erteilung des Zuschlags nach öffentlicher Ausschreibung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.04.2003 - Verg 66/02
    Erforderlich sind vielmehr solche Informationen, die sich aus unterschiedlichen seriösen Quellen ergeben, so dass sich eine gewisse Erhärtung des Verdachts einstellt (BGH, BauR 2000, 254).
  • OLG Düsseldorf, 18.10.2000 - Verg 3/00

    Zulässigkeit des Verhandlungsverfahrens bei der Vergabe von Aufträgen für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.04.2003 - Verg 66/02
    Für sämtliche dieser Beanstandungen ist nicht ersichtlich, dass die Antragstellerin ihrer Rügeobliegenheit (§ 107 Abs. 3 Satz 1 GWB) - die ohnehin nur bis zur Einleitung des Nachprüfungsverfahrens besteht (Senat, NZBau 2001, 155; BayObLG, VergabeR 2002, 77; OLG Frankfurt a.M., NZBau 2002, 161) - nicht genügt hat.
  • OLG Frankfurt, 10.04.2001 - 11 Verg 1/01

    Pflichten des Auftraggebers bei funktionaler Leistungsbeschreibung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.04.2003 - Verg 66/02
    Für sämtliche dieser Beanstandungen ist nicht ersichtlich, dass die Antragstellerin ihrer Rügeobliegenheit (§ 107 Abs. 3 Satz 1 GWB) - die ohnehin nur bis zur Einleitung des Nachprüfungsverfahrens besteht (Senat, NZBau 2001, 155; BayObLG, VergabeR 2002, 77; OLG Frankfurt a.M., NZBau 2002, 161) - nicht genügt hat.
  • OLG Düsseldorf, 09.04.2003 - Verg 43/02

    Beteiligung eines marktbeherrschenden Unternehmens an einer Ausschreibung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.04.2003 - Verg 66/02
    (b) Die Antragstellerin meint überdies, die Beigeladene habe auch nach September 2002 durch ihren schriftsätzlichen Sachvortrag im vorliegenden Verfahren und in dem - beim Senat anhängigen weiteren - Verfahren Verg 43/02 sowie durch Äußerungen gegenüber den betreffenden Vergabestellen das Ausmaß der im Raum stehenden Vorwürfe gegen Herrn T... und die Beteiligung von leitenden Angestellten der "T... AG" an diesen Vorgängen verharmlost.
  • BayObLG, 20.08.2001 - Verg 11/01

    Bietergemeinschaften im Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.04.2003 - Verg 66/02
    Für sämtliche dieser Beanstandungen ist nicht ersichtlich, dass die Antragstellerin ihrer Rügeobliegenheit (§ 107 Abs. 3 Satz 1 GWB) - die ohnehin nur bis zur Einleitung des Nachprüfungsverfahrens besteht (Senat, NZBau 2001, 155; BayObLG, VergabeR 2002, 77; OLG Frankfurt a.M., NZBau 2002, 161) - nicht genügt hat.
  • OLG Düsseldorf, 26.07.2002 - Verg 22/02

    Rechtsnatur eines Vertrages zwischen einem kommunalen Zweckverband und einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.04.2003 - Verg 66/02
    Es entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Senats, dass diejenigen Vergabefehler, die - z.B. mangels Antragsbefugnis oder wegen der unterbliebenen rechtzeitigen Rüge - nicht in zulässiger Weise zum Gegenstand eines Vergabenachprüfungsverfahrens gemacht werden können, einer Sachentscheidung durch die Nachprüfungsinstanzen entzogen sind und dementsprechend auch keinen Anlass für Anordnungen der Vergabekammer nach § 114 Abs. 1 Satz 2 GWB bieten können (Beschluss vom 26.7.2002 - Verg 22/02 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 17.06.2002 - Verg 18/02

    Zulässigkeit der privatwirtschaftlichen Abfallsammeltätigkeit eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.04.2003 - Verg 66/02
    Die - umfassend zu verstehende - Durchsetzung des wettbewerblichen Prinzips bei der Bedarfsdeckung der öffentlichen Hand liege nicht nur im Interesse des jeweiligen öffentlichen Auftraggebers, sondern auch des potentiellen Auftragnehmers, solle also auch den Bewerber oder Bieter im Vergabeverfahren schützen (vgl. NZBau 2000, 155 ff.; NZBau 2002, 626 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 12.01.2000 - Verg 3/99

    Wann liegt Missverhältnis zwischen Preis und Leistung vor?

