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   OLG Karlsruhe, 04.07.2002 - 12 U 69/02   

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https://dejure.org/2002,5456
OLG Karlsruhe, 04.07.2002 - 12 U 69/02 (https://dejure.org/2002,5456)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.07.2002 - 12 U 69/02 (https://dejure.org/2002,5456)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. Juli 2002 - 12 U 69/02 (https://dejure.org/2002,5456)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    ARB § 15 Abs. 1 d) aa)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ARB 75 § 15 Abs. 1 d aa
    Grenzen der Obliegenheit des VN zur Erhebung einer Teilklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ARB § 15 Abs. 1 d) aa)
    Versicherungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 58
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 19.02.1999 - 20 U 165/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.07.2002 - 12 U 69/02
    Zweifel müssen sich dabei zugunsten des Versicherungsnehmers auswirken (OLG Hamm OLGR 1999, 395).
  • OLG Hamm, 17.07.1992 - 20 W 7/92

    Unbillige Verweisung auf Erhebung einer Teilklage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.07.2002 - 12 U 69/02
    Die Grenze ist daher dort zu ziehen, wo sich das Verhalten des Versicherungsnehmers mit dem einer vernünftigen unversicherten Partei, bei der finanzielle Überlegungen keine Rolle spielen, nicht mehr in Einklang bringen lässt (OLG Hamm VersR 1993, 310; VersR 1989, 736; Harbauer, Rechtsschutzversicherung, 4. Aufl. § 15 Rdn. 13).
  • OLG Nürnberg, 26.11.1981 - 8 U 1354/81

    Rechtsanwalt; Wissenserklärungsvertreter; Versicherungsnehmer; Verletzung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.07.2002 - 12 U 69/02
    Selbst wenn man dem nicht folgen wollte, kann dem Versicherten eine Beschränkung auf eine Teilklage allenfalls dann abverlangt werden, wenn die rechtskräftige Entscheidung über die Teilklage eine endgültige Klärung der streitigen Tat- und Rechtsfragen erwarten lässt (OLG Köln VersR 1989, 359; Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., § 15 Rdn. 3; vgl. auch OLG Nürnberg VersR 1982, 695).
  • OLG Stuttgart, 14.07.2016 - 7 U 60/16

    Rechtsschutzversicherung: Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers bei

    Die Grenze ist daher dort zu ziehen, wo sich das Verhalten des Versicherungsnehmers mit dem einer vernünftigen unversicherten Partei, bei der finanzielle Überlegungen keine Rolle spielen, nicht mehr in Einklang bringen lässt (OLG Karlsruhe, Urteil v. 04.07.2002 - 12 U 69/02 -, VersR 2003, 58, Tz. 12).
  • OLG Hamm, 20.07.2016 - 20 U 43/16

    Eintrittspflicht einer Rechtsschutzversicherung für eine auf den Widerruf von

    Daraus ergibt sich aber nicht, dass sie, da es um Zug um Zug zu erfüllende Leistungen geht, die Vorstellungen der Kläger zur Höhe der wechselseitig zu erbringenden Zahlungen anerkennt, und damit ein weiterer Prozess vermieden würde (vgl. jeweils zur Teilklage Senat, Beschl. v. 17.07.1992, 20 W 7/92, juris, Rn. 10, VersR 1993, 310; OLG Karlsruhe, Urt. v. 04.07.2002, 12 U 69/02, juris, Rn. 13, VersR 2003, 58) .
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2006 - 4 U 120/05

    Rechtsschutzversicherung: Zur Obliegenheitsverletzung nach § 17 Abs. 5 lit. c

    Bei der Beurteilung, ob eine Obliegenheitsverletzung nach § 17 Abs. 5 lit. c) cc) ARB 94 vorliegt, ist darauf abzustellen, wie sich ein nicht rechtsschutzversicherter Rechtsuchender, der auf Kostenüberlegungen keine Rücksicht nehmen muss, in gleicher Lage wie der Versicherungsnehmer verhalten hätte (z. B. Karlsruhe OLGR 2002, 333 - 334; OLG Hamm VersR 1999, 964 - 965; LG Dortmund NversZ 2001, 376).
  • OLG Karlsruhe, 01.12.2005 - 19 U 188/04

    Rechtsschutzversicherung: Deckungsschutz bei Gewinnzusagen; Verpflichtung zur

    Zu § 15 ARB 75 ist die Frage der Verweisungsmöglichkeit auf eine Teilklage zum Teil danach beurteilt worden, wie sich ein nicht rechtsschutzversicherter Rechtssuchender, der auf Kostenüberlegungen keine Rücksicht nehmen muss, in gleicher Lage verhalten würde (s. etwa OLGR Karlsruhe 2002, 333; OLG Frankfurt NVersZ 1999, 184; Bauer a.a.O., § 15 ARB 75 Rdn. 14).
  • LG Ulm, 18.03.2016 - 3 O 243/15

    Rechtsschutzversicherung - Freigabeklage einer Grundschuld nach

    Die Grenze ist dort zu ziehen, wo sich das Verhalten des Versicherungsnehmers mit dem einer vernünftigen unversicherten Partei, bei der finanzielle Überlegungen keine Rolle spielen, nicht mehr in Einklang bringen lässt (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 04.07.2002 - 12 U 69/02, OLG Hamm, Beschluss vom 17.07.1992 - 20 W 7/92).
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