Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 31.01.2019 - Verg 9/18 |
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Erstattungsfähigkeit der Kosten eines durch den öffentlichen Auftraggeber im Vergabenachprüfungsverfahren hinzugezogenen Rechtsanwalts
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GWB § 182 Abs. 4 S. 4
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines durch den öffentlichen Auftraggeber im Vergabenachprüfungsverfahren hinzugezogenen Rechtsanwalts - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ausspruch über Notwendigkeit der Anwaltszuziehung ist isoliert anfechtbar!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VK Bund, 16.01.2018 - VK 2-110/17
- OLG Düsseldorf, 31.01.2019 - Verg 9/18
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (13)
- OLG Düsseldorf, 10.07.2013 - Verg 40/12
Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch den öffentlichen Auftraggeber im …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.01.2019 - Verg 9/18
Über sie kann ohne mündliche Verhandlung entschieden werden, weil sie sich gegen eine Nebenentscheidung der Vergabekammer richtet (Senatsbeschluss vom 10.07.2013 - VII-Verg 40/12, zitiert nach juris, Tz. 4).Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist nicht nur die Kostengrundentscheidung der Vergabekammer, sondern auch der Ausspruch über die Notwendigkeit der Zuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten durch den obsiegenden Verfahrensbeteiligten mit der sofortigen Beschwerde selbstständig anfechtbar (siehe nur Senatsbeschluss vom 10.07.2013 - VII-Verg 40/12, zitiert nach juris, Tz. 4 m.w.N.).
Rn. 29 Über die Notwendigkeit für den öffentlichen Auftraggeber, einen Rechtsanwalt zuzuziehen, ist nicht schematisch, sondern auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalls zu entscheiden (BGH, Beschluss v. 26.09.2006 - X ZB 14/06, zitiert nach juris, Tz. 61; Senatsbeschlüsse vom 15.05.2018 - VII-Verg 58/17 - und vom 09.04.2018 - VII-Verg 62/17; Senatsbeschluss vom 10.07.2013 - VII-Verg 40/12, zitiert nach juris, Tz. 5; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 02.11.2017 - 11 Verg 8/17, zitiert nach juris, Tz. 19).
- BVerwG, 17.12.2001 - 6 C 19.01
Heranziehung zum Wehrdienst; Einberufungsbescheid; Abhilfebescheid; Kosten des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.01.2019 - Verg 9/18
Dabei ist - regelmäßig für den Zeitpunkt der Hinzuziehung des Verfahrensbevollmächtigten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.08.2018 - 2 A 6.15, zitiert nach juris, Tz. 5; Beschluss vom 18.11.2016 - 1 WB 32.16, zitiert nach juris, Tz. 29; Beschluss vom 17.12.2001 - 6 C 19/01, zitiert nach juris, Tz. 18; Beschluss vom 14.01.1999 - 6 B 11/98, zitiert nach juris, Tz. 9; OLG Naumburg, Beschluss vom 21.03.2013 - 2 Verg 1/13, zitiert nach juris, Tz. 23; OLG Koblenz, Beschluss vom 21.09.2000 - 1 Verg 2/99, zitiert nach juris, Tz. 17) - danach zu fragen, ob sich das Nachprüfungsverfahren auf auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen nebst den zugehörigen Vergabevorschriften konzentriert hat.Insofern kann hier dahinstehen, ob es im Einzelfall in Betracht kommt, nicht allein auf den Zeitpunkt der Bevollmächtigung des Rechtsanwalts abzustellen, sondern auch später eintretende Erschwernisse in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht zu berücksichtigen und die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts mit kostenrechtlicher Wirkung erst mit diesem späteren Zeitpunkt der Erschwernis anzuerkennen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2001 - 6 C 19/01, zitiert nach juris, Tz. 18).
- OLG Frankfurt, 02.11.2017 - 11 Verg 8/17
Vergaberecht: Hinzuziehung eines Rechtsanwalts zur zweckentsprechenden …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.01.2019 - Verg 9/18
Rn. 29 Über die Notwendigkeit für den öffentlichen Auftraggeber, einen Rechtsanwalt zuzuziehen, ist nicht schematisch, sondern auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalls zu entscheiden (BGH, Beschluss v. 26.09.2006 - X ZB 14/06, zitiert nach juris, Tz. 61; Senatsbeschlüsse vom 15.05.2018 - VII-Verg 58/17 - und vom 09.04.2018 - VII-Verg 62/17; Senatsbeschluss vom 10.07.2013 - VII-Verg 40/12, zitiert nach juris, Tz. 5; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 02.11.2017 - 11 Verg 8/17, zitiert nach juris, Tz. 19).Schließlich kann der Gesichtspunkt der so genannten prozessualen Waffengleichheit in die Prüfung einfließen (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 02.11.2017 - 11 Verg 8/17, zitiert nach juris, Tz. 21; Senatsbeschluss vom 20.07.2000, Verg 1/00, zitiert nach juris, Tz. 28).
- BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06
Antragsbefugnis eines Bieters im Nachprüfungsverfahren; Ausschluss eines Bieters …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.01.2019 - Verg 9/18
Rn. 29 Über die Notwendigkeit für den öffentlichen Auftraggeber, einen Rechtsanwalt zuzuziehen, ist nicht schematisch, sondern auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalls zu entscheiden (BGH, Beschluss v. 26.09.2006 - X ZB 14/06, zitiert nach juris, Tz. 61; Senatsbeschlüsse vom 15.05.2018 - VII-Verg 58/17 - und vom 09.04.2018 - VII-Verg 62/17; Senatsbeschluss vom 10.07.2013 - VII-Verg 40/12, zitiert nach juris, Tz. 5; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 02.11.2017 - 11 Verg 8/17, zitiert nach juris, Tz. 19). - BVerwG, 21.08.2018 - 2 A 6.15
Ausdehnung des Disziplinarverfahrens; Bundesnachrichtendienst; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.01.2019 - Verg 9/18
Dabei ist - regelmäßig für den Zeitpunkt der Hinzuziehung des Verfahrensbevollmächtigten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.08.2018 - 2 A 6.15, zitiert nach juris, Tz. 5; Beschluss vom 18.11.2016 - 1 WB 32.16, zitiert nach juris, Tz. 29; Beschluss vom 17.12.2001 - 6 C 19/01, zitiert nach juris, Tz. 18; Beschluss vom 14.01.1999 - 6 B 11/98, zitiert nach juris, Tz. 9; OLG Naumburg, Beschluss vom 21.03.2013 - 2 Verg 1/13, zitiert nach juris, Tz. 23; OLG Koblenz, Beschluss vom 21.09.2000 - 1 Verg 2/99, zitiert nach juris, Tz. 17) - danach zu fragen, ob sich das Nachprüfungsverfahren auf auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen nebst den zugehörigen Vergabevorschriften konzentriert hat. - OLG Naumburg, 26.02.2004 - 1 Verg 17/03
Rechtsfolgen unterschiedlicher Veröffentlichung der Anforderungen an die …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.01.2019 - Verg 9/18
Daraus folgt, dass der öffentliche Auftraggeber etwaige Vorarbeiten durch Dritte zumindest nachvollziehen muss, damit von einer von ihm eigenverantwortlich getroffenen Entscheidung die Rede sein kann (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 26.02.2004 - 1 Verg 17/03, zitiert nach juris, Tz. 69). - OLG München, 15.07.2005 - Verg 14/05
Eigenverantwortliche Wertungsentscheidung des öffentlichen Auftraggebers ohne …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.01.2019 - Verg 9/18
Insbesondere die Wertungsentscheidung kann nicht auf Dritte übertragen werden (OLG München, Beschluss vom 15.07.2005 - Verg 14/05, zitiert nach juris, Tz. 11). - OLG Koblenz, 16.01.2017 - Verg 5/16
Alarmierungsnetz - Vergabenachprüfungsverfahren: Notwendigkeit der Hinzuziehung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.01.2019 - Verg 9/18
Rn. 39 Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 3 ZPO und bemisst sich hier nach dem Betrag, den die Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin der Antragstellerin ausweislich des Schreibens vom 14.02.2018 (Anlage Ag. I) in Rechnung stellen wollen (vgl. auch Senatsbeschluss vom 14.05.2018 - VII-Verg 55/17; OLG Koblenz, Beschluss vom 16.01.2017 - Verg 5/16, zitiert nach juris, Tz. 26). - OLG Koblenz, 21.09.2000 - 1 Verg 2/99
Entscheidung über die Kosten eines vergaberechtlichen Beschwerdeverfahrens; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.01.2019 - Verg 9/18
Dabei ist - regelmäßig für den Zeitpunkt der Hinzuziehung des Verfahrensbevollmächtigten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.08.2018 - 2 A 6.15, zitiert nach juris, Tz. 5; Beschluss vom 18.11.2016 - 1 WB 32.16, zitiert nach juris, Tz. 29; Beschluss vom 17.12.2001 - 6 C 19/01, zitiert nach juris, Tz. 18; Beschluss vom 14.01.1999 - 6 B 11/98, zitiert nach juris, Tz. 9; OLG Naumburg, Beschluss vom 21.03.2013 - 2 Verg 1/13, zitiert nach juris, Tz. 23; OLG Koblenz, Beschluss vom 21.09.2000 - 1 Verg 2/99, zitiert nach juris, Tz. 17) - danach zu fragen, ob sich das Nachprüfungsverfahren auf auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen nebst den zugehörigen Vergabevorschriften konzentriert hat. - BVerwG, 18.11.2016 - 1 WB 32.16
