Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 09.09.2003 - VII-Verg 29/01 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Festsetzung eines Streitwertes im Rahmen eines Vergabeverfahrens; Bemessung der Höhe notwendiger Anwaltskosten; Isolierte Festsetzung eines Streitwerts mit verbindlicher Wirkung durch die Vergabekammer
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Darf die Vergabekammer den Streitwert isoliert festsetzen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VK Münster, 17.07.2001 - VK 14/01
- OLG Düsseldorf, 09.09.2003 - VII-Verg 29/01
Papierfundstellen
- BauR 2004, 566 (Ls.)
- VergabeR 2004, 123
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- OLG Jena, 13.09.2001 - 6 Verg 1/01
Kostenfestsetzung; Vergabekammerverfahren
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.09.2003 - Verg 29/01
Das bedeutet, dass die Vergabekammer nicht befugt ist, eine eigenständige, mit verbindlicher Wirkung versehene Festsetzung des für die Anwaltsgebühren maßgebenden Werts vorzunehmen; die Prüfungsbefugnis (und Prüfungspflicht) beschränkt sich darauf, den Wertansatz im Kostenfestsetzungsverfahren im Rahmen der Ermittlung der notwendigen Anwaltsgebühren incidenter zu prüfen (vgl. OLG Koblenz VergabeR 2001, 123; OLG Thüringen VergabeR 2002, 202, 203). - OLG Koblenz, 08.02.2001 - 1 Verg 5/00
Bildung einer Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren; Antragsbefugnis einer …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.09.2003 - Verg 29/01
Das bedeutet, dass die Vergabekammer nicht befugt ist, eine eigenständige, mit verbindlicher Wirkung versehene Festsetzung des für die Anwaltsgebühren maßgebenden Werts vorzunehmen; die Prüfungsbefugnis (und Prüfungspflicht) beschränkt sich darauf, den Wertansatz im Kostenfestsetzungsverfahren im Rahmen der Ermittlung der notwendigen Anwaltsgebühren incidenter zu prüfen (vgl. OLG Koblenz VergabeR 2001, 123; OLG Thüringen VergabeR 2002, 202, 203). - OLG Düsseldorf, 03.07.2003 - Verg 22/00
Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.09.2003 - Verg 29/01
Eine solche Festsetzung wird auch für entbehrlich gehalten, da der jeweilige Gegenstandswert für die Berechnung des Erstattungsbetrags nur ein Berechnungselement darstellt (vgl. zum Ganzen: Senat, Beschluss vom 3. Juli 2003, Verg 22/00 m.w.N.). - VK Münster, 17.07.2001 - VK 14/01
Vergabeverfahren für den Abschluss von Dienstleistungsverträgen über den Betrieb …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.09.2003 - Verg 29/01
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster vom 17. Juli 2001 (VK 14/01) wird als unzulässig verworfen.
- OLG Brandenburg, 30.08.2004 - Verg W 2/04
Gegenstandswert des Vergabebeschwerdeverfahrens
Zur isolierten Festsetzung des Streitwerts mit verbindlicher Wirkung für das Verfahren vor der Vergabekammer ist weder die Vergabekammer noch der Vergabesenat des Oberlandesgerichts befugt (Thüringer OLG VergabeR 2002, 202, 203; OLG Düsseldorf VergabeR 2004, 123; BayObLG VergabeR 2004, 121, 122). - OLG Saarbrücken, 29.09.2005 - 1 Verg 2/05
Erstattung von nur zur Beratung entstandenen Rechtsanwaltskosten
Dieser wird regelmäßig durch die Vergabekammer nicht förmlich festgesetzt, sondern es wird im Rahmen der Entscheidung über die erstattungsfähigen Kosten inzident geprüft, ob der beantragende Rechtsanwalt seinerseits den Streitwert richtig festgesetzt hat (OLG Naumburg, Beschluss vom 30.12.2002 NZBau 2003, 464 L; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9.9.2003 - Verg 29/10, VergabeR 2004, 123).
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