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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.06.2021 - Verg 43/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,23328
OLG Düsseldorf, 30.06.2021 - Verg 43/20 (https://dejure.org/2021,23328)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.06.2021 - Verg 43/20 (https://dejure.org/2021,23328)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Juni 2021 - Verg 43/20 (https://dejure.org/2021,23328)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Vergabe eines Dienstleistungsauftrags über Betriebsführungsleistungen im Zuständigkeitsbereich des Bundesgesundheitsministeriums Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Fehlendes Interesse für die Feststellung einer Rechtsverletzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Wiederholungsgefahr: Fortsetzungsfeststellungsantrag unzulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Rechtsverletzung durch die Vergabe eines Dienstleistungsauftrags für die Deckung ... - Corona-Virus

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei) (Leitsatz)

Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 07.08.2019 - Verg 9/19

    Europaweite Ausschreibung eines Vertrags zur Nutzung eines elektronischen …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.06.2021 - Verg 43/20
    Rn. 30 Das für den Antrag notwendige Feststellungsinteresse rechtfertigt sich nach der Rechtsprechung des Senats durch jedes gemäß vernünftigen Erwägungen und nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern (Senatsbeschlüsse vom 1. Juli 2020 - VII-Verg 28/19 - und vom 7. August 2019 - VII-Verg 9/19, zitiert nach juris, Tz. 20).

    Die beabsichtigte Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen begründet ein Feststellungsinteresse nicht, wenn ein Schadensersatzverlangen erkennbar aussichtslos ist (Senatsbeschlüsse vom 7. August 2019 - VII-Verg 9/19, zitiert nach juris, Tz. 19, und vom 30. April 2014 - VII-Verg 35/13, zitiert nach juris, Tz. 40).

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - Verg 35/13

    Abgrenzung von Bau- und Lieferauftrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.06.2021 - Verg 43/20
    Die beabsichtigte Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen begründet ein Feststellungsinteresse nicht, wenn ein Schadensersatzverlangen erkennbar aussichtslos ist (Senatsbeschlüsse vom 7. August 2019 - VII-Verg 9/19, zitiert nach juris, Tz. 19, und vom 30. April 2014 - VII-Verg 35/13, zitiert nach juris, Tz. 40).
  • BGH, 01.08.2006 - X ZR 115/04

    Verbindlichkeit der Vorgaben der Ausschreibungsunterlagen im …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.06.2021 - Verg 43/20
    Dafür, dass den Antragstellerinnen bei einer Auftragsvergabe in einem wettbewerblichen Verfahren, an dem sie sich hätten beteiligen können, der Zuschlag zu erteilen gewesen wäre, ist ebenfalls nichts dargetan oder ersichtlich (vgl. auch BGH, Beschluss vom 1. August 2006 - X ZR 115/04, zitiert nach juris, Tz. 17 a.E.).
  • VK Bund, 28.08.2020 - VK 2-57/20

    Antragsbefugnis erfordert keinen abschließenden Eignungsnachweis; Voraussetzungen …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.06.2021 - Verg 43/20
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerinnen gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 28. August 2020 (VK 2 - 57/20) wird als unzulässig verworfen.
  • OLG Düsseldorf, 14.01.2009 - Verg 59/08

    Zuschlagskriterien bei der Ausschreibung von Reinigungsdienstleistungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.06.2021 - Verg 43/20
    Das nach § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB erforderliche Interesse am Auftrag ist von Unternehmen, die sich nicht am Vergabeverfahren beteiligt haben oder beteiligen konnten, daher substantiiert darzulegen (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Januar 2009 - VII-Verg 59/08, zitiert nach juris, Tz. 20).
  • OLG Koblenz, 04.02.2009 - 1 Verg 4/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Anforderungen an die Darlegung der Antragsbefugnis …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.06.2021 - Verg 43/20
    Wie sich aus dem Erfordernis der Antragsbefugnis ergibt, dient das Vergabenachprüfungsverfahren nicht der allgemeinen Rechtmäßigkeitskontrolle und der Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der objektiven Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens an sich (OLG Koblenz, Beschluss vom 4. Februar 2009 - 1 Verg 4/08, zitiert nach juris, Tz. 37), sondern der Gewährung subjektiven Rechtsschutzes.
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2019 - Verg 35/19

    Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.06.2021 - Verg 43/20
    Das Feststellungsinteresse ist mit der Umstellung der ursprünglichen Anträge auf den Feststellungsantrag explizit zu begründen (siehe Senatsbeschlüsse vom 25. November 2020 - VII-Verg 35/19, zitiert nach juris, Tz. 59, und vom 1. Juli 2020 - VII-Verg 28/19).
  • OLG Düsseldorf, 17.08.2022 - Verg 53/21

    Zulässigkeit eines Vergabenachprüfungsantrags

    Aus diesem Grund ist das Interesse an dem Auftrag zu plausibilisieren, wenn ernstliche Zweifel bestehen, dass der Antragsteller tatsächlich ein wirtschaftliches Interesse an dem konkreten Auftrag hat (Senat, Beschl. v. 18.08.2021 - VII Verg 52/20, BeckRS 2021, 49378; Senat, Beschl. v. 30.06.2021 - Verg 43/20, zitiert nach juris Rn 30 jeweils m.w.N.).

