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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.12.2019 - Verg 18/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,51382
OLG Düsseldorf, 20.12.2019 - Verg 18/19 (https://dejure.org/2019,51382)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.12.2019 - Verg 18/19 (https://dejure.org/2019,51382)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Dezember 2019 - Verg 18/19 (https://dejure.org/2019,51382)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen Dringlichkeit selten erlaubt

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zulässig? (VPR 2020, 134)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach Kündigung zulässig? (IBR 2020, 363)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2020, 699
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (15)

  • BGH, 20.11.2012 - X ZR 108/10

    Friedhofserweiterung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2019 - Verg 18/19
    Voraussetzung hierfür ist aber, dass auch das wirtschaftlichste Angebot erheblich über dem Preis liegt, der nach einer ordnungsgemäßen Schätzung des Auftragswerts ermittelt worden war (BGH, Urteil 20.11.2012, X ZR 108/10, NZBau 2013, 180; Senat, Beschl. v. 13.03.2019, Verg 42/18).

    Es ist gegebenenfalls anzupassen, soweit die der Schätzung zugrunde gelegten Preise oder Preisbemessungsfaktoren im Zeitpunkt der Bekanntmachung des Vergabeverfahrens nicht mehr aktuell waren und sich nicht unerheblich verändert haben (BGH Urteil v. 20.11.2012, X ZR 108/10, juris Rn. 19 f.;… BGH, Urteil v. 05.11.2002, X ZR 232/00, juris Rn. 16).

  • BGH, 05.11.2002 - X ZR 232/00

    Pflicht des Ausschreibenden zur Vergabe des Auftrags

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2019 - Verg 18/19
    Es ist gegebenenfalls anzupassen, soweit die der Schätzung zugrunde gelegten Preise oder Preisbemessungsfaktoren im Zeitpunkt der Bekanntmachung des Vergabeverfahrens nicht mehr aktuell waren und sich nicht unerheblich verändert haben (…BGH Urteil v. 20.11.2012, X ZR 108/10, juris Rn. 19 f.; BGH, Urteil v. 05.11.2002, X ZR 232/00, juris Rn. 16).
  • EuGH, 15.10.2009 - C-275/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2019 - Verg 18/19
    Die Darlegungs- und Feststellungslast für die Voraussetzungen der Ausnahme trägt der öffentliche Auftraggeber (EuGH 15.10.2009 C-275/08 - Kommission/Deutschland, Rn. 56; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 21.07.2010, 15 Verg 6/10;… Gnittke/Hattig, Müller-Wrede, Vergaberecht, GWB § 135 Rn. 56), wobei diese Ausnahmeregelungen sehr eng auszulegen sind und eine sorgfältige Abwägung, Begründung und umfassende Dokumentation erfordern (EuGH 15.10.2009 C-275/08 - Kommission/Deutschland, Rn. 55).
  • OLG Düsseldorf, 29.08.2018 - Verg 14/17

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2019 - Verg 18/19
    Daran wird es regelmäßig fehlen, wenn sie auf erkennbar unrichtigen Daten beruht, insbesondere, wenn sie eine vorhersehbare Kostenentwicklung unberücksichtigt lässt oder ungeprüft und pauschal auf anderen Kalkulationsgrundlagen beruhende Werte übernimmt (…BGH Urteil v. 08.09.1998, X ZR 99/96, juris Rn. 23; Senatsbeschluss vom 29.08.2018, VII Verg 14/17).
  • OLG Celle, 29.10.2009 - 13 Verg 8/09

    Pflicht des Auftraggebers zur Ausschreibung einer Vertragsänderung; …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2019 - Verg 18/19
    Rn. 46 Dringliche und zwingende Gründe kommen nur bei akuten Gefahrensituationen und höherer Gewalt in Betracht, die zur Vermeidung von Gefahren und Schäden für Leib und Leben ein sofortiges, die Einhaltung von Fristen ausschließendes Handeln erfordern (Senat, Beschl. v. 10.06.2015, Verg 39/14; OLG Naumburg, Beschl. v. 14.03.2014, 2 Verg 1/14; OLG Celle, Beschl. v. 29.10.2009, 13 Verg 8/09; OLG München Beschl. v. 05.10.2012, Verg 15/12).
  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 99/96

