Rechtsprechung
| OLG München, 28.07.2008 - Verg 9/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- oeffentliche-auftraege.de
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kostentragungspflicht im Vergabenachprüfungsverfahren
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- OLG München, 28.07.2008 - Verg 10/08
Vergabenachprüfungsverfahren: Wertungsausschluss wegen Abweichungen von den …
Auszug aus OLG München, 28.07.2008 - Verg 9/08
Das Angebot der Antragstellerin lag an vierter, das der Beigeladenen an zweiter und das der Antragstellerin aus dem Verfahren Verg 10/08 in Form eines Sondervorschlags nach rechnerischer Prüfung an erster Stelle.Bei der Wertung wurde das Angebot der Antragstellerin aus dem Verfahren Verg 10/08 mit der Begründung ausgeschlossen, der Sondervorschlag beschreibe eine Lösung weit unter dem geforderten Wirkungsbereich H2, W4 und sei unvollständig.
- BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06
Antragsbefugnis eines Bieters im Nachprüfungsverfahren; Ausschluss eines Bieters …
Auszug aus OLG München, 28.07.2008 - Verg 9/08
Dem von der Antragstellerin für ihre Auffassung in Bezug genommenen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 26.09.06 (X ZB 14/06) liegt eine kostenrechtlich anders gelagerte Konstellation zu Grund.
- VK Sachsen, 23.02.2009 - 1/SVK/003-09
Zertifikat muss gültig sein!
Als teilweise unterliegende Partei trägt die Antragstellerin die Kosten des Verfahrens (§ 128 Abs. 3 Satz 1 GWB) einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen des Auftraggeber zu 2/3 (§ 128 Abs. 4 Satz 2 GWB) (OLG Dresden, Beschluss vom 20.06.2007, WVerg 0006/07; OLG Naumburg, Beschluss vom 09.10.2008 - 1 Verg 8/08; OLG München, Beschluss vom 28.07.2008 - Verg 9/08).Als teilweise unterliegende Partei trägt der Auftraggeber die Kosten des Verfahrens (§ 128 Abs. 3 Satz 1 GWB) einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen der Antragstellerin zu 1/3 (§ 128 Abs. 4 Satz 2 GWB) (OLG Dresden, Beschluss vom 20.06.2007, WVerg 0006/07; OLG Naumburg, Beschluss vom 09.10.2008 - 1 Verg 8/08; OLG München, Beschluss vom 28.07.2008 - Verg 9/08).
Deshalb ist eine Quotelung der Kosten der Vergabekammer nach dem Maß des beiderseitigen Obsiegens und Unterliegens veranlasst (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.12.2006, Az: Verg 43/06; OLG Dresden, Beschluss vom 20.06.2007, WVerg 0006/07; OLG Naumburg, Beschluss vom 09.10.2008 - 1 Verg 8/08; OLG München, Beschluss vom 28.07.2008 - Verg 9/08).
- VK Sachsen, 26.06.2009 - 1/SVK/024-09
Keine Pflicht zur losweisen Vergabe bei Unzweckmäßigkeit!
Als unterliegende Partei trägt die Antragstellerin die Kosten des Verfahrens (§ 128 Abs. 3 Satz 1 GWB) einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen des Auftraggebers (§ 128 Abs. 4 Satz 2 GWB) (OLG Naumburg, Beschluss vom 09.10.2008 - 1 Verg 8/08; OLG München, Beschluss vom 28.07.2008 - Verg 9/08). - VK Sachsen, 06.07.2010 - 1/SVK/013-10
§ 107 Abs. 3 GWB weiterhin anwendbar!
Dennoch ist vorliegend keine Quotelung der Kosten der Vergabekammer nach dem Maß des beiderseitigen Obsiegens und Unterliegens veranlasst (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.12.2006, Az: Verg 43/06; OLG Dresden, Beschluss vom 20.06.2007, WVerg 0006/07; OLG Naumburg, Beschluss vom 09.10.2008 - 1 Verg 8/08; OLG München, Beschluss vom 28.07.2008 - Verg 9/08). - VK Sachsen, 26.06.2009 - 1/SVK/026-09 Als unterliegende Partei trägt die Antragstellerin die Kosten des Verfahrens (§ 128 Abs. 3 Satz 1 GWB) einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen des Auftraggebers (§ 128 Abs. 4 Satz 2 GWB) (OLG Naumburg, Beschluss vom 09.10.2008 - 1 Verg 8/08; OLG München, Beschluss vom 28.07.2008 - Verg 9/08).
- VK Nordbayern, 10.06.2008 - 21.VK-3194-24/08 Auf den Beschluss des OLG München vom 28.07.2008, Verg 09/08, in dem die Ziffern 2 bis 5 dieses Vergabekammerbeschlusses aufgehoben und neugefasst wurden, wird hingewiesen.
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| OLG München, 01.08.2008 - Verg 9/08 |
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