    Der Senat hat das Bestehen ernstlicher Zweifel betreffend eines wirtschaftlichen Interesses an dem Auftrag angenommen, in Fällen, in denen ein Unternehmen nicht dargetan hat, dass es genügend Mitarbeiter zur Erledigung des Auftrags hat (Senat, Beschl. v. 30.06.2021 - VII Verg 43/20, Rn 31 zitiert nach juris), oder wenn sich ein Unternehmen auf vorangegangene vergleichbare Ausschreibungen nicht beworben hat und nicht am Markt aufgetreten ist (Senat, Beschl. v. 18.08.2021 - VII Verg 52/20 Rn 35, BeckRS 2021, 49378).

  • VK Bund, 28.04.2025 - VK 2-27/25

    Enge Verzahnung der Gewerke rechtfertigt Gesamtvergabe!

    Rn. 67 a) Dieser Nachweis wird insbesondere bedeutsam in Fällen wie dem vorliegenden, in denen der jeweilige Antragsteller aufgrund des geltend gemachten Vergabefehlers kein Angebot abgegeben hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. Juni 2021 - Verg 43/20; Beschluss vom 18. August 2021 - Verg 52/20; Beschluss vom 17. August 2022 - Verg 53/21).
  • VK Nordbayern, 20.02.2025 - RMF-SG21-3194-9-31

    Nachprüfungsverfahren, Neues Vergabeverfahren, Wiederholungsgefahr, …

    Das Feststellungsinteresse ist mit der Umstellung der ursprünglichen Anträge auf den Feststellungsantrag explizit zu begründen (vgl. OLG Düsseldorf, B.v. 30.06.2021 - Verg 43/20).
  • VK Bund, 30.12.2024 - VK 2-99/24

    Wann sind Rahmenverträge (un-)kalkulierbar?

    Rn. 40 Allerdings ist das Interesse am Auftrag zu plausibilisieren, wenn hieran ernstliche Zweifel bestehen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.08.2022 - Verg 53/21; Beschluss vom 18. August 2021 - Verg 52/20, sowie Beschluss vom 30. Juni 2021 - Verg 43/20).

    Rn. 41 Öffentliche Äußerungen eines Antragstellers sind durchaus geeignet, auch im Nachprüfungsverfahren für die Einschätzung seines Auftragsinteresses herangezogen zu werden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. Juni 2021, a.a.O., dort RdNr. 11.c)).

  • VK Rheinland, 29.01.2025 - VK 58/24

    Zurückversetzung =

    Rn. 64 Ein solches besonderes Feststellungsinteresse rechtfertigt sich durch jedes gemäß vernünftigen Erwägungen und nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern (vgl. statt vieler OLG Düsseldorf, Beschluss v. 30.06.2021 - Verg 43/20, juris, Rn. 24 m.w.N; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.10.2023 - Verg 18/23, IBRRS 2023, 3591, Leitsatz).

    Eine beabsichtigte Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen begründet ein Feststellungsinteresse nur dann nicht, wenn ein Schadensersatzverlangen erkennbar aussichtlos ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 30.06.2021 - Verg 43/20, juris, Rn. 28).

  • VK Südbayern, 28.02.2023 - 3194.Z3-3_01-22-41

    Restleistungen nach Kündigung sind öffentlich auszuschreiben!

    Ein solches Feststellungsinteresse kann gegeben sein, wenn der Antrag der Vorbereitung einer Schadensersatzforderung dient, eine hinreichend konkrete, an objektiven Anhaltspunkten festzumachende Wiederholungsgefahr besteht oder die Feststellung zur Rehabilitierung des Bieters erforderlich ist, weil der angegriffenen Entscheidung ein diskriminierender Charakter zukommt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.06.2021 - Verg 43/20).
  • VK Rheinland, 12.07.2022 - VK 26/21

    Keine Bindefristverlängerung bis zum Sankt-Nimmerleinstag!

    Das Feststellungsinteresse ist mit der Umstellung der ursprünglichen Anträge auf den Feststellungsantrag explizit zu begründen (s. OLG Düsseldorf, Beschl.v. 25.11.2020 - Verg 35/19 - Beschl.v. 24.03.2021 - Verg 10/20 - Beschl.v. 30.06.2021 - Verg 43/20 -).
  • VK Nordbayern, 08.12.2023 - RMF-SG21-3194-8-25

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kostenschätzung?

    Das Feststellungsinteresse ist mit der Umstellung der ursprünglichen Anträge auf den Feststellungsantrag explizit zu begründen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.06.2021 - Verg 43/20; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.10.2023 - Verg 18/23).
  • VK Bund, 11.08.2023 - VK 2-64/23

    Keine Antragsbefugnis nach § 160 Abs. 2 GWB, wenn das eigentliche Interesse des …

    Ein Antragsteller muss, um antragsbefugt zu sein, auch in der Lage sein, den Auftrag auszuführen, zumindest darf dies nicht gänzlich ausgeschlossen sein (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. Juni 2021 - Verg 43/20 zu einem Sachverhalt, in dem der dortige Antragsteller seine Befähigung, den streitgegenständlichen Auftrag auszuführen, nicht darlegen konnte und daher nicht antragsbefugt war; vgl. a. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. August 2021 - Verg 52/20, wonach ein "objektiv feststellbares wirtschaftliches Interesse des antragstellenden Unternehmens gerade an dem konkreten Auftrag" vorliegen muss).
  • VK Nordbayern, 22.10.2021 - RMF-SG21-3194-6-23

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse im Vergabeverfahren

    Das Feststellungsinteresse ist mit der Umstellung der ursprünglichen Anträge auf den Feststellungsantrag explizit zu begründen (vgl. OLG Düsseldorf, B.v. 30.06.2021 - Verg 43/20).
  • VK Rheinland, 22.04.2025 - VK 13/25

    Schadensersatz wegen rechtswidriger Verfahrensaufhebung?

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