Rechtsprechung
| OLG Celle, 12.02.2001 - 13 Verg 2/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Vergabeverfahren: Beteiligung eines privatwirtschaftlichen Unternehmens eines Landkreises an Ausschreibung eines Nachbarlandkreises für Abfallentsorgung
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beteiligung des Abfallbeseitigungsunternehmens einer kommunalen Gebietskörperschaft an einer Ausschreibung einer Nachbarkörperschaft
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Landkreis-GmbH als Bieter außerhalb des Landkreises
- kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)
Wirtschaftliche Betätigung kommunaler Körperschaften
Verfahrensgang
- VK Niedersachsen, 11.01.2001 - 203-VgK-19/00
- OLG Celle, 12.02.2001 - 13 Verg 2/01
Papierfundstellen
- NZBau 2001, 648
- BauR 2001, 1304 (Ls.)
- VergabeR 2001, 207
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- OLG Hamm, 23.09.1997 - 4 U 99/97
Erwerbswirtschaftliche Betätigung eines kommunalen Gartenbaubetriebs
Auszug aus OLG Celle, 12.02.2001 - 13 Verg 2/01
Rn. 12 Zusätzlich ist darauf hinzuweisen, dass die NGO nur verlangt, dass der öffentliche Zweck das Unternehmen rechtfertigt (§ 108 Abs. 1 Nr. 1 NGO), während die NWGO in der Fassung, die den zitierten Entscheidungen des OLG Düsseldorf (2 U 65/96, NJW-RR 96, 1470) und des OLG Hamm (4 U 99/97, NJW 98, 3504) zugrunde lag, einen dringenden öffentlichen Zweck erforderte (§ 107 Abs. 1 Nr. 1 NWGO a.F.) Weiter ist zu berücksichtigen, dass die kommunalen Gebietskörperschaften generell verpflichtet sind, das gemeinsame Wohl ihrer Einwohnerschaft zu fördern.So kann (entgegen OLG Hamm NJW 98, 3504, 3505) auch eine gegenwärtige Überkapazität von kommunalen Einrichtungen privatwirtschaftliche Betätigung rechtfertigen, weil der öffentliche Zweck es nicht nur rechtfertigen kann, Kapazitäten im Hinblick auf denkbare Entwicklungen nicht nur am gegenwärtigen Bedarf zu orientieren, sondern darüber hinaus begründen kann, Kapazitäten an einer denkbaren Kooperation mit anderen auszurichten.
- BVerwG, 22.02.1972 - I C 24.69
Öffentlicher Zweck bei kommunalen Unternehmen
Auszug aus OLG Celle, 12.02.2001 - 13 Verg 2/01
Im Grunde handelt es sich um eine Frage sachgerechter Kommunalpolitik, die - wie jedes sinnvolle wirtschaftliche Handeln - in starkem Maße von Zweckmäßigkeitsüberlegungen bestimmt wird (BVerwGE 39, 329, 334). - OLG Düsseldorf, 10.10.1996 - 2 U 65/96
Angebot von Nachhilfeunterricht in Volkshochschulen
Auszug aus OLG Celle, 12.02.2001 - 13 Verg 2/01
Rn. 12 Zusätzlich ist darauf hinzuweisen, dass die NGO nur verlangt, dass der öffentliche Zweck das Unternehmen rechtfertigt (§ 108 Abs. 1 Nr. 1 NGO), während die NWGO in der Fassung, die den zitierten Entscheidungen des OLG Düsseldorf (2 U 65/96, NJW-RR 96, 1470) und des OLG Hamm (4 U 99/97, NJW 98, 3504) zugrunde lag, einen dringenden öffentlichen Zweck erforderte (§ 107 Abs. 1 Nr. 1 NWGO a.F.) Weiter ist zu berücksichtigen, dass die kommunalen Gebietskörperschaften generell verpflichtet sind, das gemeinsame Wohl ihrer Einwohnerschaft zu fördern. - OLG Brandenburg, 21.09.1995 - 6 W 41/95
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde; Erlass einer …
Auszug aus OLG Celle, 12.02.2001 - 13 Verg 2/01
Rn. 12 Zusätzlich ist darauf hinzuweisen, dass die NGO nur verlangt, dass der öffentliche Zweck das Unternehmen rechtfertigt (§ 108 Abs. 1 Nr. 1 NGO), während die NWGO in der Fassung, die den zitierten Entscheidungen des OLG Düsseldorf (2 U 65/96, NJW-RR 96, 1470) und des OLG Hamm (4 U 99/97, NJW 98, 3504) zugrunde lag, einen dringenden öffentlichen Zweck erforderte (§ 107 Abs. 1 Nr. 1 NWGO a.F.) Weiter ist zu berücksichtigen, dass die kommunalen Gebietskörperschaften generell verpflichtet sind, das gemeinsame Wohl ihrer Einwohnerschaft zu fördern.
