Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 06.11.2014 - Verg W 7/14 |
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Vergabeunterlagen auslegungsbedürftig: Hinzuziehung eines Rechtsanwalts notwendig!
Verfahrensgang
- VK Brandenburg, 24.07.2014 - VK 11/14
- OLG Brandenburg, 21.08.2014 - Verg W 7/14
- OLG Brandenburg, 06.11.2014 - Verg W 7/14
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (10)
- VK Brandenburg, 24.07.2014 - VK 11/14
Auszug aus OLG Brandenburg, 06.11.2014 - Verg W 7/14
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 24. Juli 2014 - VK 11/14 - wird zurückgewiesen.den Beschluss der Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 24.07.2014 - VK 11/14 - aufzuheben, soweit unter Ziffer 4. die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch den Auftraggeber für notwendig erklärt wird.
- BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06
Antragsbefugnis eines Bieters im Nachprüfungsverfahren; Ausschluss eines Bieters …
Auszug aus OLG Brandenburg, 06.11.2014 - Verg W 7/14
Maßgeblich ist, ob der Beteiligte unter den Umständen des Falles auch selbst in der Lage gewesen wäre, aufgrund der bekannten oder erkennbaren Tatsachen den Sachverhalt zu erfassen, hieraus die für eine sinnvolle Rechtswahrung oder Rechtsverteidigung nötigen Schlüsse zu ziehen und das danach Gebotene gegenüber der Vergabekammer vorzubringen (vgl. BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06, BGHZ 169, 131 ff.; Senat, Beschluss vom 11.12.2007 - Verg W 6/07). - OLG Frankfurt, 02.10.2013 - 11 Verg 10/13
Billigkeitsgründe für Nichterhebung von Gebühren nach § 128 III 6 GWB
Auszug aus OLG Brandenburg, 06.11.2014 - Verg W 7/14
Offensichtlich unbegründet bedeutet nicht, dass die Unbegründetheit auch für den anwaltlich nicht vertretenen Auftraggeber ohne weiteres erkennbar war (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.10.- - 11 Verg 10/13).
- OLG Düsseldorf, 28.01.2011 - Verg 60/10
Hinzuziehung eines anwaltlichen Vertreters im Verfahren vor der Vergabekammer …
Auszug aus OLG Brandenburg, 06.11.2014 - Verg W 7/14
Die Entscheidung hierüber kann ohne mündliche Verhandlung getroffen werden, da sich die Beschwerde nur noch gegen eine Nebenentscheidung der Vergabekammer richtet (…vgl. OLG Dresden, a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.01.2011 - VII-Verg 60/10; Beschluss vom 11.01.2010 - VII-Verg 49/09; Senat, Beschluss vom 21.05.2012 - Verg W 1/12). - OLG Brandenburg, 30.05.2008 - Verg W 5/08
Vergabenachprüfungsverfahren : Abgrenzung zwischen einem dem Kartellvergaberecht …
Auszug aus OLG Brandenburg, 06.11.2014 - Verg W 7/14
Für die Beurteilung der Notwendigkeit ist dabei auf die Sicht ex ante bezogen auf den Zeitpunkt der Vollmachtserteilung abzustellen (vgl. Senat, Beschluss vom 30.05.2008 - Verg W 5/08, Vergaberecht 2009, 468). - OLG Dresden, 14.02.2003 - WVerg 11/01
Vorabinformation; Nichtigkeit des Zuschlages
Auszug aus OLG Brandenburg, 06.11.2014 - Verg W 7/14
Nachdem die Antragstellerin - zulässigerweise (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 14.02.2003 - WVerg/01, IBR 2003, 318) - die sofortige Beschwerde unter Rücknahme im Übrigen auf den Kostenpunkt beschränkt hat, hat der Senat nur noch über den zur Kostengrundentscheidung gehörenden Ausspruch, mit dem die Vergabekammer die Hinzuziehung der Verfahrensbevollmächtigten des Auftraggebers für notwendig erklärt hat, zu befinden. - OLG Brandenburg, 11.12.2007 - Verg W 6/07
Notwendige Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten durch den …
Auszug aus OLG Brandenburg, 06.11.2014 - Verg W 7/14
Maßgeblich ist, ob der Beteiligte unter den Umständen des Falles auch selbst in der Lage gewesen wäre, aufgrund der bekannten oder erkennbaren Tatsachen den Sachverhalt zu erfassen, hieraus die für eine sinnvolle Rechtswahrung oder Rechtsverteidigung nötigen Schlüsse zu ziehen und das danach Gebotene gegenüber der Vergabekammer vorzubringen (vgl. BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06, BGHZ 169, 131 ff.; Senat, Beschluss vom 11.12.2007 - Verg W 6/07). - OLG Brandenburg, 21.05.2012 - Verg W 1/12
Wann ist die Hinzuziehung eines Anwalts notwendig?
Auszug aus OLG Brandenburg, 06.11.2014 - Verg W 7/14
Die Entscheidung hierüber kann ohne mündliche Verhandlung getroffen werden, da sich die Beschwerde nur noch gegen eine Nebenentscheidung der Vergabekammer richtet (…vgl. OLG Dresden, a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.01.2011 - VII-Verg 60/10; Beschluss vom 11.01.2010 - VII-Verg 49/09; Senat, Beschluss vom 21.05.2012 - Verg W 1/12). - OLG Naumburg, 29.10.2013 - 2 Verg 3/13
Vergabenachprüfungsverfahren: Anforderungen an die Erfüllung der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 06.11.2014 - Verg W 7/14
Darüber hinaus ist auch der Gedanke der prozessualen Waffengleichheit mit einem anwaltlich vertretenen Antragsteller angemessen zu berücksichtigen, so dass der Umstand, dass sich der Antragsteller anwaltlicher Hilfe bedient, indizielle Bedeutung für die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Anwalts durch den Auftraggeber haben kann (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 29.10.- - 2 Verg 3/13). - OLG Düsseldorf, 11.01.2010 - Verg 49/09
Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch den öffentlichen Auftraggeber im …
Auszug aus OLG Brandenburg, 06.11.2014 - Verg W 7/14
Die Entscheidung hierüber kann ohne mündliche Verhandlung getroffen werden, da sich die Beschwerde nur noch gegen eine Nebenentscheidung der Vergabekammer richtet (…vgl. OLG Dresden, a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.01.2011 - VII-Verg 60/10; Beschluss vom 11.01.2010 - VII-Verg 49/09; Senat, Beschluss vom 21.05.2012 - Verg W 1/12).
- OLG Brandenburg, 03.01.2019 - 19 Verg 5/18
Gerichtliche Überprüfung des Gebührenansatzes durch die Vergabekammer
Der Senat kann die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung treffen, weil sich die Beschwerde nur noch gegen eine Nebenentscheidung der Vergabekammer richtet (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 11.04.2017 - 6 Verg 6/16; Beschluss vom 06.11.2014 - Verg W 7/14; Beschluss vom 12.03.2013 - Verg W 1/13 Rn 10; Beschluss vom 21.05.2012 - Verg W 1/12 Rn 13).
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