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Rechtsprechung
   OLG München, 30.11.2015 - Verg 7/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,36881
OLG München, 30.11.2015 - Verg 7/15 (https://dejure.org/2015,36881)
OLG München, Entscheidung vom 30.11.2015 - Verg 7/15 (https://dejure.org/2015,36881)
OLG München, Entscheidung vom 30. November 2015 - Verg 7/15 (https://dejure.org/2015,36881)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Auslagenentscheidung zu Gunsten der unterliegenden Partei im Vergabenachprüfungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Öffentliche Einrichtung genießt als Bieter keine Gebührenfreiheit!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Gebührenfreiheit für bietende öffentliche Einrichtung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Gebührenfreiheit für bietende öffentliche Einrichtung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Auslagenentscheidung zu Gunsten der unterliegenden Partei im Vergabenachprüfungsverfahren

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.01.2012 - X ZB 3/11

    Rettungsdienstleistungen IV

    Auszug aus OLG München, 30.11.2015 - Verg 7/15
    Eine vergleichbare Regelung fehlt in Absatz 4. Der BGH hat der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf und des OLG Dresden, wonach § 128 Abs. 3 Satz 5 GWB auf die Entscheidung der Tragung der notwendigen Aufwendungen nach § 128 Abs. 4 GWB entsprechend anwendbar sei, in seinem Beschluss vom 25.01.2012, X ZB 3/11 eine Absage erteilt.
  • BVerwG, 16.12.2010 - 3 C 43.09

    Gebühr; Gebührenerhebung; persönliche Gebührenfreiheit; Gebührenbefreiung; …

    Auszug aus OLG München, 30.11.2015 - Verg 7/15
    Zieht man mit dem Antragsteller die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.12.2010, Az. 3 C 43.09 heran, kommt es demnach darauf an, ob die Einnahmen und Ausgaben der juristischen Person des öffentlichen Rechts im Haushaltsplan des Landes konstitutiv, also nicht nur nachrichtlich, sowie vollständig erfasst werden und beim Vollzug des Haushaltsplans die entsprechenden Zahlungseingänge und -ausgänge unmittelbar zu Gunsten oder zu Lasten des Landes gehen.
  • OLG München, 07.01.2014 - Verg 16/13

    Erstattung der notwendigen Auslagen eines Bieters im Vergabenachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG München, 30.11.2015 - Verg 7/15
    Dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung folgt der Senat (vgl. Beschluss vom 14.06.2013, Verg 6/13, vom 07.01.2014, Verg 16/13 und vom 08.07.2015, Verg 4/15;… vgl. auch Lesch in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 2. Aufl., Rn. 29 b und c zu § 138 GWB).
  • OLG München, 08.07.2015 - Verg 4/15

    Erstattung von Aufwendungen bei Einstellung des Verfahrens durch die …

    Auszug aus OLG München, 30.11.2015 - Verg 7/15
    Dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung folgt der Senat (vgl. Beschluss vom 14.06.2013, Verg 6/13, vom 07.01.2014, Verg 16/13 und vom 08.07.2015, Verg 4/15;… vgl. auch Lesch in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 2. Aufl., Rn. 29 b und c zu § 138 GWB).
  • OLG München, 14.06.2013 - Verg 6/13

    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren: Erledigung des Verfahrens …

    Auszug aus OLG München, 30.11.2015 - Verg 7/15
    Dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung folgt der Senat (vgl. Beschluss vom 14.06.2013, Verg 6/13, vom 07.01.2014, Verg 16/13 und vom 08.07.2015, Verg 4/15;… vgl. auch Lesch in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 2. Aufl., Rn. 29 b und c zu § 138 GWB).
  • VK Sachsen, 28.07.2021 - 1/SVK/043-20

    E-Vergabe: Absageschreiben kann in Bieterportal eingestellt werden!

    Es ist schon grundsätzlich unerheblich, dass im Zeitraum des Fristlaufs Feier- bzw. Brückentage liegen, da regelmäßig genügend Arbeitstage verbleiben, während denen der Bieter die Entscheidung über die Einleitung eines Vergabeverfahrens treffen können (OLG München, Beschluss vom 30.11.2015 - Verg 07/15 - beck-online).
  • VK Südbayern, 04.08.2022 - 3194.Z3-3_01-22-1

    Vergaberecht: Unzumutbare Erschwerung des effektiven Rechtsschutzes der Bieter

    Ein Zeitraum von ca. 4,5 Arbeitstagen (unter Einschluss des 24.12.) liegt an der alleruntersten Grenze der nach der Rechtsprechung noch tolerierbaren faktischen Verkürzung des Zeitraums für die Überprüfung und Entschließung, ob ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden soll, sowie für die Abfassung des Nachprüfungsantrags (vgl. OLG München, Beschluss vom 30.11.2015 - Verg 7/15; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 05.11.2014 - VII-Verg 20/14 und vom 05.10.2016 - VII-Verg 24/16).
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