Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 19.08.2004 - VII-Verg 54/04 |
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Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde bis zur Entscheidung über das Rechtsmittel; Verspätete Rüge eines geltend gemachten Verstoßes gegen Vergabevorschriften; Umfang der Pflicht zu unverzüglicher Rüge im Interesse einer beschleunigten ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nicht rechtzeitige Rüge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VK Köln, 22.07.2004 - VK VOL 22/04
- OLG Düsseldorf, 19.08.2004 - VII-Verg 54/04
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (1)
- VK Köln, 22.07.2004 - VK VOL 22/04
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.08.2004 - Verg 54/04
Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln vom 22. Juli 2004 (VK VOL 22/2004) bis zur Entscheidung über die Beschwerde zu verlängern, wird abgelehnt.
- OLG Frankfurt, 08.04.2014 - 11 Verg 1/14
Vergaberechtswidrige Eignungsprüfung (Wertungsmängel)
Zwar hat der Senat in dem von der Vergabestelle angeführten Beschluss ausgeführt, die Beanstandung einer unzureichenden Vorabinformation müsse grundsätzlich noch am Tag des Zugangs, spätestens jedoch am Folgetag erfolgen, eine spätere Rüge sei nicht mehr unverzüglich (so insbesondere auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.8.2004, Verg 54/04; VK Nordbayern, Beschl. v. 26.8.2009, 21. VK - 3194 -30/09;… weitere Rspr. bei Weyand, Vergaberecht, 3 Aufl., § 107 Rn. 3639). - VK Hessen, 09.10.2009 - 69d-VK-36/09
Rüge der unzureichenden Vorabinformation innerhalb eines Tages!
Eine spätere Rüge (vier Tage nach Zugang der Vorabinformation) ist daher nicht mehr unverzüglich (vgl. VK Nordbayern, Beschl. v. 26.8.2009; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.08.2004 Verg 54/04).Eine insoweit erfolgte spätere Rüge ist nicht mehr unverzüglich (vgl. VK Nordbayern, Beschl. v. 26.8.2009; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.08.2004 Verg 54/04).
- OLG Frankfurt, 06.06.2013 - 11 Verg 8/13
Vergaberecht: Gestattung vorzeitigen Zuschlags und Nachforderung von Unterlagen
Eine spätere Rüge ist nicht mehr unverzüglich (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.08.2004, Verg 54/04; VK Nordbayern, Beschluss vom 26.08.2009, 21.VK-3194-30/09).
- VK Sachsen, 05.02.2007 - 1/SVK/125-06
Mindestanforderungen für Nebenangebote bei Unterschwellenvergaben
Die teilweise Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrages ergebe sich entsprechend der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (B. v. 19.08.2004, Verg. 54/04) bereits daraus, dass Rügen, die eine angebliche Unzulänglichkeit des Informationsschreibens nach § 13 VgV bemängelten, nur dann unverzüglich seien, wenn sie am selben, jedenfalls aber am Folgetag dem Auftraggeber zugingen.Dass womöglich der Umstand, dass das Absageschreiben nicht den gesetzlichen Anforderungen gemäß § 13 VgV genügte unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 19.08.2004, Verg 54/04) verspätet gerügt wurde, kann vorliegend dahin stehen, da die Antragstellerin mit ihrem Vortrag hinsichtlich des angeblich fehlerhaften Wertungsvorganges jedenfalls unverzüglich reagierte und der Frage der Vollständigkeit des Informationsschreibens i.S.d. § 13VgV vorliegend keine Entscheidungserheblichkeit zukommt.
- OLG Düsseldorf, 05.09.2007 - Verg 19/07
Rechtzeitigkeit einer Rüge im Vergabeverfahren; Grenzen der nachträglichen …
Insoweit unterscheidet sich der Streitfall maßgeblich von dem der Entscheidung des Senats vom 19.08.2004 (VII - Verg 54/04) zugrunde liegenden Sachverhalt, in dem die Obergrenze von maximal zwei Wochen nahezu ausgeschöpft worden war und ein Tätigwerden erst nach 12 Tagen nicht als unverzüglich bewertet werden konnte. - VK Schleswig-Holstein, 31.03.2005 - VK-SH 5/05
Diskriminierende Leistungsbeschreibung muss sofort gerügt werden
Soweit die Bg der Auffassung ist, die mit anwaltlichem Schreiben vom 09.02.2005 erhobene Rüge sei im Hinblick auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 19.08.2004, VII Verg 54/04) verspätet, da Verstöße, die sich aus der Information nach § 13 VgV ergeben, am Tag des Erhalts der Information, spätestens aber am Folgetag gerügt werden müssten, vermag die Kammer dieser äußerst restriktiven Auffassung nicht beizutreten; dies insbesondere auch deshalb, weil die von der Bg herangezogene Entscheidung des OLG Düsseldorf hier gar nicht einschlägig ist: Im dort zu entscheidenden Fall ging es um die Frage, wann eine (vermeintlich) formell unzureichende Vorabinformation zu rügen ist und nicht wie hier um die materielle Auseinandersetzung mit den benannten Ausschlussgründen. - VK Sachsen, 17.12.2010 - 1/SVK/045-10
Dokumentation der Öffnung der Angebote
Auch soweit im vorliegenden Fall die Antragstellerin auf das Absageschreiben der Auftraggeberin vom 26.10.2010, erst am 01.11.2010 reagierte und monierte, dass das Absageschreiben nicht den gesetzlichen Anforderungen des § 101aGWB genüge, da nicht ersichtlich sei, ob der Zuschlag schon erteilt sei so erfolgte dies unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 19.08.2004, Verg 54/04) nicht mehr unverzüglich. - VK Nordbayern, 26.08.2009 - 21.VK-3194-30/09
Rügefrist bei unzureichender Vorabinformation
Eine insoweit erfolgte spätere Rüge ist nicht mehr unverzüglich (OLG Düsseldorf v. 19.08.2004 - Verg 54/04). - VK Sachsen, 28.03.2007 - 1/SVK/011-07
Wertung von Nebenangeboten
Die erkennende Vergabekammer vertritt die Auffassung, dass ein Mangel im Informationsschreiben gemäß § 13 VgV ebenso wie die Aussage, dass das eigene Nebenangebot 4 nicht gewertet wurde und die Aussage, dass das Angebot der nach Submission preislich auf Platz 7 ausgewiesenen Bieterin nunmehr den Zuschlag erhalten soll durch einen kundigen Bieter, wie es die Antragstellerin ist, sofort verstanden werden muss (in diesem Sinne OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.08.2004, Az: Verg 54/04). - VK Köln, 22.07.2004 - VK VOL 22/04 OLG VII Verg 54/04, Beschluss über aufschiebende Wirkung vom 19.08.2004 Rücknahme bei OLG.
- VK Sachsen, 02.12.2005 - 1/SVK/138-05
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