    Rechtsfolgen der berechtigten Aufhebung einer Ausschreibung; Aufhebung der …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2019 - Verg 18/19
    Daran wird es regelmäßig fehlen, wenn sie auf erkennbar unrichtigen Daten beruht, insbesondere, wenn sie eine vorhersehbare Kostenentwicklung unberücksichtigt lässt oder ungeprüft und pauschal auf anderen Kalkulationsgrundlagen beruhende Werte übernimmt (BGH Urteil v. 08.09.1998, X ZR 99/96, juris Rn. 23; Senatsbeschluss vom 29.08.2018, VII Verg 14/17).
  • OLG Düsseldorf, 13.03.2019 - Verg 42/18

    Kostenschätzung muss wirklichkeitsnah sein!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2019 - Verg 18/19
    Voraussetzung hierfür ist aber, dass auch das wirtschaftlichste Angebot erheblich über dem Preis liegt, der nach einer ordnungsgemäßen Schätzung des Auftragswerts ermittelt worden war (BGH, Urteil 20.11.2012, X ZR 108/10, NZBau 2013, 180; Senat, Beschl. v. 13.03.2019, Verg 42/18).
  • OLG Düsseldorf, 11.12.2019 - Verg 53/18

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2019 - Verg 18/19
    Diese Rechtsprechung hat entgegen dem Vorbringen des Antragsgegners nach wie vor Bestand (siehe Senat, Beschluss v. 11.12.2019, Verg 53/18).
  • OLG Naumburg, 14.03.2014 - 2 Verg 1/14

    Projektsteuerung - Vergabenachprüfungsverfahren: Unstatthaftigkeit eines Antrags …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2019 - Verg 18/19
    Rn. 46 Dringliche und zwingende Gründe kommen nur bei akuten Gefahrensituationen und höherer Gewalt in Betracht, die zur Vermeidung von Gefahren und Schäden für Leib und Leben ein sofortiges, die Einhaltung von Fristen ausschließendes Handeln erfordern (Senat, Beschl. v. 10.06.2015, Verg 39/14; OLG Naumburg, Beschl. v. 14.03.2014, 2 Verg 1/14; OLG Celle, Beschl. v. 29.10.2009, 13 Verg 8/09; OLG München Beschl. v. 05.10.2012, Verg 15/12).
  • OLG Düsseldorf, 10.06.2015 - Verg 39/14

    Zulässigkeit des Beginns des Vergabeverfahrens vor Erfüllung externer …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2019 - Verg 18/19
    Rn. 46 Dringliche und zwingende Gründe kommen nur bei akuten Gefahrensituationen und höherer Gewalt in Betracht, die zur Vermeidung von Gefahren und Schäden für Leib und Leben ein sofortiges, die Einhaltung von Fristen ausschließendes Handeln erfordern (Senat, Beschl. v. 10.06.2015, Verg 39/14; OLG Naumburg, Beschl. v. 14.03.2014, 2 Verg 1/14; OLG Celle, Beschl. v. 29.10.2009, 13 Verg 8/09; OLG München Beschl. v. 05.10.2012, Verg 15/12).
  • OLG Düsseldorf, 15.06.2010 - Verg 10/10

    Rechtsfolgen einer produktorientierten Ausschreibung

  • OLG Düsseldorf, 11.02.2009 - Verg 69/08

    Begriff des öffentlichen Auftraggebers i.S. von § 98 Nr. 2 S. 1 GWB; Begriff des …

  • OLG München, 06.12.2012 - Verg 25/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Aufhebung der Ausschreibung wegen grundlegender …

  • OLG München, 05.10.2012 - Verg 15/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Berücksichtigung eines gekündigten Bieters nach …

  • OLG Karlsruhe, 21.07.2010 - 15 Verg 6/10

    Patientenüberwachungsanlagen - Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit eines …

  • OLG Frankfurt, 07.06.2022 - 11 Verg 12/21

    Anforderungen an die Beschwerdeschrift nach § 172 GWB; konkludenter …

    Dies wird z.B. in den Beschlüssen des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 20.12.2019 - Verg 18/19, "Trockenausbau", aaO, Rn. 22 f., und des Oberlandesgerichts Sachsen-Anhalt vom 15.03.2007 - 1 Verg 14/06, "Multimediazentrum II", juris, Rn. 1, 25) vorausgesetzt.

