Rechtsprechung
| OLG München, 10.03.2011 - Verg 1/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Vergabenachprüfungsverfahren betreffend die Vergabe von nuklearmedizinischen Leistungen: Analoge Anwendung der Verjährungsfristen auf die Fristen des Vergaberechts; Ausschreibungspflicht für ärztliche Leistungen
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine analoge Anwendung der Verjährungsvorschriften auf § 101b GWB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)
Ausschlussfristen
- bbgundpartner.de
(Kurzinformation)
Keine Unterbrechung der Fristen des § 101b GWB
Besprechungen u.ä. (2)
- handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)
Keine Hemmung bei De-Facto-Vergaben
- vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)
Keine Hemmung der Rechtsmittelfrist bei de facto-Vergaben oder: Neues zu Ausschlussfristen nach dem neuen GWB
Verfahrensgang
- VK Südbayern, 15.12.2010 - Z3-3-3194-1-59-10/10
- OLG München, 10.03.2011 - Verg 1/11
Papierfundstellen
- NZBau 2011, 445
- BauR 2011, 1713
- VergabeR 2011, 755
- ZfBR 2011, 600
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (6)
- BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06
Antragsbefugnis eines Bieters im Nachprüfungsverfahren; Ausschluss eines Bieters …
Auszug aus OLG München, 10.03.2011 - Verg 1/11
Dazu genügt seine laienhafte Wertung, dass das Handeln des Auftraggebers eine Missachtung von Bestimmungen über das Vergabeverfahren enthält (BGH vom 26.9.2006 - X ZB 14/06). - EuGH, 13.10.2005 - C-458/03
EINE ÖFFENTLICHE STELLE KANN EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNGSKONZESSION NICHT …
Auszug aus OLG München, 10.03.2011 - Verg 1/11
Auch würde sich ein Widerspruch zu den Dienstleistungskonzessionen ergeben, bei denen der EuGH ebenfalls regelmäßig von einer Ausschreibungspflicht ausgeht (vgl. EuGH vom 13.10.2005 - C-458/03). - BGH, 01.12.2008 - X ZB 31/08
Rettungsdienstleistungen
Auszug aus OLG München, 10.03.2011 - Verg 1/11
Der BGH (BGH vom 1.12.2008 - X ZB 31/08) hat entschieden, dass nicht prioritäre Dienstleistungen nach den Basisparagraphen national auszuschreiben sind und der Nachprüfung unterliegen (so wohl auch OLG Saarbrücken vom 25.7.2009 - 1 Verg 1/07).
- EuGH, 18.11.2010 - C-226/09
Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
Auszug aus OLG München, 10.03.2011 - Verg 1/11
45 Jedenfalls hat der EuGH (Urteil vom 18.11.2010 - C-226/09) auch im Bereich der nicht prioritären Dienstleistungen (Anhang I B) ausgesprochen, dass bei grenzüberschreitendem Interesse das Transparenzgebot und der Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten sind. - BVerfG, 15.04.2004 - 1 BvR 622/98
Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrages nach Ablauf der Jahresfrist
Auszug aus OLG München, 10.03.2011 - Verg 1/11
Eine Ausnahme ist anerkannt worden, wenn ein Verstoß gegen das Gebot des fairen Verfahrens vorliegt BVerfG vom 15.4.2004 - 1 BvR 622/98). - OLG Saarbrücken, 25.07.2007 - 1 Verg 1/07
Unverzügliche Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 GWB auch bei Beanstandung der …
Auszug aus OLG München, 10.03.2011 - Verg 1/11
Der BGH (BGH vom 1.12.2008 - X ZB 31/08) hat entschieden, dass nicht prioritäre Dienstleistungen nach den Basisparagraphen national auszuschreiben sind und der Nachprüfung unterliegen (so wohl auch OLG Saarbrücken vom 25.7.2009 - 1 Verg 1/07).
- OLG Schleswig, 04.11.2014 - 1 Verg 1/14
Vergabe von Rettungsdienstleistungen im Kreis Schleswig-Flensburg kann von …
Eine Ausnahme mag im Fall einer bewussten Gesetzesumgehung gelten, die zur Folge hat, dass die Ausschlussfristen gegen einen Vergaberechtsverstoß i. S. d. § 101b Abs. 2 GWB nicht gewahrt werden können (vgl. OLG München, Beschl. v. 10.03.2011, Verg 1/11, NZBau 2011, 445 f., Rn. 33 a. E., 35).Eine Ausnahme mag im Fall einer bewussten Gesetzesumgehung gelten, die zur Folge hat, dass die Ausschlussfristen gegen einen Vergaberechtsverstoß i. S. d. § 101b Abs. 2 GWB nicht gewahrt werden können (vgl. OLG München, Beschl. v. 10.03.2011, Verg 1/11, NZBau 2011, 445 f., Rn. 33 a. E., 35).