- OLG Celle, 09.04.2009 - 13 Verg 7/08
Anforderungen an den Nachweis der Eignung eines Bieters; Ausschließung des …
Die Beurteilung durch die Gemeinde ist danach richterlicher Überprüfung weitgehend entzogen (BVerwGE 39, 329. Senat, Beschluss v. 12. Februar 2001 - 13 Verg 2/01. Thiele,a.a.O., S. 397. Beckhof in Kommunalverfassungsrecht Niedersachsen, NGOKommentar, § 108 Rz. 2. Schink, a.a.O., 132, 137. ebenso: amtliche Begründung zu § 108 NGO, LTDrs. 15/1680, S. 38). - VK Niedersachsen, 07.10.2003 - 203-VgK-19/03
Vergabeverfahren zu Sammlung und Transport von Hausmüll, Bioabfall, Sperrmüll, …
Ist das kommunale Unternehmen dagegen, wie im vorliegenden Fall, als GmbH organisiert, ist seine Teilnahme anöffentlichen Ausschreibungen außerhalb des eigenen Hoheitsbereichs seines kommunalen Trägers auch nach der Rechtsprechung des OLG Celle grundsätzlich nicht zu beanstanden (vgl. OLG Celle, Beschluss v. 12.02.2001, Az.: 13 Verg 2/01).Dem geforderten öffentlichen Zweck widerspricht eine exterritoriale Betätigung eines kommunalen Abfallentsorgungsunternehmens dann nicht, wenn sie sich im Vergleich zu der Tätigkeit auf dem eigenen Hoheitsgebiet der Kommune lediglich als gewinnorientierte Annextätigkeit darstellt (vgl. OLG Celle, Beschluss v. 12.02.2001, Az.: 13 Verg 2/01).
Ferner ist nach der Rechtsprechung des OLG Celle (Beschluss v. 12.02.2001, Az.: 13 Verg 2/01) zu berücksichtigen, dass die kommunalen Gebietskörperschaften generell verpflichtet sind, dasgemeinsame Wohl ihrer Einwohnerschaft zu fördern.
- VK Sachsen-Anhalt, 06.02.2002 - VK Hal 26/01 Die Abwasserbeseitigung sei mithin eine sogenannte privilegierte Betätigung, in deren Rahmen den Gemeinden auch eine überörtliche Betätigung erlaubt sei (jeweils zu Abfallentsorgung: OLG Düsseldorf Beschl. v. 12.01.2000 Verg 3/99, OLG Celle Beschl. v. 12.02.2001 13 Verg 2/01 zu § 108 NdsGO).
An einer solchen Zuverlässigkeit mangele es jedoch gerade dann, wenn der Auftraggeber befürchten müsse, dass die privat-wirtschaftliche Betätigung des kommunalen Unternehmens durch die Kommunalaufsicht beanstandet und untersagt würde (vgl. dazu OLG Celle, Beschluss vom 12.02.2001, 13 Verg 2/01) oder durch einen privaten Konkurrenten im Wege von Unterlassungsklagen unterbunden werde.
- VK Niedersachsen, 10.02.2004 - 203-VgK-43/03
Vergaberechtliche Zulässigkeit der Einschaltung eines kommunalen, exterritorial …
Worin die Körperschaft eine Förderung des allgemeinen Wohls erblickt, ist dabei hauptsächlich den Anschauungen und Entschließungen ihrer maßgeblichen Organe überlassen und hängt von den örtlichen Verhältnissen, finanziellen Möglichkeiten der Körperschaft, Bedürfnissen der Einwohnerschaft und anderen Faktoren ab (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 12.02.2001, Az.: 13 Verg 2/01).Ist das kommunale Unternehmen dagegen, wie im vorliegenden Fall, als GmbH organisiert, ist seine Teilnahme anöffentlichen Ausschreibungen außerhalb des eigenen Hoheitsbereichs seines kommunalen Trägers auch nach der Rechtsprechung des OLG Celle grundsätzlich nicht zu beanstanden (vgl. OLG Celle, Beschluss v. 12.02.2001, Az.: 13 Verg 2/01).
- OLG Naumburg, 09.09.2003 - 1 Verg 5/03
Benennung geforderter Eignungsnachweise bei EU-weiter Ausschreibung
Anknüpfungspunkt für die Bejahung des bieterschützenden Charakters dieser Vorschriften könnte die in § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A normierte Pflicht der Vergabestelle, wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen zu bekämpfen, sein (so OLG Düsseldorf NVwZ 2000, 111; NVwZ 2000, 714 ,,Awista" und NZBau 2002, 626 ,,DAR" für § 107 GO NW sowie OLG Celle VergabeR 2001, 207 für § 108 NGO; wohl auch VK Magdeburg, Beschluss vom 8. Juni 2000, VK-09/00-MD; vgl. auch Übersicht bei Leimkühler VergabeR 2001, 353, 369-371 sowie Glahs/Külpmann VergabeR 2002, 555, 557-559;… Roth in: Müller-Wrede, VOL/A, 2001, § 2 Rn. 35). - VK Baden-Württemberg, 19.04.2005 - 1 VK 11/05
Keine Rechtswegeröffnung durch freiwillige Ausschreibung
Das OLG Celle geht im übrigen ebenfalls davon aus, dass sich öffentliche Unternehmen am Wettbewerb beteiligen können (Beschluss vom 12.2.2001, 13 Verg 2/01). - VK Rheinland-Pfalz, 05.10.2001 - VK 9/01
Auftrag "Busverkehrsleistungen im Stadtgebiet von ###"
An dieser Zuverlässigkeit mangelt es jedoch, wenn der Auftraggeber befürchten muss, dass die privatwirtschaftliche Betätigung des kommunalen Unternehmens durch die Kommunalaufsicht beanstandet und untersagt (OLG Celle, Beschluss vom 12.02.2001, 13 Verg 2/01) oder durch einen privaten Konkurrenten im Wege von Unterlassungsklagen unterbunden wird.
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