    Es darf also nicht möglich sein, die in §§ 10a, 10b und § 10c EU VOB/A vorgeschriebenen Fristen einzuhalten (…Völlink in Ziekow/Völlink, 4. Aufl. 2020, VOB/A-EU § 3a EU Rn. 16;… aaO VgV § 14 Rn. 62, 63; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Dezember 2019 - VII-Verg 18/19, "Trockenausbau", juris, Rn. 35).

  • VK Rheinland, 15.05.2019 - VK 8/19

    Aufhebung wegen Unwirtschaftlichkeit setzt ordnungsgemäße Kostenschätzung voraus!

    VK Rheinland, Beschluss vom 15.05.2019 - VK 8/19 (nicht bestandskräftig; Rechtsmittel: OLG Düsseldorf, Az. Verg 18/19).
  • VK Westfalen, 21.11.2025 - VK 1-56/25

    "Dringlichkeitsvergabe" bedarf eingehender Dokumentation!

    So ist anerkannt, dass dringliche und zwingende Gründe nur bei akuter Gefahrensituation und höherer Gewalt in Betracht kommen, die zur Vermeidung von Gefahren und Schäden für Leib und Leben ein sofortiges, die Einhaltung von Fristen ausschließendes Handeln erfordern (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.12.2019, Verg 18/19 m.w.N.).

    Bloße wirtschaftliche Erwägungen reichen nicht aus (vgl. statt vieler: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.12.2019, Verg 18/19).

  • BayObLG, 06.09.2023 - Verg 5/22

    Vergabenachprüfung: Keine Rügepräklusion bei für den durchschnittlichen Bieter …

    Die Vergabekammer und der Vergabesenat sind keine allgemeinen Kontrollinstanzen, die abstrakt für die Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der objektiven Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens sorgen (BayObLG…, Beschluss vom 11. Januar 2023, Verg 2/21, juris Rn. 141;… Beschluss vom 29. Juli 2022, Verg 13/21, juris Rn. 59; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Dezember 2019, Verg 18/19, juris Rn. 48).
  • VK Südbayern, 08.12.2022 - 3194.Z3-3_01-22-23

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Leistungen, Software, Vergabeverfahren, Vergabekammer, …

    Dringliche und zwingende Gründe kommen nur bei akuten Gefahrensituationen und höherer Gewalt in Betracht, die zur Vermeidung von Gefahren und Schäden für Leib und Leben ein sofortiges, die Einhaltung von Fristen ausschließendes Handeln erfordern (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.12.2019 - Verg 18/19 m.w.N.).
  • VK Südbayern, 26.09.2022 - 3194.Z3-3_01-22-48

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Leistungen, Auswahlentscheidung, Vergabeverfahren, …

    Dringliche und zwingende Gründe kommen grundsätzlich nur bei akuten Gefahrensituationen und höherer Gewalt in Betracht, die zur Vermeidung von Gefahren und Schäden für Leib und Leben ein sofortiges, die Einhaltung von Fristen ausschließendes Handeln erfordern (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.12.2019 - Verg 18/19 m.w.N.).
  • VK Rheinland, 11.05.2023 - VK 9/23

    Mängel beim Vorauftrag sind kein gutes Omen!

    Die Darlegungs- und Feststellungslast für das Vorliegen der Voraussetzungen des Ausnahmetatbestandes trägt der öffentliche Auftraggeber, wobei diese Ausnahmeregelungen sehr eng auszulegen sind und eine sorgfältige Abwägung, Begründung und umfassende Dokumentation erfordern (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.12.2019 - Verg 18/19 -).
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