  • OLG Jena, 22.11.2000 - 6 Verg 8/00

    Vorbeugender Rechtsschutz; Nachprüfungsantrag

  • OLG Düsseldorf, 22.08.2000 - Verg 9/00

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

  • KG, 22.08.2001 - KartVerg 3/01

    Was sind ?Änderungen an den Verdingungsunterlagen? in § 21 VOB/A?

  • OLG Düsseldorf, 21.01.2002 - Verg 45/01

    Verlängerung der Suspensivwirkung der Beschwerde bis zur Beschwerdeentscheidung

  • OLG Dresden, 17.08.2001 - WVerg 5/01

    Anspruch eines Bieters auf ein Aufklärungsgespräch

  • KG, 19.04.2000 - KartVerg 6/00

    EDV-Auftrag und Ausschreibung

  • VK Düsseldorf, 17.12.2002 - VK-31/02
  • OLG Frankfurt, 09.07.2010 - 11 Verg 5/10

    Vergaberecht: Anforderungen an die Konkretisierung von Rügen; zwingender

    Deshalb sind Rügen unzulässig, die nur pauschal die Fehlerhaftigkeit des Vergabeverfahrens angreifen [OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9.4.2003 - Verg 66/02 - zitiert nach juris].
  • OLG Düsseldorf, 02.03.2011 - Verg 48/10

    Vergabe von Dienstleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Wege der

    Lit. g) ist bereits deshalb nicht einschlägig, weil etwaige Rechte der Beigeladenen ihr nicht durch Gesetz oder Rechtsverordnung verschafft worden sind, wie dies nach der Senatsrechtsprechung (Beschluss vom 09.04.2003 - VII-Verg 66/02; s. auch Röwekamp, in GWB-Vergaberecht, 2. Aufl., § 100 Rdnr. 45) notwendig ist, sondern allenfalls durch Verwaltungsakt aufgrund eines Gesetzes.
  • VK Südbayern, 07.03.2017 - Z3-3-3194-1-45-11/16

    Vorlage zur Vorabentscheidung zum EuGH zwecks Auslegung von Art. 57 der

    Zum anderen müsse es aber auch mit dem öffentlichen Auftraggeber zur Aufklärung des Sachverhalts aktiv zusammenarbeiten (so bisher schon die nationale Rechtsprechung zur früheren Rechtslage: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. April 2003 - Verg 66/02; Beschluss vom 28. Juli 2004 - Verg 42/05; LG Berlin, Urteil vom 22. März 2006 - 23 O 118/04).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 04.09.2002 - Kart 26/02 (V), Kart 26/02, VI-Kart 26/02 (V)   

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https://dejure.org/2002,17665
OLG Düsseldorf, 04.09.2002 - Kart 26/02 (V), Kart 26/02, VI-Kart 26/02 (V) (https://dejure.org/2002,17665)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.09.2002 - Kart 26/02 (V), Kart 26/02, VI-Kart 26/02 (V) (https://dejure.org/2002,17665)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. September 2002 - Kart 26/02 (V), Kart 26/02, VI-Kart 26/02 (V) (https://dejure.org/2002,17665)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Freigabe eines Unternehmenszusammenschlusses aufgrund der wesentlichen Betroffenheit des Marktes der Sammlung und des Transports von Siedlungsabfällen und der Gewerbeabfallverbrennung; Eingruppierung der Entsorgung unvorbehandelter und vorbehandelter Siedlungsabfällen in ...

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.06.1980 - KVR 5/79

    Teilmarkt bei Zusammenschlußverbot

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.09.2002 - Kart 26/02
    Nach höchstrichterlicher Judikatur (BGH, NJW 1980, 2583, 2585 f. - Mannesmann/Brueninghaus) komme nämlich bei identischen Dienstleistungen die Abgrenzung gesonderter(Teil-)Märkte, für welche jeweils getrennt die Marktbeherrschung zu untersuchen sei, grundsätzlich nicht in Betracht.
  • OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 105/11

    Verstoß gegen Abfallrecht? Was prüfen Vergabekammer/-senat?