Notwendigkeit der Hinzuziehung des Bevollmächtigten nach Abhilfeentscheidung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.01.2019 - Verg 9/18
Dabei ist - regelmäßig für den Zeitpunkt der Hinzuziehung des Verfahrensbevollmächtigten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.08.2018 - 2 A 6.15, zitiert nach juris, Tz. 5; Beschluss vom 18.11.2016 - 1 WB 32.16, zitiert nach juris, Tz. 29; Beschluss vom 17.12.2001 - 6 C 19/01, zitiert nach juris, Tz. 18; Beschluss vom 14.01.1999 - 6 B 11/98, zitiert nach juris, Tz. 9; OLG Naumburg, Beschluss vom 21.03.2013 - 2 Verg 1/13, zitiert nach juris, Tz. 23; OLG Koblenz, Beschluss vom 21.09.2000 - 1 Verg 2/99, zitiert nach juris, Tz. 17) - danach zu fragen, ob sich das Nachprüfungsverfahren auf auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen nebst den zugehörigen Vergabevorschriften konzentriert hat. - OLG Naumburg, 21.03.2013 - 2 Verg 1/13
Anwaltskosten - Kostenerstattung im Vergabenachprüfungsverfahren: Notwendigkeit …
- BVerwG, 05.03.1998 - 6 B 11.98
Einstellung des Verfahrens wegen Zurücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde
- VK Bund, 16.01.2018 - VK 2-110/17
- OLG Koblenz, 26.08.2020 - Verg 5/20
Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme im Vergabenachprüfungsverfahren: …
Umgekehrt kann die Beteiligung eines Rechtsanwalts dann notwendig sein, wenn sich im Nachprüfungsverfahren darüber hinaus nicht einfach gelagerte Rechtsfragen, insbesondere verfahrensrechtlicher oder solcher Art stellen, die auf einer höheren Rechtsebene als jener der Vergabeordnungen zu entscheiden sind (vgl. zu allem Vorstehenden OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. Januar 2019 - Verg 9/18 -, juris, Rdnr. 23, m.w.N.;… OLG Frankfurt am Main, a.a.O.). - VK Bund, 18.01.2020 - VK 2-94/19
Unkonkrete Leistungsbeschreibung muss rechtzeitig gerügt werden!
Allerdings kann die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch den Auftraggeber nicht schematisch beurteilt werden, sondern bedarf stets einer einzelfallbezogenen Betrachtung (zu den Grundsätzen über die Notwendigkeit der Hinzuziehung anwaltlicher Vertretung vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. Januar 2019 - Verg 9/18, m.w.N.). - VK Thüringen, 10.12.2024 - 5090-250-4003/396
Vergleichbar oder nicht vergleichbar?
Unter zusätzlicher Berücksichtigung des Gesichtspunkts der so genannten prozessualen Waffengleichheit mit dem auch anwaltlich vertretenen BEI war daher die Hinzuziehung anwaltlichen Beistands durch die AST jedenfalls in der Gesamtschau sachgerecht (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.01.2019 - Verg 9/18 m.z.N.).
- VK Westfalen, 22.05.2026 - VK 36/26
Forderung von "mit dem Auftrag vergleichbarer Referenz" ist zulässig!
Über die Notwendigkeit für den öffentlichen Auftraggeber, einen Rechtsanwalt zuzuziehen, ist nicht schematisch, sondern auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalls zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.01.2019, Verg 9/18 mit weiteren Rechtsprechungshinweisen). - OLG Koblenz, 12.10.2020 - Verg 8/20
AN hat Bioabfälle einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen!
Umgekehrt kann die Beteiligung eines Rechtsanwalts dann notwendig sein, wenn sich im Nachprüfungsverfahren darüber hinaus nicht einfach gelagerte Rechtsfragen, insbesondere verfahrensrechtlicher oder solcher Art stellen, die auf einer höheren Rechtsebene als jener der Vergabeordnungen zu entscheiden sind (…vgl. zu allem Vorstehenden Senat, a.a.O., Rdnr. 32; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. Januar 2019 - Verg 9/18;… OLG Frankfurt am Main, a.a.O.). - VK Rheinland, 20.05.2022 - VK 7/22
Unklarheiten in den Vergabeunterlagen sind durch Nachfrage auszuräumen!
Über die Notwendigkeit, einen Rechtsanwalt zuzuziehen, ist nicht schematisch, sondern auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalls zu entscheiden (vgl. für Einzelheiten einer differenzierenden Betrachtungsweise: OLG Düsseldorf, Beschluss v. 16.11.2018 - Verg 60/17; Beschluss v. 31.01.2019 - Verg 9/18).
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