Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 16.10.2006 - Verg W 5/06 |
Volltextveröffentlichung
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Akteneinsicht
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (3)
- VK Brandenburg, 28.06.2006 - 2 VK 22/06
Ausschreibung eines Vertrags über Miete und Instandhaltung von Bürokopiergeräten; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.10.2006 - Verg W 5/06
Die 2. Vergabekammer des Landes Brandenburg hat in ihrem Beschluss zum Aktenzeichen 2 VK 22/06, der auf die mündliche Verhandlung vom 28.6.2006 ergangen ist, ausgeführt, dass die Antragstellerin mit ihrem Angebot nicht ausgeschlossen werden kann und dass die Ermittlung der Betriebskosten durch den Auftraggeber nicht sachgerecht gewesen ist.Hinsichtlich des Vergabevermerks vom 18.5.2006 selbst war eine Akteneinsicht nicht mehr erforderlich, weil die Vergabekammer in dem Verfahren 2 VK 22/06 insoweit bereits Akteneinsicht gewährt hatte.
- OLG Jena, 16.12.2002 - 6 Verg 10/02
Akteneinsicht
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.10.2006 - Verg W 5/06
Diese Abwägung führt dazu, daß Akteneinsicht nur in dem Umfang gewährt werden kann, in dem sie zur Durchsetzung der subjektiven Rechte des Nachsuchenden - beschränkt auf den Gegenstand des Vergabeverfahrens - erforderlich ist (vgl. Thüringer OLG VergabeR 2003, 248; Kus VergabeR 2003, 129, 131 m.w.N. aus Rechtsprechung und Literatur; Beschluß des Senates vom 13.5.2004, Verg W 1/04). - OLG Brandenburg, 14.09.2004 - Verg W 1/04
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.10.2006 - Verg W 5/06
Diese Abwägung führt dazu, daß Akteneinsicht nur in dem Umfang gewährt werden kann, in dem sie zur Durchsetzung der subjektiven Rechte des Nachsuchenden - beschränkt auf den Gegenstand des Vergabeverfahrens - erforderlich ist (vgl. Thüringer OLG VergabeR 2003, 248; Kus VergabeR 2003, 129, 131 m.w.N. aus Rechtsprechung und Literatur; Beschluß des Senates vom 13.5.2004, Verg W 1/04).
- OLG Brandenburg, 16.02.2012 - Verg W 1/12
Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit der Rüge fehlender Anschriftsangabe …
Diese Abwägung führt dazu, dass Akteneinsicht in dem Umfang gewährt wird, in dem sie zur Durchsetzung der subjektiven Rechte der Beteiligten - beschränkt auf den Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens - erforderlich ist (st. Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss v. 16.10.2006, Verg W 5/06; Beschluss vom 10.11.2011 - Verg W 13/11). - OLG Brandenburg, 30.01.2014 - Verg W 2/14
Vergabenachprüfungsverfahren: Wertungsausschluss bei Unvollständigkeit eines …
Diese Abwägung führt dazu, dass Akteneinsicht in dem Umfang gewährt wird, in dem sie zur Durchsetzung der subjektiven Rechte der Beteiligten - beschränkt auf den Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens - erforderlich ist und ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse nicht entgegen steht (st. Rechtsprechung des Senats. Beschluss v. 16.10.2006, Verg W 5/06, Beschluss v. 24. April 2012, Verg W 3/12). - OLG Brandenburg, 20.11.2012 - Verg W 10/12
Anforderungen an den Nachweis der Befähigung des Auftragnehmers und seiner …
Diese Abwägung führt dazu, dass Akteneinsicht in dem Umfang gewährt wird, in dem sie zur Durchsetzung der subjektiven Rechte der Beteiligten - beschränkt auf den Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens - erforderlich ist (st. Rechtsprechung des Senats, Beschluss v. 16.10.2006, Az.: Verg W 5/06, zuletzt Beschluss v. 16.02.2012, Verg W 1/12).
- OLG Brandenburg, 07.04.2009 - Verg W 14/08
Streitwert eines Nachprüfungsantrags hinsichtlich einer Vergabe im …
Das Akteneinsichtsrecht bezieht sich nur auf entscheidungsrelevante Teile der Vergabeakte, die für die Hauptsacheentscheidung von Relevanz sind (Beschluss des Senates vom 16.10.2006, Verg W 5/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.12.2007, Verg 40/07, VergabeR 2008, 281, zitiert nach Juris, Rn 29). - OLG Brandenburg, 14.01.2013 - Verg W 13/12
Auch bei evidentem Vergaberechtsverstoß: Keine Nachprüfung ohne Rüge!
Das Akteneinsichtsrecht (§ 111 i.V.m. § 120 Abs. 2 GWB) besteht mithin lediglich bezüglich entscheidungsrelevanter Aktenbestandteile (st. Rechtsprechung des Senats, Beschluss v. 16.10.2006, Az.: Verg W 5/06, zuletzt Beschluss v. 16.02.2012, Verg W 1/12). - OLG Brandenburg, 10.11.2011 - Verg W 13/11
Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde im …
Diese Abwägung führt dazu, dass Akteneinsicht in dem Umfang gewährt wird, in dem sie zur Durchsetzung der subjektiven Rechte der Beteiligten - beschränkt auf den Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens - erforderlich ist (st. Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss v. 16.10.2006, Verg W 5/06). - OLG Brandenburg, 21.06.2011 - Verg W 9/11
Abgrenzung Dienstleistungsauftrag/-konzession
Diese Abwägung führt dazu, dass Akteneinsicht in dem Umfang gewährt wird, in dem sie zur Durchsetzung der subjektiven Rechte der Beteiligten - beschränkt auf den Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens - erforderlich ist (Beschluss des Senates vom 16.10.2006, Az.: Verg W 5/06). - OLG Brandenburg, 15.09.2009 - Verg W 8/09
Ausschließung eines Angebots wegen fehlender Referenzen
Diese Abwägung führt dazu, dass Akteneinsicht in dem Umfang gewährt werden muss, in dem sie zur Durchsetzung der subjektiven Rechte der Beteiligten - beschränkt auf den Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens - erforderlich ist (Beschluss des Senates vom 16.10.2006, Verg W 5/06). - OLG Brandenburg, 24.04.2012 - Verg W 3/12
Akteneinsicht gewährt!
Diese Abwägung führt dazu, dass Akteneinsicht in dem Umfang gewährt wird, in dem sie zur Durchsetzung der subjektiven Rechte der Beteiligten - beschränkt auf den Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens - erforderlich ist (st. Rechtsprechung des Senats, Beschluss v. 16.10.2006, Az.: Verg W 5/06, zuletzt Beschluss v. 16.02.2012, Verg W 1/12).
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