- OLG Naumburg, 26.07.2012 - 2 Verg 2/12
Managementvertrag - Vergabenachprüfungsverfahren: Feststellungslast für Beginn …
durch eine entsprechende Mitteilung des öffentlichen Auftraggebers an den späteren Antragsteller (so auch OLG Düsseldorf, Beschluss v. 03.08.2011, VII-Verg 33/11, zitiert nach juris, dort Tz. 38vgl. zu weiteren Anforderungen OLG München, Beschluss v. 10.03.2011, Verg 1/11 "nuklearmedizinischer Kooperationsvertrag", VergabeR 2011, 755 - in juris Tz. 28). - VK Sachsen, 17.06.2016 - 1/SVK/011-16
Lieferauftrag über ballistische Helme: Verhandlungsverfahren ohne …
Die zeitlichen Voraussetzungen des § 101b Abs. 2 GWB a.F. müssen dabei nicht kumulativ vorliegen, es genügt, dass eine der Alternativen gegeben ist (OLG München, B. v. 10.03.2011 - Verg 1/11; VK Schleswig-Holstein, B. v. 23.08.2012 - VK-SH 21/12).Bei diesen - jeweils selbständigen - Fristen handelt es sich um gesetzliche Ausschlussfristen, welche die Geltendmachung materiell-rechtlicher Verstöße nach Fristablauf im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit hindern (vgl. OLG München; B v. 10.03.2011, Verg 1/11).
- VK Sachsen, 08.04.2011 - 1/SVK/002-11
Informationspflicht nach § 101a GWB
Auch unter Berücksichtigung des Beschlusses des OLG München vom 10.03.2011 (Az.: Verg 1/11) kommt die Vergabekammer zu keinem anderen Ergebnis. - VK Bund, 19.02.2021 - VK 1-120/20
De-facto Vergabe
Dieser vom Gesetzgeber verfolgte Zweck wird nur dann erreicht, wenn diese Fristen jeweils absolut (also als formelle Ausschlussfristen) gelten (so auch OLG Schleswig, Beschluss vom 4. November 2014, 1 Verg 1/14 m.w.N.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 22. Dezember 2011, Verg W 14/11; OLG München, Beschluss vom 10. März 2011, Verg 1/11; vgl. auch EuGH, Urteil vom 26. November 2015, Rs. C- 166/14).Entgegen der Auffassung der ASt steht dem Lauf dieser 30-Tage-Frist auch nicht der Grundsatz von Treu und Glauben oder das Gebot fairen Verfahrens (s. hierzu OLG München, Beschluss vom 10. März 2011, Verg 1/11) entgegen.
- VK Sachsen, 09.12.2014 - 1/SVK/032-14
Energieversorger will Telefonanlage beschaffen: SektVO ist anzuwenden!
Bei diesen - jeweils selbständigen - Fristen handelt es sich um absolute Ausschlussfristen, welche die Geltendmachung materiell-rechtlicher Verstöße nach Fristablauf im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit hindern (…Fett in Willenbruch/Wieddekind, Vergaberecht Kompaktkommentar, 2014, § 101b GWB Rnr. 15ff.; sowie OLG München; Beschluss v. 10.03.2011, Verg 1/11,). - VK Schleswig-Holstein, 23.08.2012 - VK-SH 21/12
Zweck der 6-Monatsfrist: Rechtssicherheit, nicht Bedenkzeit!
Dazu genügt seine laienhafte Wertung, dass das Handeln des Auftraggebers eine Missachtung von Bestimmungen über das Vergabeverfahren enthält (BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.08.2011 - VII-Verg 33/11; OLG München, Beschluss vom 10.03.2011 - Verg 1/11).Denn die zeitlichen Voraussetzungen des § 101 b Abs. 2 GWB müssen nicht kumulativ vorliegen, vielmehr genügt es, dass eine der Alternativen gegeben ist (OLG München, Beschluss vom 10.03.2011 - Verg 1/11).
- OLG Brandenburg, 22.12.2011 - Verg W 14/11
Umfang des Akteneinsichtsrechts im Vergabenachprüfungsverfahren
Bei diesen - jeweils selbständigen - Fristen handelt es sich um gesetzliche Ausschlussfristen, welche die Geltendmachung materiell-rechtlicher Verstöße nach Fristablauf im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit hindern (vgl. OLG München; Beschluss v. 10.03.2011, Az.: Verg 1/11, zitiert nach juris.de). - VK Südbayern, 09.05.2016 - Z3-3-3194-1-04-01/16
Ärztliche Behandlungsleistung kann eindeutig beschrieben werden!
Die Kammer ist der Auffassung, dass der Versorgungsvertrag zwar freiberufliche Leistungen betrifft, welche von Ärzten als typischen und klassischen Freiberuflern zu erbringen sind, dass diese Leistungen aber eindeutig beschrieben werden können, wie es der vorliegende Vertrag ja auch im Einzelnen zeigt (vgl. ebenso: OLG München, Beschl. v. 10.03.2011, Az.: Verg 1/11). - VK Westfalen, 26.08.2015 - VK 2-23/15
Preisanpassung ist kein Neuabschluss!
Das OLG München hat daher auch festgestellt, dass für die Frist des § 101b GWB auch keine Verjährungs-, Hemmungs- und Unterbrechungsregeln angewandt werden können, weil andernfalls der gesetzgeberische Zweck, Rechtsklarheit schaffen zu wollen, nicht mehr zu erreichen ist (OLG München, 10.03.2011 - Verg 1/11). - VK Brandenburg, 15.09.2015 - VK 16/15
Verfrühten Zuschlag nicht rechtzeitig beanstandet: Vertrag wirksam!
- VK Brandenburg, 18.10.2011 - VK 41/11
Geltendmachung von Unwirksamkeit von Verträgen: Ausschlussfrist?
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