    Ordnungsbehördliche Verordnungen, darum auch die Verordnung der Bezirksregierung Köln vom 24.5.2007, genügen dazu nicht (so OLG Düsseldorf, Beschl. v. 4.9.2002 - VI-Kart 26/02 (V), WuW/E DE-R 945, zit. nach NRWE, Rn. 31; Beschl. v. 9.4.2003 - VII-Verg 66/02, BA 9 ff.; Dreher, in Dreher/Stockmann, Kartellvergaberecht, § 100 GWB Rn. 47; Boesen, Vergaberecht, § 100 GWB Rn. 81 f.).

    Davon abgesehen räumt die ordnungsbehördliche Verordnung der Bezirksregierung Köln vom 24.5.2007 dem Betreiber einer MVA nicht das (zumal ausschließliche) Recht oder einen Anspruch darauf ein, Entsorgungsleistungen gegenüber dem Beseitigungspflichtigen zu erbringen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 4.9.2002 - VI-Kart 26/02 (V), Rn. 31, WuW/E DE-R 945).

    bb) Ob die ordnungsbehördliche Verordnung der Bezirksregierung Köln vom 24.5.2007 gegen die Ausschreibung sachlich ins Feld geführt werden kann (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschl. v. 4.9.2002 - VI-Kart 26/02 (V), Rn. 32, WuW/E DE-R 945: im Sinn einer Einschränkung der Ausschreibungspflicht des Entsorgungsträgers durch das Abfallrecht) kann deswegen dahingestellt bleiben.

  • OLG Düsseldorf, 09.04.2003 - Verg 66/02

    Begriff des öffentlichen (Dienstleistungs-)Auftrags

    Wie dem Senat aus dem beim (personenidentischen) Kartellsenat geführten Fusionskontrollverfahren der Beigeladenen - Kart 26/02 (V) - bekannt ist, ist im Regierungsbezirk D. den öffentlichen Entsorgungsträgern die Inanspruchnahme bestimmter Müllverbrennungsanlagen vorgeschrieben.

    Eine ordnungsbehördliche Verordnung erfüllt - wie der Kartellsenat bereits entschieden hat (Beschluss vom 4.9.2002 - Kart 26/02 (V)) - die Voraussetzungen des § 100 Abs. 2 lit. g) GWB nicht.

  • OLG Karlsruhe, 01.04.2011 - 15 Verg 1/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Vergaberechtliche Prüfung abfallrechtlicher

    (Vergabekammer Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.07.2004 - VK-SH 21/04 - zitiert nach Juris Rn. 43; OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24.09.2004 -6 Verg 3/04 - zitiert nach Juris Rn. 17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.05.2002 - Verg 6/02 = NZBau 2002, 583 - zitiert nach Juris Rn. 17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.09.2002 - Kart 26/02 - zitiert nach Juris Rn. 31).

    41 Bestimmungen aus dem Bereich der Abfallwirtschaft zählen hierzu nicht (Vergabekammer Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.07.2004 - VK-SH 21/04 - zitiert nach Juris Rn. 43; OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24.09.2004 - 6 Verg 3/04 - zitiert nach Juris Rn. 17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.09.2002 - Kart 26/02 - zitiert nach Juris Rn. 31).

  • OLG Düsseldorf, 26.11.2014 - U (Kart) 51/12
    Nach dem Kriterium der Austauschbarkeit aus Sicht der Nachfrager vollzieht sich desgleichen die räumliche Abgrenzung des relevanten Marktes (vgl.: BGH, Beschluss vom 13.07.2004 - KVR 2/03, WuW/E DE-R 1301 - 1304, zitiert nach juris Rz. 10 - Sanacorp/ANZAG ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.09.2002 - Kart 26/02 (V), WuW/E DE-R 945 - 949, zitiert nach juris Tz. 27; Möschel in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, Band 2. GWB, 4. Aufl., § 19 Rn. 35 m.w.N.).
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